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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-03-06 · Heft 10 (6.3.1877) · p. Seite 153

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 10 (6.3.1877)
Date
1877-03-06
Page
Seite 153 (sequence 7)
Language
German
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153 Seit feiner Erwählung in die Constituante gehörte er ununterbrochen der gesetzgebenden Körperschaft an, zunächst, nachdem die Constituantenverfasiung gescheitert und die erbgeseffene Bürgerschaft auf's Neue zusammengetreten war, als Mitglied der letzteren, spater nach Einführung der neuen Verfaffung, um deren Zustandekommen er sich hochverdient machte, als Volksvertreter in der neuen Bürgerschaft. Seine, zuerst in den „Baterstädtischen Blättern" in den „Hbg. Nachr." erschienenen Artikel über volkswirthschaftliche und vaterstädtische Fragen, die sich durch eine außerordentliche Klarheit und Schärfe des Uriheils auszeichneten, veranlaßten den damaligen Eigenthümer der „Reform", I. F. Richter, ihn für die Redaction seines Blattes zu gewinnen. Hertz übernahm dieselbe im Jahre 1856, und seine vorzüglichen Artikel, in denen er stets die Juteressen des politischen und wirthschaftlichen Fortschritts verfocht, haben viel zur Popularität der „Reform" beigetragen. Die Kriegsstürme von 1870, welche das öffentliche Interesse für communale Thätigkeit zeitweilig zurückdrangten und die großen weltgeschichtlichen Ereignisse in Len Vordergrund treten ließen, bestimmten ihn, der Publicistik zu entsagen und die Leitung der „Reform" jüngeren Kräften zu überlassen. Von da an privatisirte Hertz, doch gab er seine öffentliche Thatigkeit nicht auf, sondern wirkte nach wie vor in der Bürgerschaft als eines der bedeutendsten Mitglieder derselben, bis immer mehr zunehmende Entkräftung, der er jetzt erlegen ist, ihn zwang, sein Wirken zu beschließen. Unser Gemeinwesen verliert in H. S. Hertz einen Patrioten von unabhängiger Gesinnung, einen Mann mit einem warmen Herzen für das Beste des Staates und der Bürger, der mit unermüdlichem Flerße überall da eintrat, wo sein reiches Wissen und Können sich nutzbringend zu erweisen vermochte. So makellos sein Charakter in seiner öffentlichen Thätigkeit war, so hoch geachtet war er auch als Privatmann. Als solcher suchte er namentlich durch stille Wohlthätigkeit manche heimliche Thräne zu stillen und manche bittere Noth zu lindern. Ehre seinem Andenken. — Wir haben bereits in d. Bl. von den bedeutenden Vermächtnissen berichtet, welche der Verstorbene israelitischen Wohlthätigkeitsanstalten gewidmet hat. So hat er der Talmud-Thora-Schule 60,000 Mark vermacht. Oesterreich-Ungarn. Wie«, 20. Februar. (Privatmitth.) Wie wir bereits bemerkt, fanden in jüngster Zeit in den beiden Häusern des Reichsrathes Verhandlungen über eine Novelle, das Eherecht betreffend, statt. Sie befaßte zwei Momente, nämlich, daß katholische Priester, welche aus der katholischen Kirche getreten, sich verheirathen dürfen, sowie daß zwischen Christen und Nichtchristen Ehen geschloffen werden dürfen. Beides verbietet das A. bürgerl. Gesetz. Durch die Gesetznovelle vom 9. April 1870 ist aber bestimmt, daß Personen, die keiner gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, ihre Ehen vor der politischen Behörde mit vollen bürgerlichen Rechtsfolgen schließen können. Das Abgeordnetenhaus nun beschloß per majora diese beiden Eheverbote aufzuheben, so daß also auch Ehen zwischen Juden und Christen geschloffen werden dürften. Das Herrenhaus hat diese Novelle verworfen und es ist interessant, Einiges aus den desfallsigen Debatten vom 19. und 20. Februar hervorzuheben. Die Debatte wurde eröffnet vom Bürgermeister der Stadt Wien vr. Felder. Der Commissionsbericht des Herrenhauses hatte geäußert: Verschiedenheit der Religion sei nicht blos mit der äußern, sondern mit der innern Gemeinschaft des ganzen Lebens schwer vereinbar. Eine Lockerung, wenn nicht eine Zerreißung der bestehenden Familienbande sei die natürliche, nicht seltene Folge. Die Kluft der Ueberzeugungen und der mannichfaltig sich daran knüpfenden socialen Beziehungen käme mit verstärkter Kraft zu Tage, wenn es schon zu spät sei, und der Kindererziehung treten die größten Schwierigkeiten entgegen. Felder entgegnete nun, daß, so schwerwiegend diese Bedenken seien, sie doch gar keinen praktischen Boden mehr hätten. Er wies nach, daß seit der Novelle vom 9. April 1870 378 Paare sich civiliter haben trauen lassen, von denen der eine Theil früher der christlichen Kirche angehört und sich zu diesem Zwecke für confessionslos erklärt hatte, während der jüdische Theil seiner Religion treugeblieben. In der Regel sei der christliche Theil nach der Trauung wieder in die Kirche zuruckgetreten oder besuche doch nach wie vor die Kirche. Die Erklärung der Confessionslosigkeit sei daher nichts als eine bloße Formalität und werde vom betreffenden Publicum so angesehen. Von der gedachten Zahl derartiger Eheschließungen kommen viele nicht auf Wien, sondern auf Leute aus den übrigen Kronländern, in welchen solche Eheschließungen nur wenige vorgekommen und selbst aus dem Auslande. Die Bedenken der Gegner hätten also bereits ihre wirkliche Veranlassung verloren. Er berief sich dabei auch auf katholische Länder, wie Frankreich, Belgien und Italien, auf Deutschland mit Bayern, Württemberg und Mecklenburg, in welchen die Ehe zwischen Juden und Christen nicht mehr verboten sei. Der Hauptgegner der Novelle war der Fürst-Erzbischof Kutschker von Wien, aus dessen Rede wir einige Stellen hervorheben wollen. „Ich halte mich überzeugt, daß durch die in Aussicht genommenen Bestimmungen sehr erhebliche Interessen der Familie, der socialen und bürgerlichen Ordnung gefährdet erscheinen, und diese Ueberzeugung wollte ich vor dem hohen Haufe zum Ausdrucke bringen und begründen." „Nach der seit mehr als anderthalb Jahrtausenden geltenden Rechtsanschauuug ist die Ehe „conjunctio maris et feminae, consorliuun omnis vitae, divini et humani juris communicatio, viri et mulieris conjunclio, individuaui viia»; consuetmlineni continens“. Eine solche innige, das Gebiet des leiblichen und geistigen Lebens

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