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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-01-09 · Heft 2 (9.1.1877) · p. Seite 23

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 2 (9.1.1877)
Date
1877-01-09
Page
Seite 23 (sequence 7)
Language
German
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23 religiösen Rechte wie allen übrigen nichtmuselmannischen Unter- 1 Hanen der Pforte gesichert werde. Wiewohl Lurch unsere nicht minder lebhaften Sympathien für das Wohl unserer orientalischen Glaubensbrüder zur vollen Beistimmung und Unterstützung jener Bestrebungen veranlaßt, ziehen wir es dennoch vor, dem Zuge unseres unbegrenzten innern Bertrauens zu der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten unseres theuern deutschen Vaterlandes zu folgen, und durch diese ehrerbietige Vorstellung das künftige Loos der israelitischen Bevölkerung der Balkanhalbinsel Ew. Durchlaucht an's Herz zu legen. Bon der Ueberzeugung durchdrungen, daß Deutschland bei der Schlichtung der orientalischen Wirren, neben der Rücksicht auf die Erhaltung und Sicherstellung des europäischen Friedens, ausschließlich die Jnteresien der Menschlichkeit und der Civilisation im Auge hat und daher auch nur in der Richtung dieser hohen Zielpunkte seinen machtvollen Einfluß geltend machen kann und wird, dürfen wir uns getrost der Hoffnung hingeben, daß Ew. Durchlaucht es nicht als eine dem deutschen Standpunkt fernliegende Aufgabe ansehen werde, sich bei der Regelung der türkischen Angelegenheiten im Namen der Humanilät und der Gerechtigkeit besonders auch desjenigen Theiles der Bevölkerung anzunehmen, dessen Sache nur allein in diesen großen Principien, und nicht zugleich auch in dem realen politischen Interesse der einen oder der andern Schutzmacht ihre Stütze findet. Demgemäß nehmen wir uns die Freiheit, im Namen der hiesigen Synagogengemeinde Ew. Durchlaucht die ehrerbietigste und gehorsamste Bitte vorzutragen: „Ew. Durchlaucht wolle nach Ihrem weisen Ermessen dem deutschen Bevollmächtigten bei der Conferenz in Konstantinopel die wirksamste Förderung rer Rechte und Interessen der israelitischen Unterthanen der ottomanischen Pforte in den Provinzen der Balkanhalbinsel hochgeneiglest anempfehlen." Mit tiefster Ehrerbietung :c. 2. Antwort des Auswärtigen Amts. Berlin, den 18. December 1876. Die Eingabe des Vorstandes der Synagogengemeinde in Breslau hat dem Herrn Reichskanzler Vorgelegen, welcher von deren Inhalte mit Interesse-Kenntniß genommen hat. Im Aufträge des Fürsten Bismarck habe ich die Ehre dem Vorstände der Synagogengemeinde darauf ergebenst zu erwidern, daß die Reichs-Regierung es als ihre Aufgabe betrachtet, bei den in Konstantinopel stattfindenden Berathungen die Interessen der Reichsangehörigen jeden Bekenntnisses in vollstem Umfange und in derselben Weise wie dies bisher auf allen anderen Gebieten geschehen, zu vertreten. In diesem Sinne ist auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers der kaiserliche Botschafter bei der Pforte angewiesen, sich allen Bemühungen der anderen fremdländischen Vertreter anzuschließen, welche auf eine Verbesserung der rechtlichen Zustände im türkischen Reiche gerichtet sind und es darf erwartet werden, daß, falls diese Bemühungen zu bestimmten Abmachungen führen sollten, diese letzteren allen Bewohnern der Türkei ohne Unterschied der Confession zu Gute kommen und damit auch die Wünsche ihre Erfüllung finden werden, denen die Eingabe des Vorstands Ausdruck giebt. Den Vorstand der Synagogengemeinde bitte ich ergebenst, auch der Repräsentanten-Bersammlung der dortigen Gemeinde von Vorstehendem gefälligst Kenntniß zu geben. Der Staats-Secretär des Auswärtigen Amts. (gez.) Bülow. An den Vorstand der Synagogengemeinde in Breslau. (Aus diesem Antwortschreiben haben wir mit Befriedigung Zweifaches hcrvorzuheben, nämlich einerseits die gleichmäßige Vertretung aller deutschen Reichsangehörigen durch das Reich, was wir geradezu auf die Angelegenheit des rumänischen Handelsvertrages beziehen, andererseis die Zusicherung, daß die von der Pforte zu erlangenden Rechte nicht auf die Christen beschränkt, sondern auf alle nichtmuselmännischen Unterthanen sich erstrecken sollen. Wir haben dies vom deutschen Reiche ebenso wie von England, Frankreich und Italien immer vorausgesetzt, und daß die Pforte von gar keinem anderen Gesichtspunkte ausgeht, hat die eben verkündigte Verfassung erwiesen. Redaction.) Bromberg, 2l. Dec. (Privatmitlh.) Die „Bromberger Zeitung" enthält einen ausführlichen Bericht über einen Vorfall aus hiesiger Gegend,. der allerdings die Juden nur einseitig berührt, doch aber im Allgemeinen genugsam interessiren wird, um hier zum Theil mitgetheilt zu werden, da er die Stellung charakterisirt, welche die evangelische Kirche in Preußen den Juden gegenüber einnimmt. Es heißt in dem Berichte: Die Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses hat nach den Gesetzen aufgehört ein Ehehinderniß zu sein; daher mehren sich auch die Mischehen nicht allein der Zahl, sondern auch der Beschaffenheit nach. So lange in Preußen eine vollgültige Ehe nur durch priesterliche Trauung vollzogen werden konnte, konnten Mischehen auch nur unter den Mitgliedern der großen christlichen Kirchen geschloffen werden: Mischehen zwischen Angehörigen einer dieser Kirchen und Personen, die zu keiner derselben gehörten, mochten sie Juden oder Dissidenten heißen, waren rechtlich unmöglich. Wollten solche Personen eine Ehe eingehen, so mußte der eine Theil zu dem anderen übertreten; erfolgte der Uebertritt in die Kirche, so schloß diese, erfolgte der Austritt aus der Kirche, so schloß der Staat die Ehe. (Bekanntlich waren seit 1845 die Dissidenten, seit 1847 die Juden in Preußen der obligatorischen Civilehe unterzogen. Red.) Gegenwärtig wird die Ehe allemal durch den Staat geschloffen, und die Kirche ist vor die Frage gestellt, ob sie ihren Angehörigen, welche mit einem Juden oder Dissidenten eine Ehe gesetzlich geschloffen haben, Fürbitte und Segen gewähren oder versagen soll? In Hannover ist die Frage verneint worden, dort wird die kirchliche Trauung denjenigen Ehen versagt, welche mit Nichtchrisien geschlossen sind. In den alten Provinzen fehlte es bis dahin an einer gesetzlichen Ordnung der Kirche in Bezug auf diese Frage.

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