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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-03-06 · Heft 10 (6.3.1877) · p. Seite 157

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 10 (6.3.1877)
Date
1877-03-06
Page
Seite 157 (sequence 11)
Language
German
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157 Stadt das Testament Mosenthal's publicirt. Daffelbe ist vom 5. Oclober 1876 daürt und von dem Verstorbenen eigenhändig geschrieben. Im Eingang desselben gedenkt Mosenthal seiner verstorbenen Gattin: „Fast 15 Jahre sind verflossen," heißt es in dem Testamente, „seit mit dem Tode meiner geliebten Gattin mein Glück zu Grabe ging. Ich stehe einsam und allein wie eine Schildwache, die pflichtgetreu und ein Lied pfeifend warten muß, bis sie abgelöst wird; ich bin ein Gast im Wirthshaus der Welt, der nichts begehren darf, als daß man ihn anständig behandle, so lange er seine Zeche zahlt. Ich bin nicht undankbar gegen meine Angehörigen und Freunde gewesen. Meine Geschwister, vor Allen meine geliebte Schwester Helene, mein Schwager Heinreich Weil und deffen treffliche Frau haben mir stets ihre Theilnahme bewahrt." Es folgt dann ein Dank für alle Freunde, den Opernsänger Walter und besten Bruder, sowie zahlreiche Bekannte, die mit dem Verstorbenen in Verbindung standen. Dann heißt es weiter: „Ich verzeihe Allen, die mich absichtlich oder unabsichtlich gekrankt haben. Ihre Namen habe ich längst vergesten. Ich habe absichtlich Niemandem Böses zugefügt und gern für jede Freundschaft zurückgezahlt. Meine künstlerische Aufgabe habe ich ernst und redlich zu erfüllen gesucht, und wenn ich der Eitelkeit und Selbstüberhebung geziehen wurde, so weiß es Gott, daß ich in meinem Herzen alle Erfolge als Geschenke seiner Huld erkannt habe und die Fehler meiner Arbeiten bester als meine höhnischen Kritiker eingesehen habe." Hierauf folgt das eigentliche Testament. Dastelbe enthält Bestimmungen über die Beerdigung, über das Vermögen, über die literarischen Arbeiten und über Legate an Freunde und Bekannte. Ein Betrag von 506 fl. wird für das israelitische Taubstummeu-Jnstitut, 500 fl. für eine Lina-Mosenthal-Stiftung für arme Wöchnerinnen und 200 fl. für den Veteranen-Verein bestimmt. Ueber eines der in den Beilagen verzeichneten Theaterstücke ist die specielle Verfügung getroffen, daß es dem Bürgermeister von Wien mit allen Anrechten übergeben werde. Sodann folgen Bestimmungen für die Veranstaltung einer GefammttAusgabe seiner Werke. Das Erträgniß aus den Tantiemen und anderen Autorrechten für seine Dramen und Lustspiele hat Mosenthal der Wiener Filiale der Schiller-Stiftung vermacht. Der Ertrag seiner Operntefte, sowohl der bereits componirten, als der noch eventuell zur Aufführung gelangenden, hat der Gesellschaft der Mufikfteunde zuzufallen. Der Ertrag des Verlags der gesammelten Werke ist für das Deutsche Hochstift in Frankfurt bestimmt. Zum Testaments-Executor des höchst umfangreichen Testaments ist der Schwager des Verstorbenen, l)r. Heinrich Ritter v. Weil, bestimmt.; den literarischen Nachlaß zu ordnen, wurde der Schriftsteller Joseph Ritter v. Weilen berufen. Ueber seine Beerdigung hat Mofenthal Folgendes verfügt: „Das weiße Atlaskisten und das Sterbekleid meiner theuren Lina soll man mir unter das Haupt in den Sarg legen. Gemalte Wappen verbiete ich mir. Meine Orden, die nicht zurückerstattet i werden muffen, soll man in der Synagoge von Kaste! neben den Ehrenzeichen der Freiwilligen aufhängen. -*) Ich will in meinem Salon aufgebahrt werben, nicht in der Todtenkammer des Friedhofes. Zelotischer Eifer wird mir Blumen und Musik an meinem Grabe nicht versagen. Ich will an der Seite meiner geliebten Lina begraben sein, und wenn die Friedhofsgesetze mir den bereits angekauften Platz nicht gönnen, so soll ihr Staub exhumirt werden und neben dem meinen ruhen, und ein Grabstein gleich dem ihren soll meine Ruhestätte bezeichnen." Die Legate an zahlreiche Bekannte und Verwandte, sowie die testamentarischen Verfügungen über das an sich nicht sehr bedeutende Vermögen entziehen sich durch ihren privaten Charakter der Veröffentlichung. Der Dichter der „Deborah" ist am 19. Februar mit glänzenden Ehren zu Grabe getragen worden; das unabsehbare Trauergefolge, daß sich dem Leichenwagen anschloß; die dichte Menschenmenge, welche sich vor dem Sterbehause und auf allen Straßen, die der imposante Zug passirte, angesammelt hatte, gaben ein deutliches Zeugniß von der Popularität des Mannes, der die Herzen so Vieler zu rühren verstanden und den ein tragisches Geschick so plötzlich dem Kreise seiner Freunde und Verehrer entreißen sollte. Eine volle Stunde, bevor der Zug vom Trauerhause sich in Bewegung setzte, waren die Nibelungengaffe, die Elisabethstraße, die Operngaffe und die anderen angrenzenden Gaffen mit Menschen dicht besetzt. In allen Straßen, welche der Zug zu passiren hatte, bildete das Publikum Spalier, und alle Fenster der Häuser waren mit Zuschauern besetzt. Vier Mitglieder des Veteranen - Vereins „Tegetthoff" en parade übernahmen Mittags an dem Sarge die Ehrenwache. Im Trauerhause hatten sich Deputationen der Theatermitglieder, des Journalisten- und Schriftsteüervereins „Concordia", der Berwaltungsrath der Gesellschaft der Musikfteunde, der Vorstand der israelitischen Culwsgemeinde, sowie Vertreter zahlreicher Wohlthätigkeits-Jnstitute und viele Freunde und Verehrer des Heimgegangenen eingefunden. Unter den Anwesenden bemerkte man den Minister-Präsidenten Fürsten Auersperg, den Reichs-Finanzminister Freiherrn v. Hofmann, die Minister vr. v. Stremayr und vr. Unger, den Statthalter Freiherrn v. Conrad, den Landescommandirenden Baron Maroicic, den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, vr. v. Rechbauer, mit mehreren Abgeordneten, die Directoren aller 3) So sehr es auch Pflicht ist, den Wünschen eines Sterbenden;u genügen, so müßten wir doch von der Erfüllung des oben ausgesprochenen Wunsche« Mosenthal's entschieden abrathen. Das Verzeichnis der im Kriege für das Vaterland aus der Mitte der Gemeinde Gefallenen und die Aufhängung der Ehrenzeichen der Krieger nach ihrem Tode in der Synagoge, hat eine allgemein patriotische und religiössittliche Bedeutung. Die hinterlaffenen Orden eines Individuums aber, selbst eines Dichters oder Schriftstellers, gehören nicht in ein Gotteshaus, und dieses Beispiel würde die Nachahmung auch von weniger verdienten Leuten heraussordern, wo zuletzt ein Motiv der Verweigerung nicht übrig bliebe. Da ein solches Vorgehen auch in Gotteshäusern andrer Religionen nicht vorhanden, würde man es den Juden bald als Prunksucht auSlegen, und hätte damit nicht Unrecht. Redaction der A. Z. d. Judenth. 10*

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