Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 2 (9.1.1877)
- Date
- 1877-01-09
- Page
- Seite 24 (sequence 8)
- Language
- German
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24 Der Prediger Richter war im Frühlings dieses Jahres vor die Frage gestellt, ob er einer evangelischen Christin, welche eine Ehe mit einem Juden eingehen wollte und dazu Fürbitte und Segen der Kirche begehrte, nachdem der Pfarrer der Braut beides verweigert hatte, Fürbitte und Segen ertheilen sollte. Nach gewiffenhafter Prüfung des Falles erklärte er sich zur Ertheilung des Segens bereit, ward aber in letzter Stunde durch das Verbot des Consistoriums und des Evangelischen Oberkirchenraths an der Ausführung seiner Zusage verhindert. Das junge Ehepaar, von der evangelischen Kirche abgewiesen, hat die religiöse Weihe seines Bundes bei dem jüdischen Religionslehrer nachgesucht und ohne Anstand, nach dem Zeugnisie competenter christlicher Männer in würdigster Weise erhalten. Der desfallsige Schriftwechsel kann uns in seiner Ausdehnung hier nicht interessiren. Wir geben nur Einiges auszüglich. In dem ersten vom 16. Juni d. I. datirten Schreiben rheilt der Consistorialrath und Oberpsarrer T. in B.dem Fräulein H., evangelischer Confession, die um Ertheilung eines Dimifforiale zu der in Berlin beabsichtigten kirchlichen Einsegnung der von ihr mit dem Rechtsanwalt K., jüdischer Confession, einzugeheuden Ehe nachgesucht hatte, ergebenst mit, daß er unter den obwaltenden Umständen die Entscheidung des Königlichen Consistorii zu Posen nachgesucht habe. Dieselbe sei ablehnend erfolgt. In dem zweiten uns vorliegenden Schreiben benachrichtigt das Königliche Consistorium zu Berlin, gezeichnet „Hegel", Len Pfarrer Richter, er habe über diese Angelegenheit, wie besonders über seine Bereitwilligkeit, die Trauung doch vollziehen zu wollen, schleunigst Bericht zu erstatten. Das Consistorium zweifle an der Richtigkeit der Mittheilung und gäbe dem Prediger Richter auf, die Trauung nicht zu vollziehen. In einem dritten Briefe setzt Herr Richter die Gründe auseinander, die ihn bei dieser Angelegenheit dahin leiteten, die Trauung vollziehen zu wollen. In einem vierten Schreiben giebt das'Königliche Consistorium zu Berlin eine Erwiverung. Der Prediger R., heißt es in demselben, befinde sich in einem schweren Jrrthum, in der evangelischen Landeskirche stehe der Grundsatz fest, daß eine Ehe zwischen Christen und Juden nicht getraut werden könnte; er könne es nicht rechtfertigen, den ehelichen Bund eines Ehegatten, welcher als Jude unseren Herrn und Heiland Jesum Christum als den eingebornen Sohn Gottes leugnen und verwerfen müsie, wie vorgeschrieben sei, zu segnen. Er habe von der Trauung Abstanv zu nehmen. Ein fünftes Schriftstück richtet der Prediger R. an den Evangelischen Oberkirchenrath und bittet denselben, das von dem Consistorium allgemein ausgesprochene Verbot, eine Ehe zwischen Christen und Juden kirchlich zu segnen, aufzuheben. Der Oberkirchenrath endlich weist den Herrn Pastor R. kurz ab. Dieser hatte sich darauf berufen, daß die Trauung in der evangelischen Kirche kein Sacrament sei und daß Luther sich auf einen Ausspruch des Apostels Paulus stützend, die Trauung eines Juden mit einer Christin für zulässig erklärt habe. Hamburg, 28. Dec. (Privatmitth.) In der jüngsten Zeit hat in der hiesigen Gemeinde ein kleines Ereigniß viel Staub aufgewirbelt, das wir hier nur erwähnen wollen, weil es doch die gegenwärtigen Zustände im Judenthume charakterisiren hilft. Ein jüdischer Fleischer aus Berlin, Namens JakoL, hat Hierselbst eine Koscher - Fleischwaaren - Handlung etablirt und hierzu einen Schächter mitgebracht, welcher die Approbation streng orthodoxer Rabbiner besitzt. Der Oberrabbiner Stern asserte jedoch die Fleischwaaren des Jakob, weil er, wie er sich aussprach, niemals neben seinen drei Schächtern noch einen anderen dulden werde. Auf die Frage, wie er dies aus dem Schulchan-Aruch rechtfertigen könne, antwortete Stern damit, daß er alle Töpfe vom Schalet-Ofen auszuschließen befahl, welche nicht von einem durch ihn bestellten Aufseher zugelasien würden, d. h. welche nicht Fleisch von einem seiner Schächter enthalten. Der Erfolg war natürlich eine große Auflegung unter den Betheiligten; der neue Theil der Orthodoxen hält sich an das Verbot des Herrn Stern, der andere sieht es als Uebertteibung und Willkühr an und ist die Kundschaft des Herrn Jakob geworden, welcher auch bei anderen Theilen der Gemeinde guten Absatz findet. Wie es in Hamburg und Berlin zu geschehen pflegt, ist dieses tragikomische Ereigniß auch in die Oeffeutlichkeit gedrungen, da die Juden dieser beiden Städte ihre schwarze Wasche öffentlich zu waschen lieben, und z. B. das „Hamburger Fremdenblatt" wimmelt von deSfallsigen Anklagen und Erwiderungen, sogar auch in metrischer Form, noch dazu, da die hiesigen Tagesblätter für solche Polemiken große Neigung haben und ihre langen Spalten gern dafür öffnen. Fast lächerlich aber klingen die Jeremiaden der Hamburger, daß solche Dinge in ihrer Gemeinde Vorkommen, solche Seenen in dem aufgeklärten Hamburg spielen, wahrend sie erst selbst so geartete Popen heran- und verziehen, wie jüngst daS Jubiläum des Herrn Stern erwiesen. Wiesbaden, im December. (Privatmitth.) Dem jüdischen Religionslehrer, Herrn S. Bar in Biebrich, ist die seltene Auszeichnung zu Theil geworden, daß ihm im Laufe des vorigen Monats als Zeichen der Anerkennung seiner wissenschaftlichen Leistungen auf dem hebräische» Sprachgebiete von der philosophischen Facultät der Universität zu Leipzig der Doctortitel verliehen wurde. In dem dem Einsender dieses vorliegenden Diplom heißt es nach den üblichen Eingangsworten: Seligmaua Laer, scUolae judaicae Bibrichensio praeceptor, qui de linguae hebraicae grammalica accuratius pervestiganda deque textu lihrorum veteris teslamenti secundum leges artis crilicac constitueudo cum commentationibus doctrinae solidissimae et sublillissimae plenis tum additionibus lihrorum sacrorum maxima diligentia accuratis insigniter merilus est Philosoph iae Doctor Et Boaarum Artium Magister creatus alque hac tabula publice declaratus est.