Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1877)
- Date
- 1877-04-03
- Page
- Seite 221 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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221 der h. Schrift völlig darüber schweigen: desto willkommener muß uns eine Angabe sein, die sich setzt als zuverlässig herausgestellt hat. Zu den wenigen Thatsachen, welche die assyrischen Inschriften sichergestellt haben, ist die, daß das Reich Samarien mit der Einnahme der Hauptstadt nicht aufgehört, sondern noch eine längere Zeit bestanden hat. Im folgenden Jahre nämlich (720) erhob sich eine gefährliche Liga syrischer Städte, unter welchen auch Samaria, gegen die assyrische Herrschaft, so daß der König Sargon gegen sie zu Felde ziehen mußte. Wahrscheinlich in Folge dessen fetzte er ein assyrisches Vafallenkönigthum ein, und zwar ein Mitglied der früheren ohne Zweifel nach Ninive deportirten Kknigsfamilie, Mi-ni-hi-im-mu von U-si-mu-ru-va (Schomron). Dieser wird in den assyrischen Inschriften im Jahre 701 genannt, wo er dem Sanherib Tribut zahlte. Er giebt sich durch seinen Namen als Enkel des älteren Mi-ni-hi-im-mu, d. i. Menahem von Israel zu erkennen. Freilich mag dieses spatere samarische Reich keine bedeutende Macht entwickelt haben und ohne alle Beziehung zum Reiche Juda geblieben sein. Das Buch der Zeitgeschichte der Könige von Israel hatte vermuthlich mit dem Könige Hosea aufgehört, und so führte das Buch der Könige die Geschichte auch nicht weiter. Jndeß ist eine Stelle Jesajas 7, 8. vorhanden, welche hiermit in Verbindung gebracht werden muß. Jesajas verkündigt rem Könige Achas von Juda im Jahre 734, daß das Reich Samarien, verbunden mit Aram- Dammesek, nicht bestehen bleiben, sondern untergehen werde, so daß er sich vor diesen beiden Feinden nicht zu fürchten habe. Mitten in die sich genau entsprechenden Parallelverse 8 und 9, diese völlig störend und ganz unvermittelt, sind die Worte eingeschoben, „noch 65 Jahre, und Ephraim wird zertrümmert als Volk sein." Wir verweisen auf unseren Commentar zur Stelle, wo die Gründe aufgeführt sind, welche diese Worte als späteres Einschiebsel, als eine Glosse, die, an den Rand geschrieben, später in den Text gerieth, erhärten. Auch die mehrfachen Berechnungen, welche man mit den 65 Jahren anstellte, haben wir dort angegeben, die jedoch keineswegs zutressen. Eine Lösung war damals auch uns nicht möglich. Jetzt liegt sie zu Tage. Die letzte Erwähnung jenes samarischen Vasallenreiches ist die auf der Inschrift aus den Jahren 681—673. Aus dem Jahre 646 wird ein assyrischer Präfect von Samaria genannt. In der Zwischenzeit muß also das Reich eingezogen worden sein. Gerade in diese Zwischenzeit fällt das Jahr 669, auf welches die 65 Jahre jener Glosse im Jesajas führen. In diesem Jahre also hatte das Reich von Samarien seinen letzten Bestand verloren. Damals regierte noch Asarhaddon, hatte aber bereits seit 673 seinen Sohn Asurbanipal zum Mitregenten angenommen. Es ist wahrscheinlich, daß der Esra 4, 10 erwähnte „Osnappar. Große und Herrliche", der viele Völkerschaften nach Samarien geführt und eingesetzt hat, kein Anderer als Asurbanipal (persisch ausgesprochen) gewesen sei. Auf diese Weise stimmen die wenigen Notizen zusammen, und das Bild Samarien's nach dessen Eroberung durch Salmanassar wird uns während eines halben Jahrhunderts deutlicher gezeichnet. «S. A. von Gutschmid, Neue Beiträge zur Geschichte des Alten Orients. Leipzig, Teubner. 1876. S. 143 ff.) Aus -em Volksleben mit seinen Lichtn. Schattenseiten. II. Wien, 13. Jan. sAus dem Gerichtssaale.j (Diebstahl an einem dem Gottesdienste geweihten Orte.) Am 14. December v. I. in den Vormittagsstunden wurden in rem israelitischen Tempel, Schiffgasse, Leopolvstadt, aus der Bundeslade Gegenstände im Werthe von 6 fl. 12 kr. entwendet und im Lazzenhof bei Frau Marie Wagner verkauft. Später stiegen jedoch der Käuferin selbst Bedenken über den rechtlichen Erwerb dieser Gegenstände auf, sie erstattete die Anzeige und veranlaßte durch den Polizei-Agenten Joseph Deutsch die Arretirung des polnischen Juden Leib Knecht und seines Begleiters, des zwölfjährigen Fischel Rothenberg. Letzterer gestand sowohl vor der Polizei, wie vor dem Untersuchungsrichter, er sei am 14. December Vormittags im Tempel eingeschlasen und dort eingesperrt worden; als er erwachte, habe er zu schreien Sud zu weinen begonnen; Leib Knecht, der vorüberging, habe ihn getröstet und ihm gerathen, sich zu gedulden und umzusehen, ob er nicht etwas stehlen könne. Diesem Rathe sei er nachgekommen, habe aus der Bundeslade eine silberne Hand, eine silberne Kette und eine goldene Tresse genommen, die Gegenstände zu sich gesteckt und sei dann trotz der Eisengitter an den Fenstern durch's Fenster entkommen; er habe Leib Knecht in der Judengaffe, wo er ihn bestellte, ausgesucht und unter dessen Intervention bei Frau Wagner die Gegenstände verkauft, mit Ausnahme der silbernen Hand, die er dem Knecht als Provision überließ. Er, Rothenberg, habe für seine Person 1 fl. 10 kr. erhalten. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalts-Substitut Riedel, klagte Fischel Rochenberg und Leib Knecht wegen Diebstahls nach §. 174 HI, Absatz c, beziehungsweise Mitschuld an diesem Verbrechen an, und fand heute unter Vorsitz des Landesgerichtsrathes Stöger die Verhandlung statt. Fischel Rothenberg wiederholte sein früheres Geständniß und erzählte, er sei 12 Jahre alt, aus Boryslaw, wo seine Eltern wohnen, hierher zu einer Operation gebracht worden und habe sich seither in Nolh und Elend befunden, weshalb er auf Anrathen des Knecht zum Stehlen bereit war. Leib Knecht, 30 Jahre alt, aus Rzeszow gebürtig, Trödler, tritt mit einer tiefen Verbeugung und mit folgendem Monolog ein: „Ich soll a so leben, meine gnädigen Herren, wie ich bin ein ehrlicher Mensch, nie gestraft, nie gestohlen, 14 Jahre arbeir' ich für die Trödler, wer kann mir was nachsagen? Nicht schwarz unter'm Nagel, ehrlich wahrt am längsten, gestohlen ist bald was —" 14*