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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-03-13 · Heft 11 (13.3.1877) · p. Seite 165

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 11 (13.3.1877)
Date
1877-03-13
Page
Seite 165 (sequence 3)
Language
German
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165 Gewissens findet eine Entwickelung sowohl im Individuum als in den Zeitaltern, Religionen, Nationen und ihren Sitten, Anschauungen und öffentlichen Meinungen statt. — Schon auf den ersten Seiten der h. Schrift wird uns dieser Kampf zwischen Macht und Recht sinnbildlich dargestellt. Aram soll sein Können hinsichtlich des sinnlichen Genusses beschränken. Er thut es nicht, und die Folge ist seine Vertreibung aus dem Paradiese, d. h. aus dem Zustande, in welchem Recht und Macht noch identisch sind. Die Gesellschaft entsteht; die ersten Stände trennen sich durch die Berufsart, der ansässige Landmann und der nomadisirenve Hirt; Rivalität und Streit entspringen hieraus; Kain erschlägt den Abel; aber gerade darum verliert der erstere die Frucht seiner Arbeit; er, der den Boden urbar gemacht und dadurch in Besitz genommen, muß „unstätt und flüchtig" werden. Dieses Bild besagt also aus uralter Zeit, daß dem Menschen das Ringen zwischen Macht und Recht auferlegt ist als aus feiner Natur hervorgehend, daß im einzelnen Falle die Macht das Recht niederschlägt, daß jener aber eine dauernde Herrschaft nicht verbleibt, sondern daß das Recht zu ewiger Dauer sich fortschreitend in seiner Läuterung und in seiner Geltung entwickelt. Dies bezeugt denn auch die Geschichte in zahllosen Beispielen. Die gewaltthätigen Mächte find stets nach verhältnißmäßig kurzer Dauer zusammengebrochen und die Werte, die sie zu Stande gebracht, sind von der Oberfläche der Erce verschwunden. Das Recht aber hat iuimer wieder triumphirt, ist mit und in jeder Nation wieder zu neuer Entfaltung erstanden, und hat unleugbar seine Herrschaft immer mehr vertieft und immer weiter ausgedehnt. Wer legt übrigens für diese Wahrheit mehr Zeugniß ab, als der jüdische Stamm im langen Laufe seiner Geschichte? Seitdem er innerhalb aller feiner Umgebung zum schwächeren geworden, erstanden in jedem Zeiträume Machthaber, welche ihm das Recht entzogen oder verkümmerten. Aber er siegte stets über diese. Denn sie sind, einer nach dem anderen, untergegangen, er aber besteht und erlangt das ihm zukommende Recht von Tag zu Tag mehr. So bewährt sich theoretisch und praktisch, daß das Wort „Macht gehl vor Recht" nur in den flüchtigen Enlscheidungen des Tages seine Anwendung findet, hingegen „Recht überwindet Macht", wie es insbesondere vom Judenrhume von seinem Beginne an ausgesprochen worden, eine ewige Wahrheit ist, weil sie das alleinige Fundament und der wirkliche Zweck der Gesellschaft ist und allein dem Gewissen des Menschen entspricht. Aus dem preußischen Abgeorduetenhause. Einiges über die Stellung der Jude» zum Staate. In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 28. Februar entspann sich wie stets bei der Berathung über den Cultusetat von Seilen des Centrums eine Debatte über die kirchenpolitischen Gesetze. Der wegen versöhnlichen Charakters bekannte Abg. Crem er erhob die gewohnten Klagen über die Maigesetze und deren traurige Folgen für die Katholiken. Ec sagte auch unter Anderem (nach dem Bericht in der Köln. Ztg.): „Der Abg. Lasker würde gewiß nicht hier im Hause als Abgeordneter sitzen, wenn seine Glaubensgenossen sich immer den gegen sie erlassenen Gesetzen im Mittelalter und selbst der neuen Zeit gefügt hätten." Diese persönliche Provocalicn veranlagte den Abg. Lasker das Wort zu ergreifen, während er sonst in diesen culrurkampflichen Debatten in angemessener Weise Stillschweigen beobachtet. Seine Rede trug durchaus einen versöhnlichen Charakter und ging daraus hinaus, daß die Maigesetze in allen den Punkten verändert werden müßten, in welchen von katholischer Seile eine wirkliche Rechtsverletzung und eine ernste Benachtheiligung religiöser Interessen nachgewiesen würde. Der Eindruck dieser, etwas sentimental gehaltenen Improvisation aus die Centrumspartei war ein sehr günstiger. Ueber den vom Abg. Cremer beregten Punkt sprach sich Lasker folgendermaßen aus: „Der Herr Vorredner hat sich aus mein eigenes Religicnsbekenntniß und aus die Geschichte meiner Religion berufen. Gewiß wird Keiner in diesem Hause glauben, daß ich meiner ganzen Erziehung und Tradition nach anders handeln könnte, als immer geleitet von dem Mitgefühl mit den Bedrückten, und Sie werden mich hierin wahrUch für einen unparteiischen Zeugen halten, denn irgend ein Gedanke religiöser Voreingenommenheit kann bei mir nicht vorhanden sein. Ich weiß ja, daß die Gesetze rer Toleranz die einzigen Grundlagen sind, aus denen unsere Minorität bestehen kann. Wenn es gelingt, die religiösen Zwistigkeiten zu erregen, dann können sie nicht in Duldsamkeit nebeneinander wohnen, und wer darunter leiden muß, ist der Schwächere, die Minorität, die dazwischen steht. Wenn Sie sich streiten, so wird der Dritte, meine Glaubensgenossen, stets herbeigeschleppl, und diese sind aus rer Seite, welche zur Unterdrückung ausgezeichnet ist. Wenn Sie in allem Uebrigen uneinig sind, hierin sind Sie stets einig. Nur von der fortschreitenden Bildung, nur von der religiösen Duldung haben auch wir die Sicherung cer gesetzlichen und gesellschaftlichen Zustände zu erwarten. Aber so sehr auch Liese Dinge mich bewegen mögen, Eins steht mir noch höher: anerkannt muß überall sein, daß im Staate nur gelebt werden kann auf Grundlage einer guten befestigten Sine und eines streng herrschenden Gesetzes. Die Sitte als Grundlage dafür, daß in dem Gesetze nichts zugemuthet werden kann, was in der Thar nicht zugemuchet werden soll. (Zustimmung.) Jawohl, m. H., ich habe vorausgeschickt, daß, sofern Sie in einer ruhigen, objectiven Untersuchung von einzelnen Bestimmungen dieser Art uns überzeugen werden, daß hier das Gesetz der Sittlichkeit und das Staatsgesetz auseinandergehen, so werden wir bereit sein, bei diesem Punkte schon Abhülse zu schaffen. Aber, m. H., immer und zu jeder Zeit haben wir gerade geglaubt, daß wir den Staatsgesetzen Rechnung tragen müssen. Wenn wir davon sprechen 11*

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