Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1877)
- Date
- 1877-02-27
- Page
- Seite 138 (sequence 8)
- Language
- German
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138 ftd> Gymnasien oder Realschulen befinden. Denn überall sieht man da aus der ganzen umliegenden Gegend die jüdische Jugend zum Besuche jener zahlreich zusammenstrkmen. So wird gegenwärtig die hiesige Realschule erster Ordnung von 60 israelitischen Schülern frequentirt, ein Beweis, welch' reger Bildungstrieb auch unter den westphälischen Israeliten herrscht. In der eben abgehaltenen Abiturientenprüfung haben 9 daS Examen bestanden. Unter diesen wurde 2 das mündliche Examen erlassen und diese beiden waren Juden, Eifenberg von hier und Stern aus Peckelsheim, Jünglinge von eben 17 Jahren. Bonn, 19. Februar. (Privatmitth.) Zu den Gemeinden, welche ihre Zustimmung zu der beabsichtigten Petition uns eingesandt (s. Nr. 5. 6. 7. 8.) gesellten sich jüngst die Gemeinden zu Linz a. Rhein, Herford. Rhaden. Minden, Einbeck, Kreuznach; auch ersuchte durch Schreiben vom 14. Februar Herr Rabbiner l»r. N. Brüll zu Frankfurt a. M., seinen Namen der Petition hinzuzufügen. Colberg, im Februar. (Privatmitth.) So jung noch das „jüdische Kurhospital" allhier ist — es hat eben seinen dritten Jahresbericht veröffentlicht — so hat es doch bereits feine Lebenskraft bewährt, und verdient allseitige Berücksichtigung. Wir heben deshalb folgende Stellen aus dem Berichte hervor. „Die Anstalt wurde am 14. Juni statutengemäß eröffnet, am 13. September geschlossen und hat an 1033 Berpflegungstagen 35 unbemittelten Patienten (14 Männern, 21 Frauen) Obdach und Verpflegung, ärztliche Behandlung und freie Sool- und Seebäder gewährt. Mit ftendiger Genugthuung können wir hinzufügen, daß 13 von ihnen als „geheilt", 21 als „gebessert" entlassen wurden, während nur bei einer Person die Kur ohne Erfolg war. So wurde einer ansehnlichen Anzahl von armen Familien der Ernährer, unmündigen Kindern die Mutter, Eltern die Hoffnung ihres Alters zurückgegeben." „Leider müssen wir bekennen, daß die Unterstützungen unserer Anstalt nicht reichlich genug zufließen. Wir find in unserer Thätigkeit oft gehemmt, und müssen zu unserem tiefsten Bedauern Viele abweisen, welche an unserem Gestade und an den hiesigen Soolquellen Genesung oder wenigstens Linderung ihrer Leiden suchen, während die Räume unserer Anstalt uns gestatten würden, die Zahl der Aufzunehmenden mindestens zu verdoppeln." „Unser Grundvermögen ist klein; es beträgt 30,182 M., und tragt keine Zinsen, weil es zum Grundstück und zur Anschaffung des Inventars verwendet worden ist. Die Gesammt- Einnahmen im verflossenen Jahre betrugen an Jahres- und einmaligen Beitragen, Collecten u. s. w. 3469 M. 82 Pf.; die Ausgaben 3001 M. 32 Pf. Die Summe der regelmäßigen Jahresbeiträge ist im Laufe dieses Jahres von 1078 M. auf 1279 M. gestiegen, worin noch die Jahresbeiträge nicht mit eingerechnet sind, welche durch die Districts-Ehrendamen in Berlin erzielt werden." Schon hat eine Anzahl Gemeinden einen Jahresbeitrag auf ihr Budget übernommen. Es sind dies: Arnswalde, Beeskow, Callies, Czarnikau, Daber, Drossen, Falkenburg, Greifenberg i.Pr., Jastrow i. W.-Pr., Kosten, Leipzig (140 M.), Loebau i.W.-Pr., Lüben, Marienwerder, Maffow, Neumarkt, Pyritz, Sagan, Soldin, Sonnenburg, Tempelburg. — Zu bemerken ist, daß von den 35 aufgenommenen Personen 21 Berlin angehörten, 6 der Provinz Preußen, 5 Pommern, 2 Posen, 1 Brandenburg. Es findet hier einmal das Gegentheil der gewöhnlichen Erscheinung statt, und die Provinz muß für die Hauptstadt eintreten. Wir empfehlen daher das Hospital besonders den Wohlthätern in Berlin! Der Schriftführer des Vereins ist Herr Rabbiner vr. Goldschmidt in Colberg. Bad-Emö, 16. Febr. (Privatmitth.) Die in fast 100,000 Exemplaren verbreitete „Gartenlaube" brachte in ihren jüngsten zwei Nummern eine Abhandlung über den abergläubischen Spiritismus von einem gewissen vr. Wilhelm Löwenthal, wahrscheinlich Israelit von Geburt, aber schwerlich Kenner jüdischer Religionsphilosophie! Denn am Ende seiner Abhandlung giebt er als Ursache jener religiösen Schwärmerei in unserm aufgeklärten Jahrhundert an: „Weil die philosophische Wissenschaft noch keine durchaus einheitliche und unabhängige Ethik kennt!" Forschen wir jedoch in den heiligen Schriften der Israeliten — vorläufig abgesehen von der Frage: ob dieselben göttlichen Ursprungs sind, oder nicht? — genauer nach, so werden wir gar bald einen solchen ethischen Grundsatz in den Mosaischen Schriften auffinden, dem sowohl die „Apokryphen", als auch das sog. neue Testament nachschreiben. Denn neben der Grundlehre des Judenthums: „Höre Israel, der Ewige ist unser Gott, der Ewige ist einzig!" rc. (5 Mos. 6, 4. u. 5.), welche keine wahre Philosophie bestreitet, lautet die ethische Hauptpflicht: „Du sollst Deinen Nächsten lieben, wie Dich selbst!" (3 Mos. 19, 18). Vergl. damit B. 34, wo hinsichtlich des Fremdlings dasselbe geboten wird. Als darum die bessern Pharisäer — wahrscheinlich aus dem Lehrhause des größten Schriftgelehrten Hillel I. — Jesum fragten: „Welches ist das vornehniste Gebot?" bezog er sich (laut Marc. 12, 28—33.) ausdrücklich auf diese Mosaischen Schriftstellen. Dieselben bilden somit die positive, darum mehr theoretische Ausdrucksweise der Pflichten gegen unsre Nebenmenschen; doch zugänglicher für die egoistische Natur des Menschen ist die negative und darum praktische Erläuterung dieses ethischen Grundsatzes, wie solche schon in den Apokryphen (Tobia 4, 16.) vorkommt, welche lautet: „Was Du nicht willst, daß man Dir thue, das thue auch einem Andern nicht!" und wie dieser Grundsatz von dem erwähnten Hillel, der circa 60 Jahre vor Jesu lehrte, einem Heiden, welcher die ethische Grundlehre des Judenthums in einem Satze kennen lernen wollte, mit den Worten ertheilt wurde: „Was Dir unlieb wäre,