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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-03-13 · Heft 11 (13.3.1877) · p. Seite 173

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 11 (13.3.1877)
Date
1877-03-13
Page
Seite 173 (sequence 11)
Language
German
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173 Wenn die Juden in Rumänien noch nicht gänzlich ausgerottet und vertrieben worden, wenn ihre Verfolgung nur zeitweise auftritt und bald wieder sistirt wird — so hat man dies lediglich der ausländischen Presse zu verdanken. Sie ist es, welche ihre laute Stimme gegen solche Greuel alsbald erhebt unv über einen Staat und ein Volk den Stab bricht, in welchem solche Dinge gegenwärtig noch vollbracht werden können, keine strafrechtliche Verfolgung und keine Entschädigung finden. Dieser ausländischen Presse nun absagen, sie verleugnen, ihr Unrecht, Schmähung u. dgl. vorwerfen, kann nur die undankbarste und feigste Gesinnung. Schreiber dieses erinnert sich dabei, daß eine rumänische hochgestellre Persönlichkeit ihm auf seine Klagen einmal erwiderte: „Die rumänischen Juden sind selbst schuld; sie lassen Alles ruhig über sich ergehen; sie müßten Tag für Tag offen und mannhaft ihr Recht fordern, durch Petitionen, Adressen, Manifestationen es von der Regierung, den Kammern, dem Volke verlangendamit unerschrocken und unermüdlich Vorgehen — dann würde es bald besser um sie stehen!" Aber wenn 150 Familien ihres Wohnortes, ihres Gewerbes und ihres Eigenthumes gewaltthätig beraubt werden und dieses unter Umständen, welche Einigen das Leben kosteten, dies „mit Ergebung" tragen und abwarten zu wollen bis die Regierung von selbst die Sache in die Hand genommen, und die ausländische Presse zu dementiren, auch Alles einigen Beamten in die Schuhe zu schieben, während doch das Volk das Eigenthum geraubt und die Abgesandten der Vertriebenen, welche nach deren Eigenthum sehen sollten, mit Gewalt verjagte — wir haben keinen Ausdruck, um ein solches Vorgehen zu kennzeichnen! — Nun die besagte Zuschrift. Zuschrift der Herren vr. Siegmund Steiner jun., llr. M. Rosenthal, Maurice Hornstein, Bernard Schönfeld, D. Markus, S. Schonfelv und Dr. Blumenfeld an die „Unirew Democratica" unter dem 3./15. Januar 1877. „Herr Redacteur! Indem Sie in Nr. . . . Ihres geschätzten Blattes an die Ehrenhaftigkeit und die Wahrheitsliebe der patriotischen Israeliten appellirten, halten wir es für unsere Pflicht Ihnen die folgende Antwort in der Hoffnung vorzulegen, daß Sie dieselbe mit den von Ihnen angerufenen edlen Gefühlen als übereinstimmend befinden, und in die Spalten Ihres Blattes aufnehmen werden. Wir beginnen damit, daß wir jede Connivenz mit den Schmähungen der ausländischen Presse gegen die rumänische Nation mit Energie zurückweisen. So oft wir uns zu beklagen hatten, haben wir uns mit aller Aufrichtigkeit an unsere legitime Behörde gewendet, und von ihr Abhilfe nud Schutz erbeten. Wir rumänische Israeliten, auftichtige Patrioten, und um so aufrichtiger und patriotischer als man uns diese Gefühle abstreitet, haben niemals zur ausländischen Presse unsere Zuflucht genommen. Mit Ergebung trugen und tragen wir unsere Leiden, weil wir die feste Ueberzeugung hatten und haben, daß der Tag kommen wird, an welchem unsere christlichen Mitbürger aus ihrer eigenen Initiative uns in ihre Mitte ausnehmen werden, als wahre Söhne der theueren Scholle, die wir gleichzeitig lieben und die uns alle gleichmäßig nährt. Wenn die ausländische Presse geglaubt hat, ihre Stimme in der Weise erheben zu müssen, wie sie es eben gelhan hat, so schreiben wir dies den fremden Unterthanen zu, die sich bei ihren Freunden im Auslande beklagten. — Es ist hier der Ort, daß wir im Angesichte der Nation gegen das gebräuchliche Strategum protestiren, nach welchem immer nur die rumänischen Israeliten für Alles verantwortlich gemacht werden, was im Auslande bezüglich Rumäniens geschrieben und gethan wird. Dieses Strategum ist unloyal und wir kündigen es hier der Station ein für allemal an. — Was das im Districte Baslui vorgekommene Factum anbetrifft, über welches Sie von uns die Wahrheit hören wollen, so antworten wir Ihnen vor Allem, vaß wir von Ihnen, von der rumänischen Presse, von der rumänischen Regierung diese Wahrheit erwarten. Warum ist bis nun kein officieller Bericht veröffentlicht worden? Warum hat kein einziges rumänisches Blatt auch nur ein einziges Detail mitgetheilt, um die fremden Behauptungen zu widerlegen? Wir können Sie bloß versichern, daß nach den Privatinformalionen, die einige unserer Glaubensgenossen von ihren Freunden aus dem Districte Vaslui erhalten haben, und nach dem, was die aus jenem Districte nach Bukarest gekommenen israelitischen Deputationen sagten, hervorgeht, daß die Primäre (Ortsvorstände) zufolge eines Auftrags des Herrn Präfecten Lupasekku den israelitischen Bewohnern in den Ruralgemeinden, kraft Art. 10 des Ruralpolizeigesetzes, den Befehl ertheilten, die Bewilligung zum Aufenthalte von den Communal-Concilien einzuholen, oder aber die Commune binnen 12 Stunden, oder 3 bis 5 Tagen zu verlassen. Wir haben diese Befehle im Original gesehen, dieselben sind mit Gewalt ausgeführt und ein großer Theil der israelitischen Ruralbevölkerung, seit 10 bis 25 Jahren in den Communen ansässig, ist von seinem heimathlichen Heerde verjagt worden. — Diese Thatsachen sind auch selbst der gesetzgebenden Kammer durch eine Petition bekannt gegeben worden, die bei der betreffenden Seclion gefunden werden kann. Sechzig verjagte Familien befinden sich gegenwärtig in der Stadt Vaslui. Das ist's, was wir sagen können, und was, wie wir glauben, mehr befriedigen wird, als jenes frivole Dementi (der 28 Israeliten), welches Sie in Nr. 40 Ihres Blattes veröffentlicht haben, das von einigen ganz unbekannnten Individuen herrührt, die sich auch noch das Recht anmaßen, im Namen aller ihrer Glaubensgenossen in Rumänien zu sprechen. — Was die nachträglich gebieterisch nothwendigen Erhebungen auch immer für ein Resultat haben mögen, wir unsererseits protestiren schon jetzt aus allen Kräften gegen den Tadel, der wider die rumänische Nation geschleudert wird, denn diese kann für die Jntriguen des Herrn Präfecten Lupascu nicht verantwortlich sein. Gestatten Sie uns demnach, Herr Redacteur, Ihnen zu sagen, daß die Pflicht der patriotischen rumänischen Presse wäre, diesen Herrn Präfecten und die Anderen, die ihm gleichen, so zu qualificiren, wie sie qualificirt werden 11*

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