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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-04-03 · Heft 14 (3.4.1877) · p. Seite 216

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 14 (3.4.1877)
Date
1877-04-03
Page
Seite 216 (sequence 6)
Language
German
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216 soll. Sie erbitten zur Herstellung der letzteren Beitrage von den Verehrern des großen Tobten. Die Ueberschüffe, auf welche sie mit Sicherheit glauben rechnen zu dürfen, beabsichtigen sie zu einer Jacoby-Stiftung zu verwenden, aus deren Zinsen jährlich einem strebsamen Handwerker zu seiner Ausbildung ein Reisestipendium und fleißigen Lehrlingen für hervorragende Leistungen Prämien bewilligt werden sollen. Königsberg, 11. März 1877. Robert Graf, Dr. Hay, Ferdinand Michels, vr. I. Möller, Dr. Rosenstock, Dr. Franz Rühl, Dr. Ulrich, H. Weller." Fürth, 18. März. (Privatmittheil.) Ein hiesiger Kaufmann, der vor Jahren in seinem Heimathsorte in Preußen vom Judenrhum zum Christenthum übertrat, ist wieder in den Schoos seiner früheren Religionsgenoffeuschaft zurückgekehrt. Herr S. S. Arnstein hier, hat zum Andenken an seine verstorbene Tochter Caroline der hiesigen Cultusgemeinde ein Capital von 3600 Mark mit der Bestimmung übergeben, daß die Zinsen an israel. Waisen zunächst aus seiner Familie event. auch an hiesige vertheilt werden sollen. Berlin, 18. März. Die Gesellschaft jüd. Handwerker undKünstler, deren Hauptzweck die gegenseitige Unterstützung in Krankheitsfällen ist, hielt am 13. d. im „Hotel de Saxe" (Burgstraße 20) unter überaus zahlreicher Betheiligung ihre Jahresversammlung ab. Dem von dem Cassirer, Herrn Bodenstein erstatteten Geschäftsberichte zufolge zählt die Gesellschaft gegenwärtig 272 orvenlliche und 212 Ehrenmitglieder. Die Bilanz der Krankencafse beziffert sich auf 5805 M. 24 Pf., am 1. Januar 1877 hatte diese Caffe einen Bestand von 7l0ü Thlrn. Die Jahresbilanz des Jubelfonds pro 1876 beträgt 478 M. 50 Pf., die der Oppenheim-Stiftung 75 Mark, die des Stistungsfonds 500 Thaler und die der Bobenstein- Stiftung 150 Mark. An Wiltwen und Waisen wurden anno 1876: 1122 Mark gegeben; die Bilanz der Hülfsanstalt für Wittwen und Waisen pro 1876 beziffert sich auf 4225 Mark 68 Pf. Der Bestand dieser Anstalt betrug am 6. Jan. 1877: 12,205 Thlr. 10 Sgr. — . Nach einer Uebersichl des evangelischen Oberkirchenraths sind im Jahre 1875 in Preußen zur evangelischen Kirche übergetreten 2V69 Personen, worunter 54 aus dem Judenthume, wohingegen aus der evangelischen Kirche 1176 Austritte bekannt wurden, worunter 19 zum Judenthume. (Die Zahl der Uebertritte aus dem Judenthume hat sich in den letzten 20 Jahren um die Hälfte vermindert, da sie bis dahin durchschnittlich jährlich 112 bettugen; vor 1847 durften Uebertritte zum Judenthume nicht statlfinven. Redaction.) — . Den Berliner jüdischen Wohlthätigkeitsanstalten ist dieser Tage eine sehr reiche Erbschaft zugefallen. Der am 18. d. M. daselbst im Alter von 73 Jahren verstorbene Rentier David Herzog hat dieselben in seinem Testament nämlich mit 27 0,000 Mk. bedacht. Im Uebrigen hat der Bdrstorbene die Herren Stadttath Magnus, Commerzienrath Herz und Julius Meyer zu Universalerben über sein sonstiges, außerordentlich bedeutendes Vermögen in der Weise eingesetzt, daß sie dasselbe nach ihrem besten Ermessen ebenfalls zu Wohlthätigkeitszwecken verwenden sollen. Außerdem hat noch das etwa vierjährige Kind einer dem Erblasser befreundet gewesenen Familie 30,000 Mark erhalten, die bis dahin mit Zins auf Zins angelegt, der Erbin bei ihrer Berheirathung zufallen werden. Der Verstorbene, welcher als ein ganz armer jüdischer Knabe vor vielen Jahren nach Berlin gekommen und dort zu einem sehr großen Vermögen gelangt ist, war nicht verheirathet und hat auch keine Angehörigen oder Verwandte; ja sein Geburtsort ist selbst unbekannt geblieben. Oesterreich-Ungarn. WitU, 14. März. Wie vielen Tricafferien an einzelnen Orten die staatsbürgerlichen Rechte der Juden noch auSgesetzt sind, erweist folgender Vorgang: Der Umstand, daß die israelirischen Cultusgemeinde» vormärzlich selbstständige Gemeinden in der Gemeinde bildeten, hat nach Einführung des Berfaffungsstaates insbesondere in Mähren zu allerlei irrigen Auffassungen und folgerichtig zu Wahlkämpfen geführt. Anläßlich der für October vorigen Jahres in der Gemeinde Gaya in Mähren ausgeschriebenen Wahl wurde von sechzehn Personen jüdischer Confefsion rechtzeitig die Reclamation wegen Aufnahme in die Wählerlisten eingebracht und derselben von der Reclamationscommisfion mit Beschluß vom 24. Septbr. 1876 stattgegeben. Gegen diesen Beschluß wurde von einigen Wahlberechtigten — Joseph Tempel und Genossen — die Berufung an die Bezirkshauptmannschafl in Gaya ergriffen und geltend gemacht, den Reclamanten stände nur ein Wahlrecht für die Judengemeinde, in welcher dieselben wohnen, nicht aber in der Stadtgemeinde zu, indem nach § 1 der mährischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6, Dil. B, desselben Gesetzes zur Wahlberechtigung der Betrieb eines Gewerbes in einer Gemeinde und die Steuerzahlung hierfür für sich allein nicht genügen, sondern daß der ordentliche Wohnsitz in der Gemeinde, für welche das Wahlrecht angesprochen werde, erforderlich sei. Diese Berufung wurde mit Erkenntniß der Bezirkshauptmannschaft vom 11. October 1876 zurückgewiesen, weil eine räumliche Trennung der beiden Gemeinden im Sinne des § 6, Diu B, der mährischen Gemeindeordnung nicht bestehe und die Wähler in der Stadtgemeinde ihr Gewerbe ausüben. Joseph Tempel und Genoffen wendeten sich mit einer Beschwerde an den Berwaltungsgerichtshof, doch dieser wies die Beschwerde als unbegründet zurück und verurtheilte die Beschwerdeführer in die aufgelaufenen Kosten. In den Uriheilsgründen wurde nebst den von der ersten Instanz betonten Motiven noch insbesondere auf die durch die Staatsgrundgesetze geänderten staatsbürgerlichen Rechte der Juden hingewiesen.

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