Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1877)
- Date
- 1877-01-30
- Page
- Seite 69 (sequence 3)
- Language
- German
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69 jetzige Regierung nicht für ven Uebereifer eines ihrer Präfecten verantwortlich sein kann, denn für so kopflos sie zu halten, daß sie gerade jetzt, wo die Existenz des Landes in Frage sieht, wo der geringste Fehltritt uns in unabsehbare Complicalionen stürzen kann, ihrem Herzenswünsche gegen die unglücklichen Juden Luft zu machen für gut fand, fällt schwer. Dennoch aber ist ein verhängnisvoller Connex zwischen der traurigen Thatsache in Vaslui und der Sprache der Regierungsblätter, den Aeußerungen mehrerer Parteimänner, die sich nicht entblödeten, zu behaupten, daß Midhat Pascha die bewußten Artikel l und VII seiner Constitution, worin Rumänien als eine privilegirte Provinz behandelt wird, nur aus Veranlassung der Juden verfaßt, und der Sprache unseres Premiers selbst in der letzten Senatssitzung zu constatiren. Es ist nicht anzunehmen, daß die Regierung nicht sofort von den erwähnten Vorgängen in Vaslui oder doch wenigstens kurz nach ihrem Geschehen Kenntniß gehabt habe. Aber selbst wenn sie nichts davon gewußt, wenn sie wirklich solch eigenmächtige, dictatorische Präfecten hat, so hätte sie doch wenigstens der barbarischen Vertreibung nach Empfang einer Petition seitens der Betroffenen Einhalt thun können. Statt dessen aber hat sie ruhig abgewartet, bis das Uebel größere Dimensionen angenommen, und erst dann zu einer halben Maßregel sich entschlossen, als hiesige Juden in Begleitung der inzwischen aus Vaslui eingetroffenen Deputation zum Minister des Innern sich verfügten und unter Thränen um Abhilfe baten. Der Präfect ist denn telegraphisch hierher beschieden worden, und nach empfangener Instruction, vielleicht auch geringer Avmonition, reiste er in Begleitung Protopopescu's, des früheren Polizei-Chefs der Hauptstadt, der mit der Enguöte über den Vorfall beauftragt ist, nach seiner Residenz zurück, um, wie ich soeben erfahre, nicht nur die Vertreibung nicht zu sistiren, sondern noch überdies strenge Maßnahmen gegen die Juden zu veranlassen. Wenn einige ausländische Blätter den Vorfall dadurch abzuschwächen suchen, daß sie mit besonderer Genugrhuung sich telegraphiren lassen, die Ziffer der-Vertriebenen sei übertrieben, so ändert dies, selbst wenn sie gut unterrichtet sind, doch nichts an der Thalsache selbst. Die Vertreibung har stattgefunden, findet noch statt, und ob es 100 Familien sind oder nur 25, ist belanglos. Das Bezeichnendste in der Situation ist die gräßliche Sprache, welche die in Bukarest erscheinenden Tagesblätter und Zeitschriften gegen die Juden führen, und die nicht allein die geschehenen Greuelthaten belobt, sondern ein gleiches Schicksal allen Juden androht, und von der Staatsanwaltschaft ruhig geduldet wird. Der Artikel schließt: „Wenn die jetzige Regierung durch ihr unentschiedenes Verhalten bezüglich der auswärtigen Politik, ja durch ihre diesbezüglich begangenen Fehler dem Lande trübe Stunden bereitet, so ist die Duldung solcher Vorgänge wie in Vaslui in der jetzigen Lage geradezu ein Verbrechen. Wenn es noch einheimische Juden, d. h. rumänische Unterthanen wären, so hätte man die Angelegenheit noch gütlich beilegen können, so aber sind auch viele österreichisch-ungarische Juden darunter, die wahrscheinlich nicht versäumen werden, bei ihren Behörden zu reclamiren, umsomehr, als ihre Bitten bei unserer Staatsanwaltschaft, bei unserer Regierung, ja bei unserer Kammer selbst nichts gefruchtet haben. Ein jeder wahre Patriot muß wünschen, daß die Regierung die schuldigen Organe exemplarisch bestrafe und die energischsten Maßregeln ergreife, damit solche abscheuliche Skandale, solch frevelhafte und barbarische Verhöhnung aller Humänität nickt wiederkehren. Ein solches Subject, wie der Skribler des oben wiedergegebenen Artikels, muß nach Verdienst gezüchtig werden, wofern die Regierung nicht der Mitschuld geziehen werden soll. Aber diese Schritte sind schleunig, unverzüglich zu thun, wollen wir den Rest der guten Meinung, den Europa etwa noch von uns haben sollte, nicht auch verlieren." Pest, 13. Jan. Obwohl keine Wiederholung der Iudenhetzen in Vaslui eingelreten ist, hat Loch das österreichische General - Ccnsulat in Bukarest telegraphisch Auftrag erhalten, einen Beamten des General-Consulats zur Untersuchung der jüngsten Vorfälle und zum Schutze rer österreichischen Untertbanen gegen eventuelle weitere Ausschreitungen nach Vaslui abzusenden. London, 16. Januar. Nach einem hier eingelaufenen Bericht über die Verfolgungen in Rumänien, sind über 400 Familien, oder eine Gesammtzahl von über 1500 Juden aus Rumänien vertrieben worden. Auf die in osficiösen Wiener Blättern erhobene Anschuldigung, daß der Correspondent des „Pester Lloyd" seine Nachrichten über die Austreibungen in Vaslui übertrieben und aus der Luft gegriffen habe, veröffentlicht derselbe folgende (Erklärung. Daß meine Angaben aus lauterer Wahrheit und unanfechtbaren Thalsachen beruhen, daß sie weder „übertrieben" noch „aus der Luft gegriffen" sind, läßt sich zunächst aus folgendem Erlaß, Zahl 20,701 des Ministeriums des Innern an den Vasluier Präfecten Neron Lupasku, ddo. 21. December (alten Styls), somit nach Intervention unseres Ministeriums erlassen, am deutlichsten ersehen. Dieser lautet wörtlich nach dem Original: „Die Juden S. Bändel und L. Kohen im Namen zahlreicher Israeliten Ihres Districtes geben in ihrer an das Ministerium gerichteten Eingabe an, daß sie von Seite ihrer Localbehörde von ihren Wohnstätten vertrieben wurden und daß man ihre Habe plündert. Indem ich Ihnen Vorstehendes mittheile, fordere ich Sie, Herr Präfect, auf, einerseits mir die Verfügung namhaft zu machen, auf Grund welcher solche Maßnahmen angeordnet wurden und andererseits die etwa in dieser Hinsicht getroffenen Maßnahmen bis auf eine zweiteOrdre zu sistiren. (Gez.) Berneseu, j Minister des Innern."