Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1877)
- Date
- 1877-02-20
- Page
- Seite 123 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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123 Wronke, im Februar. (Privatmitth.) In der Provinz Posen kommen öfters Conslicte zwischen den jüdischen Lehrern resp. Localschulinspecloren und den Rabbinern vor, wenn letztere Religionsunterricht den schulpflichtigen Kindern ertheilen, indem erstere denselben die Befugniß und die Befähigung dazu entschieden streitig machen. Ich wandte mich in dieser Angelegenheit an die königlich preußische Regierung zu Posen, und unterstützte meine Bitte um Concession zur Ertheilung des Religionsunterrichts durch folgendes Ministerialrescript, das in dieser geschätzten Zeitung v. I. Nr. 6, S. 85 citirt ist: „Befähigung zur Ertheilung des israelitischen Religionsunterrichts an höheren Lehranstalten. Berlin, den 7. December 1875. Dem königlichen Provinzialschulcollegium erwiedere ich auf den Bericht vom 22. v. M., daß der israel. Religionsunterricht auf den unteren Elasten höherer Lehranstalten unbedenklich einem seminaristisch gebildeten Lehrer übertragen werden kann, für die oberen Stufen aber nur ordnungsmäßig qualificirte und von den betreffenden Cultusgemeinden als solche anerkannte jüdische Gesetz- oder Religionslehrer (Rabbiner, Priester) zuzulaffen sein werden. Ein weiterer Nachweis der Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts ist von den Genannten nicht zu erfordern." Darauf ist mir folgende Verfügung zugegangen: Posen, den 9. Januar 1877. Auf die Vorstellung vom 9. October und 3. November pr. eröffnen wir Euer Wohlgeboren, daß wir Sie als Rabbiner der dortigen Synagogengemeinde für qualificirt erachten, an fämmtliche jüdische Mädchen, welche die Privat-Töchterschule besuchen, den Religionsunterricht zu ertheilen. Wir müffen es Ihnen jedoch überlaffen, dieserhalb mit dem betreffenden Schulvorstand in Verbindung zu treten. Gleichzeitig bemerken wir, daß Ihre Lehrthätigkeit an der gedachten Schule der Aufsicht der verordneten Schulinspectoren unterstellt sein würde. v. Gröben. An den Rabbiner Herrn vr. Nager Wohlgeboren zu Wronke. Oesterreich-Ungarn. Wien, im Februar. Welche Uebelstände die in einigen Kronländern noch immer mangelhafte Matrikenführung nach sich zieht, geben folgende intereffante Fälle zu erkennen. Eine Jüdin aus Galizien wollte vor mehreren Jahren in Wien heirathen. Der Bräutigam, die Ausstattung, die Wohnung, Alles war vorhanden, nur der Geburtsschein der Braut fehlte; in ihrem Heimachsorte war es bis vor Kurzem nicht Sitte, eine Matrik zu führen. Die Brautleute gingen zu vr. Güdemann, sie gingen zu vr. Jellinek, kurz zu allen Functionären der hiesigen Cultusgemeinde und wollten getraut fein — überall wurde ihnen aber bedeutet, ohne Geburtsschein der Braut gehe dies nicht an. Dieses Document war aber durchaus nicht zu erhallen. Die Leute halfen sich nun in absonderlicher Weise. Ein „Schriftgelehrter" aus Galizien, der eben hier war, deffen Namen die Brautleute gar nicht kannten, wie sie sagen, traute sie in ihrer Wohnung nach jüdischem Ritus. Die jungen Leute wußten nicht, daß diese Ehe nach dem bürgerlichen Gesetze ungiltig sei. Ein Kind entsproß dieser Ehe. Da ward ihnen ganz unerwartet die Kunde, daß ihre Ehe ungiltig und ihr Kind illegitim sei. In ihrer Noth wendeten sie sich an den hiesigen Magistrat um Rath. Die Stadtbehorde, das Absonderliche des Falles erkennend, nahm sich des Paares an, erstattete an die k. k. Statthalterei einen umfaffenden Bericht und bewirkte, daß die Bewilligung ertheilt wurde, die gesetzliche Trauung unter Dispens von der Beibringung des Geburtsscheines vorzunehmen. Das Erste nach vollzogener Trauung war nun, daß sie um die Legitim-Erklärung ihres Kindes einschritten. — Einen zweiten ganz ähnlichen Fall erlebte eine Israelitin, die aus einem kleinen Orte in Mähren stammt. Sie ist in die Matrike aus Nachlässigkeit nicht eingetragen worden. Der Matrikenführer, der Vater, alle Gedenkmänner find todt. Sie hat sich nun ebenfalls an die Statthallerei um Austragung dieser Geburtsftage gewendet. Wien, 5. Febr. (Privatmitth.^ Es ist soeben der Jahresbericht des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht für 1876 erschienen. Ich beeile mich. Ihnen aus demselben Zahlen und Daten mitzutheilen, die für Ihre Leser von Interesse sein dürften. Die Ausgaben für Cultus betrugen fl. 5,158,493 (darunter zu evangelischen Cultuszwecken fl. 105,300 und zu griechisch-orientalischen fl. 78,640); für jüdische Cultuszwecke ist nichts bestimmt. Im Capitel „Unterricht" sind auch dieses Mal fl. 1000 (ursprünglich waren es fl. 4000) für eine israelitisch-theologische Lehranstalt — Rabbinatsinstitut — eingestellt. Offen gestanden, wissen wir nicht, was diese Summe bedeuten soll. In Folge eines Vorttages des jetzigen Cultusministers v. Stremahr beschloß der Kaiser, 18. August 1870, die Errichtung dieser Lehranstalt. Wie es jedoch scheint, will man die Sache einschlafen lassen. *) In der Abtheilung „Cultus" wird sodann berichtet, daß zur Berbefferung der Bezüge unzureichend dotirter katholischer Seelsorger in runder Summe fl. 600,000 vertheilt wurden, dürftige evangelische Gemeinden erhielten fl. 25,000, der griechisch-orientalische Klerus in Dalmatien fl. 6000. Bekanntlich haben die Rabbiner in Böhmen ebenfalls um eine Unterstützung angesucht. Wie ich höre beabsichtigt das Ministerium eine diesbezügliche Vorlage im Reichsrathe einzubringen; jedoch will es nur jene als Rabbiner anerkennen, welche allen gesetzlichen Bedingungen entsprechen, d. b. die die philosophischen Studien absolvirt haben. Was speciell die Cultusangelegenheiten der Israeliten betrifft, waren die Agenden der laufenden Verwaltung zahlreich. 1) Und dazu ist man von oben her wohl durch das völlige Süllschweigen der jüdischen Instanzen berechtigt! Redaction. 8