Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 16 (17.4.1877)
- Date
- 1877-04-17
- Page
- Seite 250 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227123-3227140--35286-3305231- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
250 dem Umfange nach etwa 2/5 des ganzen Werkes, sind aus Handschriften zum ersten Male veröffentlichte Bruchstücke von zum Theil bisher ganz unbekanlen Werken. Was nun Inhalt und Werth dieser exegetischen und apologetisch-polemischen Catena anbelangt, so steht derselbe zum Umfange dieser Publication in keinem ganz entsprechenden Verhältniffe. Natürlich! Es handelt sich ja nur um die Erklärung von 14 Versen und hauptsächlich darum, auf wen diese Prophezeiung abzielt, wer unter „dem Knechte Gottes" zu verstehen sei. Dir Mehrzahl der jüdischen Erklärer hat vollkommen rationalen AuslegungSverständniffe diese Prophezeiung auf das Volk Israel selber bezogen, das aus seinem jetzigen Leivenszustand ertragen müsse, um der Welt das Heil der Gotteslehre aufzubewahren und zu verkündigen, Andere erklärten, daß nur ein Theil des Volkes, das Häuflein der Gottesgerreuen unter dem „Knecht" zu verstehen sei, geringer ist, zumal seit dem Auskommen der christl. Deutung, die Zahl der Ausleger, die die Weissagung für eine messianische hielten (so das Targum Talmud), Einige glaubten, sie ginge auf einen König aus dem Hause David, Andere: auf einen Propheten (Jeremia oder Jesaja selber), auf einen frommen Dulder (Jjob), auf Mose u. s. w. Alle aber stimmen überein in der Abwehr der Deutung auf den Messias der Christen und bemühen sich theils auS dem Inhalt und der Tendenz des Ganzen, theils aus inneren und äußeren Widersprüchen, wie sie sich aus der Vergleichung einzelner Aussagen von dem angeblich geschilderten Messias mir dem von den Evangelisten dargestellten Christus ergeben, die Unhaltbarkeit dieser Grundveste der Christologie nachzuweisen. Daß diese Argumentationen oft sehr äußerlicher Natur sind, wortklauberisch und sylbenstechend sich ansehen, braucht nicht Wunder zu nehmen — gegen den Buchstabenglaubeu muß eben wieder mit Buchstaben gekämpft werden. Seien wir dem Fortschritte des Vernunstzeitalters dankbar, baß wir es nicht mehr nöthig haben, uns gegen die Verpflanzung des Neuen Testaments ins Alte zu wehren, da es doch erwiesen ist und mit der Zeit zum Gemeinglauben gehören wird, daß der thatsächliche Vorgang ein umgekehrter war rmv fteuen wir uns der reichen Gaben aus dem jüdischen Schriftthum, mtt denen uns dieses mit englischer Munificenz ausgeführte Unternehmen der Herren Pusey und Neubauer bedacht hat. Die Tragik dieser bis heute noch nicht ganz zur Wahrheit gewordenen Offenbarung durch Jesaja hat die Auszeichnung wahrhaft verdiem, die ihr durch diese — sonst leicht einem Curiosum ähnelnde — Publication zu Theil wurde. 0-m. S&etfciuuj duöcc&U/C&teii/. Deutschland. Bonn, 8. April. (Privatmittheilung.) Die Zustimmung zu der Petition sandten uns noch die Gemeinden zu Lublinitz, Schwetz. Berlin, 6. April. (Privatmitth.) Nach dem Statut der „Hochschule für die Wissenschaft des Jubeuthums" (§§ 12. 14) soll die Amtsvauer des ersten Curatoriums fünfjährig nach der Eröffnung der Hochschule, und von da ab dreijährig sein, indem jedes Jahr ein Drittel der Mitglieder ausgeloost wird. Die Wahl geschieht durch die Generalversammlung des die Hochschule tragenden Vereins. Dieser fünfjährige Zeitraum ist jetzt vorüber, und am 16. April wird die Generalversammlung zu Berlin stattfinden, auf welche nunmehr eine solche jährlich folgen muß. In der Generalversammlung muß ein Rechenschaftsbericht über die Berwalmng der Hochschule vorgetragen und die erforderliche Neuwahl des Curatoriums vollzogen werden. Jndeß wird die Generalversammlung noch zu einem anderen Geschäfte berufen sein. Nach § 22 soll dem Curatorium ein B eirath zur Seite stehen, dessen Gutachten über den Lehrplan, über die Personen der anzustellenden Lehrer und über alle wissenschaftliche Fragen, welche die Hochschule betreffen, einzuholen ist. Dieser Beirath soll bestehen theils aus dem Collegium der angestellten Lehrer, theils „aus 3 bis 6 anderen gelehrten oder wissenschaftlich gebildeten hiesigen ober auswärtigen Männern, welche sich zu diesem Behufe mit dem Lehrercollegium verbinden." Da nun nach § 23 der Beirath von der Generalversammlung auf Vorschlag des Curatoriums gewählt werden soll, so kann derselbe, weil früher eine Generalversammlung nicht wieder stattgefunden, erst jetzt in's Leben treten. Die das ganze Institut ver Hochschule bildenden Instanzen werden demnach erst jetzt vervollständigt, und so knüpfen wir auch die Hoffnung daran, daß für die Hochschule das Leben einmal wieder kräftiger pulsiren werde, besonders um die Mittel derselben zu vermehren und dadurch sie auch in den Stand zu setzen, ihre Lehrkräfte erweitern zu können. Berlin, 8. April. (Privatmitth.) Prof. L Ulhardt fährt fort, in feiner „Evangelisch-Lutherischen Kirchenzeitung" (s. Nr. 11) seinem finstern Groll gegen Juden und Judenthum Luft zu machen. Er nimmt bei seinen salbaderischen, schon an's Lächerliche streifenden „volkswirthfchaftlichen" Auslassungen immer Gelegenheit, auf die Juden zu schimpfen, und besonders sind seinem lutherischen Gewissen „die Reformjuden" ein Dorn im Auge, so unschuldig doch die „Reform" am „Krach" ist, welcher bekanntlich eben so interconfessionell wie international gewesen. Jndeß vielleicht hat Prof. Lutharvt auch in Papieren gemacht und verloren, und dabei hatte ein jüdischer Banquier das Unglück, in des Herrn Professors Hände zu fallen! Sei es so. Aber ein Anderes ist es, wenn der liebevolle Mann sich weiter vergreift, und behauptet, die Moral des Gründerthums fei die „Moral des Talmuds"! Sie, Herr Professor der Theologie, kennen die Moral des Talmuds