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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-02-06 · Heft 6 (6.2.1877) · p. Seite 85

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 6 (6.2.1877)
Date
1877-02-06
Page
Seite 85 (sequence 3)
Language
German
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85 Im vierten Capitel des fünften B. Mos. V. 42 werden! dieselben Worte gebraucht, wie 19, 4: „Wer feinen Nächsten erschlägt ohne Wissen (rrr-t ^22), und er haßte ihn nicht von gestern und ehegestern; und wer mit seinem Nächsten in den Wald geht,- Holz zu fällen, und seine Hand fährt aus mit der Axt, das Holz abhauend, und das Eisen gleitet ab vom Holze und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, der soll fliehen nach einer der Städte und leben; ihm kommt keine Todesstrafe zu, weil er ihn nicht haßte von gestern und ehegestern; auf daß nicht unschuldiges Blut vergossen werde in deines Landes Mitte, und Blutschuld auf dich komme. So aber Jemand seinen Nächsten hasset, und lauert ihm auf, und steht wider ihn auf, und schlägt ihn todt, vaß er stirbt, so soll er sterben; nicht blicke Lein Auge schonend auf ihn, daß du unschuldiges Blut von Israel abschaffest und es dir wohlergehe." Während hier die Tödtung aus Versehen durch ein Beispiel erörtert wird — wie dies das Gesetz, um der großen Masse recht verständlich zu werden, zu thun liebt — und für den vorsätzlichen Mord wiederum dauernder Haß und Auflauern als Motive hervorgehoben werden, wird doch auch ein allgemeineres Kennzeichen ausgestellt, das für den Richter von großer Bedeutung werden mußte, nämlich, daß die Thal unbestraft bleibe, wenn sic r\s~ ■*522 „ohne Wissen", ohne Bewußtsein, ohne Absicht geschehen war. Dieser Ausdruck, daß die Tödtung ny-13 geschehen und dies dem Richter zweifellos sein mußte, war unstreitig schon von hier aus eine starke Quelle des Bedenkens bei Fällung ves Todesurtheils. Man erwäge ferner, daß dem Richter die sorgfältigste Untersuchung eingeschärst und die Zeugenaussage dadurch erschwert wurde, daß eie Zeugen nicht allein in gewissen Fällen bei der Hinrichtung zuerst Hand anlegen mußten, sondern auch bei erwiesenem falschen Zeugnisse der Strafe unterzogen wurden, welche auf das vorgegebene Verbrechen stand, um zu erkennen, daß hier der Rechtsentwickelung ein großer freier Raum gegeben war. Ww haben hier den Mord als ras zweifelloseste Verbrechen, auf welches die Todesstrafe gesetzt war, hervorgehoben, ohne die anderen Verbrechen zu beachten, welche von derselben Strafe gefolgt sein sollten, da dies uns an dieser Stelle nicht weiter inieressirt. Wir sehen also einerseits entschieden und aus ideellen Gründen auf die Hinrichtung ves vorsätzlichen Mörders gedrungen, andererseits aber zur höchsten Vorsicht in Beuriheilung jedes Falles aus denselben ideellen Motiven aufgefordert. Der Mörder mußte mir Absicht und Bewußtsein, aus Haß und Feindschaft, mit Hinterlist und Auflauern, mit dem Zwecke, den Gegner an seinem Leben zu schäbigen, gehandelt haben. Außerdem mußten mindestens zwei Zeugen übereinstimmend aussagen, wohingegen bas Bekennmiß des Thäters nicht erwähnt, also auch nicht gefordert wurde. Der Fäll einer Tödtung bei einem Streite ist nur negativ berührt und die Anwendung des allgemeinen Gesetzes vorausgesetzt. Dies ist der Boden, aus welchem die merkwürdige talmudische Rechtsentwickelung hervorging; dies sind die Punkte, an welche sie anknüpfte. Verfolgen wir sie nun auf diesem Wege. (Fortsetzung folgt.) Die neuesten Verfolgungen der Inden in Rumänien. III. Wie von rumänischer Seite intriguirt wird, um Europa über die Tragweite der jüngst geschehenen Verfolgungen zu tauschen, und die Berichte über dieselben als übertrieben oder erfunden zu kennzeichnen, dafür liegt uns ein eklatanter Beweis vor. Aus Pest wird uns mitgetheilt, daß am vorigen Donnerstag an den Abg. Moritz Wahrmann und den Rabbiner I)r. Kayserling die Nachricht gelangte, es seien wieder 125 rumänische Familien vertrieben worden. Der Abg. Wahrmann wandte sich sofort an den ungarischen Ministerpräsidenten, welcher auch alsbald an den Fogaro'schen Obergesprn telegraphirte. Die Antworten lauteten, vaß an der ganzen Sache nichts Wahres sei. Die Nachricht ging von rumänischer Seite aus, um auch die früheren Nothruse als der Wahrheit zuwider laufend erscheinen zu lassen. Wie weit die Thatsachen cvnstatirt sind, haben wir in der vor. Nummer durch genügende Belege angegeben. Soweit unsre Nachrichten reichen, ist die Verfolgung wieder einmal sistirt, hingegen nichts geschehen, um die vollzogenen zu repariren und den Unglücklichen, die davon betroffen wurden, irgend welche Entschädigung zu gewähren. Sie sind und bleiben verjagt und ihres Eigenthums beraubt. Man schreibt uns aus Bukarest: In der Beuriheilung unserer Lage ist nicht zu übersehen, daß es ganz gleichgültig ist, ob die sg. Conservaliven oder die sg. Rothen an der Macht sind: beide Parteien — eine vernünftige und gemäßigte Mittelpartei giebt es hier zu Lande nicht — enthalten denselben Haß gegen die Juden, verfolgen denselben Gedanken, sie auszuhungern und wenn dies zu lange dauerte, immer neue Verfolgungen in Scene setzen zu lassen. Die Gründe für beide Parteien sind durchsichtig. Die ausschweifenden, besonders dem Spiele ergebenen Bojaren, wünschen mit Einem Male ihre Schulden loszuwerden , und die Rothen bedürfen immer erneueter Volksaufhetzung, um in den unteren Schichten ihr Ansehen zu erhalten, und zu diesem Zwecke wirft man dem Pöbel die Juden hin, welche nebenbei auszuplündern den hungrigen Beamten wohlgesällt. Hierzu darf man die angeborene Wildheit und Barbarei des weniger als halbcivillsirten Volkes zuzurechnen nicht vergessen. Ebenso einig wie die Machthaber, ist die Presse in ihrem Verfolgungswahnsinn gegen die Juden. Eine Ausnahme versuchte jüngst ein in Bacau erscheinendes Blatt „Pesentul", das einen Artikel brachte, welcher die ungerechte Behandlung der Juden und die Unbegründetheit der ihnen gemachten Vorwürfe in einer ruhigen Weise besprach. Es erhob sich hiergegen aber 0*

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