Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 6 (6.2.1877)
- Date
- 1877-02-06
- Page
- Seite 91 (sequence 9)
- Language
- German
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91 großen Rat he mit einem Offenmuth und einer einfachen Objectivität, welche die Gemüther hinriß und durch die er zugleich die ganze Verantwortlichkeit auf den Rath d. h. auf das Volk wälzte, welches jener vertrat. Daß die Conferenz gar keinen Erfolg erreichte, liegt zu keinem kleinen Theile an den europäischen Machten selbst. Diese haben in den orientalischen Angelegenheiten, z. B. wiederholt bei den Judenverfolgungen in Rumänien, zu oft gezeigt, daß ihre Intervention beim bloßen Worte bleibt und einer festen Ablehnung gegenüber aufhört. Die Orientalen sind — wie die Kinder — feine Beobachter, und wiffen aus den Symptomen die politische Schwäche oder Krankheit zu folgern. Den Rumänen gegenüber hätten sich die Mächte auf den Pariser Vertrag berufen können, thaten es aber nicht; um so mehr beriefen sich die Türken auf den Vertrag, der ihrer Ablehnung den vollsten Rechtsgrund gewährte. Bleibt es Frieden, so muß jetzt die türkische Regierung mit dem Ernste heraus, den sie für die Reformen hege. Die christliche wie die jüdische Bevölkerung hat sich ihr so entgegenkommend erwiesen, daß sie eine doppelte Verpflichtung gegen jene hat. Serbien. Belgrad, 21. Januar. („Pester Correspondenz.") Bekanntlich hat der Municipal-Ausschuß zu Semendria (Serbien) vor Ausbruch des serbisch-türkischen Krieges die Ausweisung sämmtlicher dort domicilirender Juden ohne Unterschied, die serbischen Unterthanen nicht ausgenommen, beschloffen und den Juden bekanvtgegeben, daß sie 30 Tage nach Zustellung des Ausweisungs-Edictes diese Stadt zu verlaffen haben bei Vermeidung einer Geldstrafe und der Wegführung aus dem Stadtrayon auf eigene Kosten. Wahrend des Krieges ruhte dieser Beschluß im Archive. Zu Anfang dieses Monats aber wurde sämmtlichen Juden Semendrias das Ausweisungs-Edict zugestellt. Alsbald begaben sich die österreichisch-ungarischen Juden Semendrias nach Belgrad zum Generalconsul Fürsten Wrede. Was derselbe Angesichts dieser der österreichisch-ungarischen Regierung neuerdings zugefügten Insulte gethan, ist mir bis jetzt unbekannt. Jedoch kann ich auf Grund glaubwürdiger Mitlheilungen versichern, daß die Sache der erwähnten Juden eine bereits verlorene ist, weil der Aufenthalt von Israeliten in den Orten Semendria, Negotin, Pozsarevatz und Schabatz einzig und allein von den Municipalitäten und ihrer Polizei und nicht von der Regierung abhängt, welche allen Städten und Dörfern Serbiens — mit Ausnahme Belgrads — die unbeschränkteste Autonomie gesetzlich zusicherte. Demgemäß kann jede Municipalität in Serbien durch ihre Polizei auf Grund dieses Gesetzes die Juden »6 libitum ausweisen. (Daß in letzter Instanz eine Regierung, welche Len Städten und Ortschaften und ihrer uncultivirte» Bevölkerung ein solches Recht einräumt, nicht doch für derartige Greuel verantwortlich ist, ist leicht einsichtlich. Redact.) Amerika. St. Louiö, Mo., im Januar. (Privatmitth). Anbei sende ich Ihnen den Jahresbericht der United Hebrew Relief Astociation über das mit dem 1. October 1876 abgelaufene Vereinsjahr. Er wird Sie in mehrfacher Beziehung interessiren. Zunächst im Allgemeinen, daß unsre Glaubensgenossen in Amerika bereits nicht minder durch die Wanderbettelei zu leiden haben, wie in der alten Welt, so daß diese ein Erbübel am Körper der jüdischen Glaubensgenosienschaft zu sein scheint. Ja, die Wanderbettelei mit allen ihren krankhaften Auswüchsen. Der Bericht spricht es aus, daß die wandernden Bettler eine Art Gilde unter sich bilden, durch welche sie die verschiedenen Landschaften unter sich vertheilen, um sie regelmäßig abzubetteln und sich nicht gegenseitig Concurrenz zu machen. Ferner, daß unter ihnen eine Menge Betrüger vorhanden, welche durch Vorspiegelungen, falsche Zeugnisse und Urkunden, den jüdischen Wohlthätigkeitssinn brandschatzen. Man hat daher zu demselben Mittel gegriffen, wie in Deutschland; man wollte eine Vereinbarung aller jüdischen Unterstützungsvereine bewirken, um sich in Bekämpfung dieser Uebelstände Beistand zu leisten. Man hielt zu diesem Zwecke eine Convention am 11. und 12. Juli 1876 in Washington ab, und verbreitete die daselbst gefaßten Resolutionen. Vorerst jedoch zeigte sich dasselbe Resultat wie in Densschland, und erwies sich die unter unsren Glaubensgnossen vorwaltende geringe Neigung zur Bereinigung, zur Aufgabe irgend eines kleinen Theiles ihrer Autonomie zu einem gemeinsamen Zwecke. Nur wenige Vereine traten der Convention bei und in eine desfallsige Thatigkeit. Aber schon aus dieser kleineren Verbindung ergaben sich gute Erfolge in der Verminderung der Wanderbetiler, in der gegenseitigen Anfrage und Benachrichtigung, sei es durch Telegramm, sei es durch Post über verdächtige Individuen und durch Vereinfachung der Mittel zur Forsschaffung der fremden Bettler. Wir wollen hoffen, daß diese Vortheile den anderen Wohlthätigkeitsvereinen einleuchten und ihren Beitritt erwirken werden. Vorläufig, meint der Bericht, sollte im Versammlungssaale jedes Vereines in goldenen Lettern die Worte zu lesen stehen: „Behaltet Eure eigenen Armen zu Hause, sorget für sie, verbessert ihre Lage, und macht sie geeignet, sich selbst zu erhalten." — Was den hiesigen Verein selbst betrifft, so hatte er im verflossenen Jahre von den Einflüssen der traurigen finanziellen und industriellen Lage doppelt zu leiden: die Anforderungen waren größer und die Einnahmen geringer. Statt 5477 Dollars im vorhergehenden Jahre hatte er nur 2901 Doll. Einnahme, also 2575 Doll, weniger; hingegen 4139 Doll. Ausgaben für alle Zweige seiner Wohlthätigkeit, also ein Deficit von 1237 Doll., die aus dem Fonds vorgestreckt werden mußten. Man sieht hieraus, wie jedes Princip neben großen Vortheilen auch seine Mängel hat. Hier zu Lande sind die Wohlthätigkeitsanstalten! nicht mit den Cultusgemeinden als solche verbunden, sondern