Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 11 (13.3.1877)
- Date
- 1877-03-13
- Page
- Seite 174 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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174 muffen, die sich einen so kritischen Moment gewählt haben, um verhaßte Restrictionsmaßregeln durchzuführen. Die Presse kennzeichne mit voller Entrüstung Diejenigen, die das Vertrauen der Nation mißbrauchen und das Land in diesen gefahrvollen Momenten compromittiren. — Die Regierung entferne alle Diese vom Amte, — unS aber, die wir unschuldig sind, verschone man mit dem Vorwurfe, daß es uns an Patriotismus mangele. — Empfangen Sie" u. s. w. Folgen die Unterschriften der oben genannten Herren. — — . Sie dürften vermuthlich durch den Telegraphen bereits erfahren haben, daß der Vasluier Präfect Lupascu durch den Obersten Mislescu ersetzt worden sei. Dieser Oberst war nicht allein Präsident des dortigen Districtscomites, sondern auch ein intimer Freund Lupascu's, der mit ihm in allen Maßregeln gegen die Juden vollkommen übereinstimmte. Demnach hat die dortige jüdische Bevölkerung durchaus keinen Grund, sich über den Wechsel des Präfecten zu freuen. —. Im Senate wurde am 23. Febr. eine Petition der Juden in Vaslui über die an ihnen verübten Grausamkeiten verlesen. Jassy, 28. Februar. Der Cassationshof cassirte ein Urtheil des Bukarester Appellhofes, welches die Bestätigung des Brailaer Tribunals über den Häuserankauf eines Israeliten verweigerte. Die höchste Instanz stellte hierdurch daS Rechtsprincip fest, daß Juden in den Städten Häuser ankaufen dürfen. Diese höchstgerichtliche Sentenz rief allenthalben Befriedigung hervor, und erblickt man darin den Beginn einer günstigen Aera für die Juden Rumäniens. (So viel wir wiffen, handelt es sich hierbei lediglich um österreich-ungarische Unterthanen. Ob sich diese Entscheidung deS höchsten Tribunals auch auf die rumänischen Juden überhaupt beziehe, müssen wir abwarten. Redaction.) Bonn, 5. März. Es werden uns unter dem 28. Febr. aus dem Districte Tecucin neue Austreibungen durch den Subpräfecten Teodorescu gemeldet. Näheres in der nächsten Nummer. I e u i l Geschichtliche Notizen. Die Juden in Polen haben im Ganzen wenig Ursache, sich für die russische Herrschaft zu begeistern. Jndeß betrachteten sie dieselbe doch als einen wesentlichen Fortschritt gegen das ftüher regierende eigentliche Polenthum, da sie ihnen wenigstens die persönliche Sicherheit gewährleistete. Als im Jahre 1812, bei dem anfänglich siegreichen Vordringen Napoleon's, die litthauische Bevölkerung, zumal der Adel, der russischen Regierung sich sehr feindselig zeigten, beharrten die Juden in ihrer Anhänglichkeit an letztere. So bezeugt von ihnen der Memeler Polizeidirector Flesche in einem Bericht vom 13. Januar 1813: „Die Juden waren jetzt in dieser Provinz (dem benachbarten Polen d. h. Litthauen) die treuesten Unterthanen des Kaisers." <M. Lehmann, Knesebeck u. Schön, Berlin, 1875, S. 321.) Auch General Graf SSgur tadelt vom ftanzösischen Standpunkte (Histoire de Napoleon pendant 1512, livre 12, chap. 13), während er die Freundschaft der Litthauer für die Franzosen hervorhebt, auf das bitterste die Feindschaft der litthauischen Juden, die offenbar der polnischen Herrschaft die russische weit vorzogen. Mann kann nicht sagen, daß ihnen diese Treue gegen den Czaren später gelohnt worden ist."i) _ Man hat sich lange darüber gestritten, wem das hauptsächliche Verdienst der Hervorrufung der preußischen Landwehr im Jahre 1813 gebühre: dem ostpreußischen Magnaten Grafen Alexander Dohna oder dem General v. Scharnhorst? Durch 1) Man ersieht hieraus, mit welchem Rechte man den polnischen Juden jener Zeit die abenteuerliche Meinung allgemein infinuirte: Napoleon sei der Messias! Redaction. I e t o n. das oben citirte Werk Lehmann's ist Scharnhorst die Krone endgültig zuertheilt worden. Dohna's Modificationen der Scharnhorst- Clausewitz'schen Ideen waren zum Theil der engherzigsten Art, doch wurden sie zum Glück auf Scharnhorst's Betreiben von König Friedrich Wilhelm III. verworfen. Au diesen Vorschlägen gehört auch der, die Juden von der zu errichtenden Landwehr auszuschließen! Am 26. Febr. 1813 schreibt Alexander Dohna an seinen Bruder Ludwig: „Da die Landwehr ein echt christliches Institut ist und nur durch religiösen Geist siegen kann, so ist es gewiß nöthig, daß man keine Juden darin aufnimmt, dieselben aber recht verhältnißmäßig bedeutend sich loskaufen laßt. Dies müßte vom König stark und deutlich bestimmt werden." Und am 4. Marz: „Aber vor allen Dingen muß man es festhalten, daß eine Landwehr ein echt christliches Institut ist und daß nur durch den Glauben der rechte Geist in die Landwehr kommt; indem nur allein dadurch dieselbe fähig wird, ihre Bestimmung zu erfüllen. Mithin müssen die Unchristen, die Juden, von der Landwehr ausgeschlossen werden." Indessen wurde diese, wie jede andere Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht von Scharnhorst beseitigt. Wir Juden können gewiß durchaus damit zufrieden sein, daß uns schon damals das stolze Recht nicht entzogen wurde, mit Gefahr des eigenen Blutes das Vaterland zu vertheidigen; und so haben wir eine besondere Veranlassung, dem unsterblichen Scharnhorst ein Blatt in den unverwelklichen Ruhmeskranz mit einzuflechten!2) M. P. 2) Dies geschah n ach Erlaß de« Edicts vom 11. Marz 1S12, welches die Juden in Preußen für Staatsbürger und gleichberechtigt erklärt hatte. Die Junker blieben sich zu aller Zeit gleich. Redaction.