Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1877)
- Date
- 1877-03-06
- Page
- Seite 151 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227123-3227134--35183-3305122- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
151 Wesen unbeschränkt hervortreten zu lassen, dafür hat jüngst ein Mitglied der hies. Gemeinde ein eklatantes Beispiel geliefert. Um den in diesem Jahre theils durch Abzug einiger Mitglieder, theils durch andere Umstande in den Einnahmen entstandenen Ausfall zu decken, mußte nach Maßgabe der Abschätzung eine geringe Höherbesteuerung aller Mitglieder vorgenommen werden. Das oben erwähnte Mitglied nun, ein reicher Gutsbesitzer in unsrer Nähe, hat sich wegen der ihm noch auferlegten 4 Mark zu belastet gefühlt und dem Vorstände die Anzeige zugehen lassen, baß, wenn sein Steuerbeitrag nicht um besagte 4 Mark vermindert würde, er seinen Austritt anmelden werde. Weder eine jedes provocativen Charakters entbehrende Aufklärung seitens des Vorstandes noch freundliche Zuschriften von privater Seite haben ihn von seinem Entschlüsse abzubringen vermocht, und so hat sich unter der Hand die Verwandlung der Puppe zum Schmetterling vollzogen: aus den 4 Mark ist „religiöses Bedenken" geworben, gewiß die unzweideutigste Kennzeichnung eines Gemüthes, bei dem das religiöse Interesse durch die kleinlichsten persönlichen Rücksichten so sehr ausgewogen wird, daß man selbst mit einer der heiligsten Tugenden, mit der Wahrhaftigkeit und der Ueberzeugungstreue frivoles Spiel treibt. Daß dieses Beispiel der Gleichgültigkeit gegen Glaubensgemeinschaft hier Nachahmung finden könnte, ist nicht anzunehmen, da, soweit die Erfahrung des Referenten reicht, zum Glück namentlich bei den Wohlhabenden die Anhänglichkeit an das Judenthum und der Sinn für jüdisches Gemeindeleben noch zu lebhaft sind, als daß sie in kleinlichen Rücksichten, in nichtssagenden Abneigungen, in persönlichen Verstimmungen und Gegensätzen, die ja in jeder Gemeinde mehr oder weniger sich geltend machen, einen Borwand zu einem das Bestehen der Gemeinde gefährdenden Schritte finden sollten. (Man sieht, daß die vorausgesehenen Folgen der Aufnahme der Worte „aus religiösem Bedenken" vollständig eintreten, und man sich wohl überzeugt, daß selten ein Gesetz Derartiges enthalten werde, um uns in mildester Weise auszusprechen'.) ^DeLblLllCJ ^LlOCC&ticßteily. Deutschland. Leipzig, im Februar. (Privatmitth.) Die, Herrn Vorsteher Stadtrath Moritz Kohner von einer Deputation des Vorstandes am 12. dss. überreichte, echt künstlerisch ausgestattete Urkunde über die Erlheilung der Ehrenmitgliedschast hiesiger israelitsschen Religionsgemeinbe hat folgenden Wortlaut: Wir, Vorstand und Verordnete der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, haben, auf Grund des § 15 unserer Gemeindeordnunz, in der Gemeindesitzung vom 3. Januar 1877 beschlossen, Herrn Stadlrath Moritz Kohner, Vorsteher der hiesige» israelitischen Religionsgemeinde, den warmherzigen, begeisterten Israeliten, den wackeren, gesinvungsvolleu Burger, den eifrigen, einsichtigen Förd er er fortschrittlicher Entwickelung des Judenthums nach Innen, den hingebungsvollen, beredten, mannhaften Vertreter desselben nach Außen zum Ehrenmitgliede unserer Gemeinde zu ernennen. Gegenwärtige Urkunde, die wir Ihnen, verehrter Herr Stabtrath, zu überreichen die Ehre haben, sei Ihnen ein schwaches Zeichen dankbarer Anerkennung Ihrer unvergänglichen Verdienste um unsere, durch Ähre vieljährige, segensreiche Vertretung zu hohem Ansehen und besonderer Geltung gelangten Gemeinde; sie sei Ihnen der tief empfundene Ausdruck der Würdigung Ihres umsichtigen, unermüdeten Wirkens bei dem Zustandekommen der ersten israelitischen Synode, Ihrer schöpferischen Thätigkeit bei dem durch Ihre Initiative in's Leben getretenen, durch Ihre unausgesetzte Fürsorge zur Blüthe gelangten Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde und der durch denselben ermöglichten neuen, dem Bedürfnisse einer fortgeschrittenen Zeit angemessenen, heilsamen Gemeindeinstitutionen. Gleichzeitig sei diese Urkunde Ihnen eine Bürgschaft für das unzerreißbare Band, welches Ihren Namen für alle Zeilen mit unserer Gemeinde verknüpft. „Dein Name! — Dauer ist ihm verheissen; Enkel werden ihn erben und mit ihm sich segnen14! (Ps. 72, 17). Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde und die Verordneten ders. Jacob Nachod. Alex. Wetthauer. Adolph Hermann. Saul Finkelstein. Selig Heß. B0UN, 25. Febr. (Privatmitth.) Neuerdings ist für die beabsichtigte Petition betreffs des jüdischen Religionsunterrichts in den höheren Lehranstalten bei uns die Zustimmung eingegangen (vgl. Nr. 5, b, 7, 8, 9) von den Gemeinden zu Nakel, Schwerin au der Warthe, Unruhstadt, Wiesbaden. Sachsenhagen (Schaumburg), 16. Februar. (Privatm.) In der benachbarten jüdischen Gemeinde zu Rodenberg wurde am 12. d. ein seltenes Fest, nämlich das hundertste Stiftungsfest der Chebrah 'n'a gefeiert. Der Verein hatte zum Andenken mit großen Opfern eine schöne silberne Krone nebst Schild, auf welchem die Namen der gegenwärtigen Mitglieder eingegraben sind, für die Thorarolle in die Synagoge gestiftet. Am Abend fand ein solennes Festessen statt. Berlin, 22. Februar. (Privatmitth.) Wie aus den öffentlichen Blättern bekannt, hat in diesen Tagen das Mitglied des