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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-03-27 · Heft 13 (27.3.1877) · p. Seite 203

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 13 (27.3.1877)
Date
1877-03-27
Page
Seite 203 (sequence 9)
Language
German
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203 geistiger Überlegenheit ist, soll dies für den Juden nur eine Bezeichnung zum Haffe und zur Proscription sein? Denn das Wort: „Man hat die Inden emancipirt, eS ist Zeit, die Christen von den Juden zu emancipiren," kann in einem Lande, wo diese dem allgemeinen Gesetze unterworfen sind, nur einen directen Aufruf bedeuten zu Maßregeln der Strenge, der Beschränkung, der Ausnahme. Wenn Männer von gebildetem Geiste so denken und sprechen, w-S soll das gemeine Volk in Deutschland denken und sagen? Wenn solche Ansichten und Gefühle sich nicht ändern, kann man versichern, daß sie diesem Lande einen Schaden verursachen werden, mit welchem der Verlust von Milliarden nicht verglichen werden konnte." — Dies ist das Uriheil eines ruhigen, besonnenen, kalten Beobachters. Es ist kein Feind der Deutschen der so spricht. Denn im letzten Theile seiner Abhandlung drückt er seine feste Ueberzeugung aus, daß Deutschland sich bald wieder erholen, daß die deutsche Industrie und Arbeitsamkeit, indem sie zu gesunden Verhältnissen znrückkehrt, die Uebelstande überwinden und zu der Kraft und Bedeutung wieder gelangen werde, welche ihr zukommt, und zu der sie die völlige Befähigung habe. Er weist nach, daß die Steuern in Preußen um einen guten Theil geringer sind, als der Boden Frankreichs reicher sei, daß Deutschland große Reichthümer an Material und Arbeitskraft besitzt und einen größeren an intelligenten Menschen; er warnt die Franzosen, die Calamität der Deutschen nicht zu hoch anzuschlagen, die mitten in derselben keinen Augenblick aufgehört haben, ihre Militärmacht noch zu stärken und fortzubilden. Nach dieser Skizze können Sie den Werth beurtheilen, den die Besprechung des deutschen Judenhaffes in den wenigen, aber prägnanten Sätzen hat, und möchte die Abhandlung überhaupt werch sein, in's Deutsche übertragen zu werden. Schweiz. St. Gallen, im März. (Privatmitth.) Die Leser dieser Zeitung werden sich noch aus der S. 823 enthaltenen Correspcndenz des Beschluffes des hiesigen Großen Raths erinnern, der allerdings eilfertig in der letzten Stunde feiner Sitzung gefaßt worden, und welcher die Schließung des erst vor 9 Jahren erworbenen jüdischen Friedhofes zu Tablat verordnete, obschon dieser Friedhof gesetzlich den hiesigen Israeliten bewilligt worden. Die jüdische Gemeinde protestirte dagegen und verlangte Widerruf des Beschlusses. Doch blieb dieser Antrag in der letzten außergewöhnlichen Sitzung des Großen Rathes wegen überhäufter Geschäfte noch unerledigt. Das einzige wirkliche Motiv zur Schließung könnte nur ein gesundheitspvlizeiliches sein. Oöschon es unzweideutig ist, daß die Antragsteller, nämlich die Besitzer der naheliegenden Grundstücke zu ihrem Gesuch um Schließung nur von Speculationsgelüsten bewogen worden. Obschon sich nun bereits das Tablater Bezirks - Physikat gegen jede Gesundheitsschädlichkeit in Bezug auf den jüdischen Friedhof ausgesprochen hat, so wurde doch neuerdings von dem berühmten Geologen Professor Heim in Zürich ein Gutachten eingeholt. Dieser untersuchte vor Kurzem die Bodenbeschaffenheit des fraglichen Friedhofs und das Berhältniß desselben zu seinen Umgebungen auf das Gründlichste und sandte dieser Tage ein überaus gediegenes, umfasienres und mit einer Planskizze versehenes Gutachten ein, dessen Schluß wörtlich lautet: „Ich kann sonach mit voller Ueberzeugung den Satz aussprechen, daß der in Frage stehende Friedhof für feine Umgebungen durchaus unschädlich ist und möchte wünschen, daß dies in einem ähnlichen Grade auch bei anderen Kirchhöfen häufiger der Fall wäre." Wir hoffen daher, daß der nächste Beschluß des großen Raths der durch die Verfassung verbürgten Religionsfteiheit Rechnung tragen werde. — In Zürich stand vor Kurzem die gleiche Angelegenheit auf der Tagesordnung. Man zog aber zur Berathung eines neuen Begräbnißgesetzes ein Mitglied der israelitischen Gemeinde, Herrn Dr. Bernheim, hinzu und forderte ein Gutachten über Beibehaltung des confessionellen Friedhofes vom hiesigen Rabbiner, Dr. Engelbert, ein, in Folge dessen den dortigen Israeliten die Fortbenutzung ihres Separat-Friedhofs eingeräumt und gestattet wurde, unter Berücksichtigung dessen, „daß nach unserem Ritus die Leichen nie ausgegraben werden dürfen und die Gräber eine Stätte der Andacht und der Gottesverehrung sind, welche durch Kreuze und Crucifixe unmöglich gemacht werden." Dagegen wurde dem Wunsche, einen besonderen Platz auf den projectirten allgemeinen Friedhofe als Eigenthum und gegen Entschädigung zu erhalten, nicht entsprochen. Türkei. Koastautiuopel, t.März. Die Statuten der zur Ausbildung von höheren Berwaltungsbeamten errichteten Lehranstalt sind veröffentlicht worden. Wir heben aus dem dritten Capitel, welches die Bedingungen zur Aufnahme der Zöglinge enthalt, e. heraus: „Ein Zeugniß des Gemeindevorstehers, bezüglich für Christen des Patriarchen, der Juden des Großrabbiners, welches ausspricht, daß der Aufzunehmende niemals Strafen erlitten hat und von guten Sitten ist." Die Dauer des Schulbesuches ist auf fünf Jahre bestimmt, der Aufzunehmende muß ein Lebensalter von 15 bis 30 Jahren erreicht haben. Wer die Schlußprüfung in der Lehranstalt bestanden, tritt sofort in ce« höheren Beamtenftand ein. (Der Konstantinopolit. Corresp. der „Köln. Ztg." kann es nicht verwinden, daß auch ein Jude zum Abgeordneten erwählt worden ist, wahrend aus der viel zahlreichern griechischen Bevölkerung auch nur auf einen Griechen, von der armenischen auf drei die Wahl gefallen ist. Er hat darüber schon zwei Male feiner Entrüstung Worte geliehen, indem er die Juden „die verachtetsten" nannte. Nun, die Wahl bezeugt eben, daß die Juden nicht die verachteten sind, sondern die Muselmänner sie mehr würdigen als 13

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