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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-02-06 · Heft 6 (6.2.1877) · p. Seite 86

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 6 (6.2.1877)
Date
1877-02-06
Page
Seite 86 (sequence 4)
Language
German
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86 sofort ein solches Geheul, daß das Blatt seinen Versuch kaum zu wiederholen wagen wird. Dennoch muß man nicht glauben, daß es den Wortführern am Berständniß der traurigen Lage Rumäniens fehle. Bratiano selbst hat jüngst in einer Rede sein Volk streng genug, aber wahrheitsgetreu beurtheilt. Er sagte, daß zum Unglück des Vaterlandes kein Rumäne arbeiten, jeder aber herrschen, und darum ein Staatsamt haben wolle, wenn er auch nicht die geringste Befähigung dazu besitze; und hat er ein solches erlangt, so vernachlässigt er die Pflichten desselben und sucht nur seine Einkünfte zu vermehren. Das einzige Heil für Rumänien sei, wenn alle Rumänen arbeiten lernen. Unter solchen Umständen ist es nur zu erklärlich, warum man die fleißigen, sparsamen und nüchternen Juden haßt, dem Volke leicht die Meinung beibringt, es werde von ihnen ausgebeutet und gelegentlich von Haus und Hof vertreibt. Die Erwägung, daß gerade in den Juden noch ein Theil der ökonomischen Wohlfahrt und der Steuererträgniffe beruht, verblaßt schnell vor dem eingeborenen Haffe und vor der Befürchtung, daß das geringste Zeichen wohlwollender Gesinnung von der Gegenpartei ausgenützt würde, um ihn zu stürzen. Die Folgen -es preußischen Äustrittsgesetzes. XII. Berlin, 26. Januar. (Berichtigung.) Im Jahrgang 41, Nr. 4 der Allgemeinen Zeitung des Jurenthums Seite 58 steht ein Passus aus Berlin, wonach unsre Reformgemeinde mit der Hauptgemeinde verhandle, um von dieser die Besoldung ihrer Cultusbeamten zu erhallen. Als stellvertretender Vorsitzender der Reformgemeinde muß ich dies als einen Jrrthum bezeichnen: Der Vorstand hat es bei den jetzigen Verhältnissen nicht für angemessen gehalten, an die ältere Gemeinde eine Forderung der Art zu stellen, obwohl von einer Seite her ein Antrag der Art gestellt worden ist. Dr. Steinthal, Geh. Sanitätsrath. Wir können diesem Beschlüsse der Reformgemeinde nur unsre volle Anerkennung schenken, und fragen, ob hierin nicht mehr Anhänglichkeit an dem historischen Judenthume und mehr Religiosität liegt, als in dem Gebahren der sg. „frommen Separatisten?" Redaction.) Frankfurt am Main, 26. Januar. Unter den nicht aus der Gemeinde getretenen Mitgliedern der israelitischen Religionsgesellschaft ist eine Zustimmungsliste zu dem Ausgleich mit dem Gemeincevorstand auf Grund der bekannten Bedingungen (hauptsächlich Befreiung von Beitragspflicht zu Cultus und Schule gegen Verzicht auf deren Benutzung) in Circulation gesetzt. Bereits am ersten Tag fand dieselbe nahezu so viel Unterschriften als die gesammte Zahl der aus der Gemeinde getretenen beträgt. Es ist dies die beste Widerlegung der Behauptung, als ob die Abwesenheit der Mehrzahl der Opposition auf der Generalversammlung der Religionsgesellschast ein Einverstäniß mit dem Vorgehen von deren Leitern bedeutet habe, während sie lediglich ein stummer Protest war. Wiesbaden, 18. Januar. (Frkft. Ztg.) Dem Bürgerausschuß lag ein Vertragsentwurf zwischen' der Stadt und den Herren Abr. Stein und Meyer-Baum Namens der israelitischen Religionsgesellschast über den Ber- resp. Ankauf von 1 Morgen städtischer Waldfläche im Distrikt Hölltund lediglich zur Anlage eines eigenen Be grabnißplatzes für die israelitische Religionsgesellschast (Preis 900 M.) zur Genehmigung vor. Herr App.-Ger. Bicepräs. a. D. Bertram regte im städtischen Interesse die Eigenthumsftage an, da die genannte Religionsgesellschast keine Corporationsrechte besitze, die Stadt aber von ihrem Waldareal nichts an Privatleute verkaufen solle; behufs Erwägung dieser juristischen Frage schlug Redner vor, die Angelegenheit an eine Commission zu verweisen. Der Vorsitzende, Herr Oberbürgermeister Lanz, machte darauf aufmerksam, daß sich die israelitische Religionsgesellschaft bezüglich des Begräbnisses ihrer Todten in einem gewissen Nothstande befinde, und ersuchte, heute den Vertrag zu genehmigen. Herr Bar stellte das Vorhandensein eines Nothstandes in Abrede, jeden Tag und jede Stunde könnten ja die Mitglieder der israelitischen Religionsgesellschaft zurücktreten in die israelit. Cultusgemeiude und dann stehe der Beerdigung ihrer Todten nichts im Wege. Die israelitische Religionsgesellschaft habe sich selbst den Nothstand geschaffen und wer sich selbst einen Nothstand schaffe, möge ihn auch tragen. Redner unterstützte deshalb den Bertram'schen Antrag. Herr Präs. Bertram verwahrte sich gegen die Hereinziehung der confessionellen Frage, ihm fei es nur um genaue Prüfung der rechtlichen Frage der Eigenthumsveräußerung zu thun; wenn wirklich ein Nothstand vorliege, so könnte man ja die Beerdigung der Todten der israelitischen Religionsgesellschast auf dem in Aussicht genommenen städtischen Areal provisorisch gestatten. Herr Moses Wolf betonte, daß sich die israelitische Religionsgesellschast wirklich in einem Nothstande befinde, und führte als Beweis hierfür an, daß vom Vorstande der Cultus-- gemeinde zweien der israel. Religionsgesellschaft angehörigeu Söhnen eines verstorbenen Israeliten verboten worden sei, das Grab des Vaters zu besuchen, als auf demselben ein Denkstein errichtet wurde. (Allgemeine Sensation. Hört! Hört!) Daß ein Gewissenszwang, der toleranter Leute nicht würdig ist, geübt werden solle, wisse Jedermann in der Stadt und doch hat die Regierung den Austritt genehmigt. Redner bat, dem Vertrage zuzustimmen. Herr Bär erklärte, er habe nichts gegen die Errichtung eines eigenen Todtenhofes seitens der israel. Religionsgesellschaft, er wünsche nur im städtischen Interesse eine genaue Prüfung der juristischen Seite der Angelegenheit. Hierauf genehmigte der Bürgerausschuß mit allen gegen 5 Stimmen den Vertrag.

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