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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-03-06 · Heft 10 (6.3.1877) · p. Seite 154

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 10 (6.3.1877)
Date
1877-03-06
Page
Seite 154 (sequence 8)
Language
German
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154 umfassende Gemeinschaft erscheint in der That zwischen Christen und Nichtchristen nicht ausführbar. Wie soll sich diese Lebensgemeinschaft, zumal in den unteren Schichten der Bevölkerung, gestalten, wenn ein Gatte den Sabbath, der andere den Sonntag, der Eine die christlichen, der Andere die israelitischen Feste zu feiern hat; wenn der eine Gatte anstandslos Speisen genießt, die dem andern durch Die Vorschriften seiner Religion untersagt sind? Wie soll es mit der religiösen Erziehung der Kinder aus solchen Ehen gehalten werden? Die Schwierigkeiten mehren sich, wenn Zwischenfälle im Ehestände eintreten, die mit der religiösen Ueberzeugung Zusammenhängen. Möglicherweise will der eine Gatte alle oder einen Theil der Kinder getauft, der andere sie dem Äudenthume zugeführt haben; der eine schwer erkrankte Gatte verlangt nach den heiligen Sterbesacrameuten, der andere weigert sich, dieses zuzugestehen; der christliche Gatte will in die Gemeinschaft der Kirche zurücktreten, allein seine geistigen Füße sind gehemmt durch die Fesseln einer Verbindung, welcher der Staat die bürgerlichen Wirkungen der Ehe zuerkannt, die aber der aus dem Taumel der Leidenschaft Erwachte vor Gott und dem Gewissen nicht als zu Recht bestehend ansehen kann. Glauben Sie mir, es treten Verwirrungen, Unzukömmlichkeiten und Gewiffensangstlichkeit zu Tage, die bei einer Verbindung nicht ausbleiben können, deren Elemente, um mich eines vor Kurzem von einem englischen Staatsmann bezüglich des Verhältnisses zwischen den Christen und Mohammedanern gebrauchten Bildes zu bedienen, sich zueinander nicht wie Milch und Thee, sondern wie Oel und Wasser verhalten. Was ich sage, ist nicht aus der Einbildung, sondern aus einer reichen Erfahrung hergeholt, die ich in meiner Amtsverwaltung zu machen in der Lage war. Diese Erfahrung legt mir die Bitte auf die Zunge: Begünstigen Sie nicht Eheschließungen, die sich nach kurzer Zeit zur Gewissens-Tortur gestalten. krineipiis obsts, ne sero weäicins paretur. Man könnte mir einwenden, daß besonders in den höheren (Dies ist nicht richtig, die meisten Mischehen kommen in den unteren Schichten der Gesellschaft vor. Redaction.) Schichten der Gesellschaft die religiösen Differenzen zwischen Christen und Nichtchristen vielfach ausgeglichen erscheinen. Leider mag es mitunter der Fall sein, allein das ist kein Zustand, welcher wüuschenSwerth ist oder durch die Gesetzgebung begünstigt zu werden verdiente. Der Mangel an religiöser Ueberzeugung und die Leichtigkeit, mit welcher man sich über die Satzungen der Kirche, der man angehört, hinwegsetzt, ist sicherlich an sich bedauerlich und selbst den staallichen Interessen nicht zuträglich, weil UeberzeugungStreue und Pflichteifer auf was immer für einem Gebiete auch für die Staatsverwaltung eine Sache von hoher Wichtigkeit sind. Der zu Tage tretende Jndifferentismus hat entweder den Mangel einer jeden religiösen Ueberzeugung oder die Verleugnung dieser Ueberzeugung zur Voraussetzung. Beides sind schlimme Erscheinungen, und zwar nicht blos auf kirchlichem Gebiete; auch dem Staate und der Gesellschaft ist nicht gedient mit Menschen, die weder kalt noch warm sind und für Hohes und Erhabenes sich nicht zu begeistern vermögen." — Weiterhin sagt der Erzbischof noch: „Auf dem Papiere klappt Manches ganz vorzüglich, was auf das mannichfach gestaltete Leben an gewendet zu großen Unzukömmlichkeiten führt. Uebrigens ist es mir nie bekannt geworden, daß die Israeliten, welche wirklich solche sind, ein Verlangen tragen, mit christlichen Personen die Ehe zu schließen. Sie achten das Gebot ihrer Cultusvorschriften, welches ihnen untersagt, sich mit Nichtisraeliten zu verehelichen. Da das Gesetz des Christenthums für die Christen ein gleiches Verbot enthält, so erschiene es in der That mehr als sonderbar, wenn die österreichische Legislation einer Verbindung die bürgerlichen Wirkungen der Ehe zuerkennen wollte, die von zwei Personen eingegangen wird, deren jede durch ihre confessionellen Gesetze gehindert ist, eine solche Verbindung einzugehen." Dies sind nun fteilich Behauptungen, welche der Erzbischof hatte belegen sollen. Das große Sauhedriv zu Paris und die Rabbinerversammlung zu Braunschweig haben erklärt, daß die Ehe zwischen Juden und Bekenner» einer monotheistischen Religion nicht verboten sei, sobald die Laudesgesetze gestatten, die Kinder in Bezug auf ihr Religiousbekenntuiß nach ihrem Willen zu erziehen. Der Bürgermeister Felder behauptete, daß ein eigentliches Kircheugesetz, welches ein solches Eheverbot ausspreche, nicht existire. Jndeß haben mehrere Concilieu, wenn auch uur in einzelnen Ländern das Verbot der Ehe zwischen Christen und Juden decretirt. — Die Gesichtspunkte, welche Felder und Kutfchker gegensätzlich hervorhoben, sind die bedeutendsten, die in der langen, zwei Tage beanspruchenden Debatte ausgesprochen wurden. Man erkennt aus der Verwerfung der Novelle durch das österreichische Herrenhaus, das früher in confessioneller Beziehung sich stets sehr liberal zeigte, wie sehr die Strömung auf diesem Gebiete sich geändert hat. Wim, 21. Februar. In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses gelangte zur Verlesung eine Interpellation des Abg. vr. Promber und 20 Genossen au den Ministerpräsidenten, dahin gehend: 1. Ist es richtig, daß anläßlich der vor Kurzem stattgehabten Judenausweisung aus Rumänien auch Angehörige der österreichischen Monarchie ausgewiesen und vertrieben wurden? und 2., wenn dies richtig ist, was hat die hohe Gesammtregierung veranlaßt, damit an competenter Stelle Alles aufgewendet werde, um hierfür, und zwar für den Staat, dessen Angehörige wider Recht und Gesetz vertrieben wurden, als auch für diese Letzteren selbst Geuugthuung zu verlangen und die Wiederholung solcher Vorfälle unmöglich zu machen? Man ist auf die Erledigung dieser Interpellation gespannt.

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