Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 17 (24.4.1877)
- Date
- 1877-04-24
- Page
- Seite 270 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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270 Gesellschaft angehörig, nur in Bezug auf die Judenfrage von jener kaltblütigen, naiven Ueberzeugung, in der sich heute noch viele moderne Culturhistoriker befinden, daß, wie die Rothhäute zu nichts Besserem bestimmt seien, als ausgerottet zu werden, so diese von Gott gezeichnete Race nur eben dazu da sei, Pariadienste im Staate zu leisten. Dieser Broschüre bemächtigte sich Iacoby; es ist seine erste Schrift, sie ist heute noch werth, gelesen zu werden. Sie zeichnet sich aus durch Ruhe, Kälte, dabei eine Schärfe, wie wir sie in wenig Flugschriften der Art haben.' Im weiteren Verlauf seiner Rede kam Guido Weiß auf die „Vier Fragen eines Ostpreußen" zu sprechen. Die Schrift wurde bekanntlich confiscirt. Sofort schickte Iacoby ein Exemplar an den König, bekannte sich als Verfaffer und stellte sich gegen obige willkürliche Maßregel unter dessen Schutz. Die Antwort war der Befehl zur Erhebung einer Criminalklage und ein bundesrägliches Verbot der Schrift in Deutschland. Noch nie harte es der Bundestag so eilig gehabt. Die Criminaluntersuchung begann. In vierthalb Wochen hatte Iacoby 20 peinliche Verhöre zu bestehen. Haussuchungen fanden bei ihm, ferner in Danzig, Breslau, Leipzig und Mannheim statt, 06 Zeugen wurden aufgetrieben, darunter Commis, Ladenmädchen, Köchinnen, Schulkinder. Dann folgte die förmliche Anklage gegen „das freche Libell voll Zeitungsweisheit". Sie lautete auf unehrerbietigen Tadel der Landesgesetze, Aufreizung zum Mißvergnügen, was mit zwei Jahren Festung zu ahnden sei, auf Majestätsbeleidigung, die zu vier Jahren Zuchthaus taxirt war, und auf Hochverrath, den das Gesetz mit der „härtesten und schreckhaftesten Leibes- und Lebensstrafe" bedrohte. Letzteres Delict gehörte nach einem Gesetz von 1835 zur Competenz des Kammergerichtes von Berlin, und so erklärte sich der Königsberger Crimrnal - Senat für incompetenl in Bezug auf den Hochverrath und verwies die ganze Sache an das Berliner Kammergericht. Da dies nicht an den Hochverrath glaubte, so ging sie wieder nach Königsberg, und so mehrfach hin und her, bis das Kammergericht durch einen Act der Cabinetsjustiz damit betraut wurde. Nach anderthalbjähriger Untersuchung wurde auf 21/-2 Jahr Festung erkannt; aber der Appellarionssenat erkannte am 19. Jan. 1843 auf völlige Freisprechung. Präsident v. Grolmann hatte das Urtheil verfaßt und darin erkannt, daß der Tavel Jacoby's ein berechtigter sei, und daß er nur eine patriotische Pflicht erfüllt habe. Dreiundzwanzig Jahre später stand Iacoby, wiederum des Hochverraths angeklagt, im Saale des Kammergerichtes, den nunmehr Grolmann's lebensgroßes Bild zierte. Als Iacoby dasselbe betrachtete, trat der Nuntius des Gerichtes, ein Greis, auf ihn zu. „Der selige Grolmann!" — „Ich weiß" antwortete Iacoby. — „Und Sie, Herr Doctor fuhr der alte Beamte fort, „waren auch schon hier, ich kenne Sie noch. Aber es sind jetzt andere Zeiten". In dieser zugleich schöngeformten und wirksamen Weise ging der ausgezeichnete Redner alle Phasen in Jacoby's Leben durch: das Jahr „der lehrreichen Thorheiten" (1848), die Conflicts- Periode und die Episode von Lötzen, bis er mit einer meisterhaften, allgemeinen Charakteristik schloß, welche Wort für Wort wiedergegeben zu werden verdient. Sie lautet: Und nun, da wir das Aeußere bewältigt, noch einige Worte über des Mannes inneres Wesen. Dieser unbeugsame Sinn, dieser hartgeschmiedete Charakter muß sich also wohl auch im privaten Leben spartanisch bewährt haben. In Bezug auf die schwarze Suppe ja; Niemand konnte einer mäßigeren, dürftigeren Lebensweise ergeben sein, aber damit gerade festete und sicherte er sich jenes glückliche, von Stimmung nicht abhängige Gleichmaß der eele, die einst als fürstlichste der Eigenschaften gepriesene Serenitäi. Mit sich selber stets im Reinen, im Frieden, konnte er um so mehr menschliche Bethätigung Allem widmen, das in seine Kreise trat. Die Erfahrenheit des Arztes hatte er nicht, wie so oft geschieht, mit einer Einbuße res herzlichen Mitgefühls erkauft; wie Ernstes ihm auch Zeit und Geschick zu erwägen gaben, in den geselligen Kreis brachte er stets eine milde Heiterkeit. „Der gute, weise Nathan", so nennt ihn der Mann des trefflichen Wortes, Karl Mayer, der ihn am Wallensee zu Simon's Denkmalfeier sah, und das Wort trifft. Und wen das helle, treue Auge des Mannes sanft und sicher ansah, der mochte vielleicht Gegner sein und bleiben, eine persönliche Feindschaft hätte davor nicht Stich gehalten. Gutes zu denken war ihm Bedürfniß auch in die Seele der Anderen hinein, die Lästerlust, die Pfiffigkeit der gewöhnlichen Well verstummten beschämt vor feinem absoluten Nichtverständviß. „Stark im Rechte" — wenn der Wahlspruch dieser so würdigen deutschen Stadt je sich von einem Gemeinwesen auf den Einzelnen übertragen ließ — .hier ist's am Platze. Mochte er im Widerspruch sich finden mit dem herrschenden System, mit seinen Freunden, mit der ganzen Welt — nur nicht mit sich selber! Wem konnte das jedoch eine Tugend scheinen in einer Zeit, da Jeder seine Ansichten wechselte wie einen Rock und seine Gedanken wie ein Hemd, je öfter, je nachdem sie schmutzig waren. Und so haben sie auch jetzt, nach dem Tode, diesen unbequemen kalten Schwärmer damit abzufertigen gemeint, daß sie ihm vorwarfen, er habe Alles zur Sentenz zugespitzt. Als wenn sie der Glocke Vorwürfen, daß sie nur im reinen Dreiklang läutet und nicht die Driller der Spieldosen mitmacht! Es ist in frischem Andenken, wie heldenhaft er sich anschickte, zu sterben. Es erschien ihm als ein Widersinn, daß die gesunde Seele Störungen erleiden, ja vielleicht selbst Schaden nehmen könne an den Gebrechen des Körpers. Keine Wünsche mehr und keine Hoffnungen! sagte er Freunden, und der hochbetagten Schwester, die in ihm ihres Lebens Leuchte erlöschen fühlte, fügte er tröstend hinzu: Danken wir, daß ein günstig Geschick uns so lange Jahre im stillen Glücke zusammengelassen.