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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-01-09 · Heft 2 (9.1.1877) · p. Seite 19

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 2 (9.1.1877)
Date
1877-01-09
Page
Seite 19 (sequence 3)
Language
German
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19 merksamkeit, als auch das unermüdliche Streben der Juden, sich für die Erforderniffe des Staatslebens und besonders der öffentlichen Aemter befähigt zu machen. Dann werden allmälig alle Hindernisse, vorzüglich die, welche der Geist der Verwaltung aufwirft, überwunden. In der Erwägung aller dieser Umstände feiern wir in der Verkündigung der Ottomanischen Verfassung vorerst nur, aber mit ganzem Herzen, eine große Kundgebung des allgemeinen Geistes der modernen Gesellschaft, der selbst die Schranken der mohammedanischen Welt und des Islams zu durchbrechen vermocht hat. Ein geschichtliches Document aus dem Jahre 1619. Es ist in dieser Zeitung schon wiederholt (1868 S. 769 und 1875 S. 6) darauf aufmerksam gemacht worden, welche interessante Ergebnisse eine sorgfältige Untersuchung über die Verbreitung der aus Spanien und Portugal vertriebenen Juden und der aus diesen Ländern geflohenen Marannen in Südfrankreich beschaffen würde. Die Gestaltung ihrer Lage war daselbst nicht so einfach, wie sie sich in Holland und der Türkei machte. Wir haben hierüber heute ein amtliches Document vorzulegen, welches eine zwar traurige, doch nach verschiedenen Seiten hin charakteristische Scene uns vorführt. Indem wir uns einige Reflecticnen am Schluffe der Urkunde Vorbehalten, schicken wir nothwendige Bemerkungen voran. Die beiden Staaten der pyrenäischen Halbinsel hatten zuerst eine große Zahl von Juden gezwungen, sich taufen zu lassen, dann aber die Inquisition gegen sie eingesührt, um sie, wenn sie noch in irgend einer Weise den Verdacht erweckten, innerlich ihrem alten Glauben treu zu fein, der Confiscation ihres Vermögens, dem Kerker, der Folter und dem Scheiterhaufen zu übergeben. Da es sich im Folgenden besonders um Marannen aus Portugal handelt, sei hervorgehoben, daß, was kaum für möglich gehalten werden mag, in Portugal die Juden, zwar etwas später, aber noch grausamer als in Spanien mißhandelt wurden. Denn der portugiesische Herrscher wollte die Juden gar nicht aus seinem Lande laffen und verhinderte ihre Auswanderung in der unmenschlichsten Weise. Nach vielen Bemühungen erlangte auch Portugal die päpstliche Zustimmung (1531), die Inquisition einzuführen und diese erfüllte ihre Aufgabe in entsetzlicher Weise. Daß sich wer irgend riesen Grausamkeiten entgehen konnte, flüchtete, und so auch nicht wenige Marannen nach Südfrankreich sich begaben, läßt sich voraussetzen. Noch heute stammen die Gemeinden des Consistorialsprengels Bayonne (die Gemeinde zu Bayonne zählt über 1300 Seelen) von jenen bedauernswerthen Flüchtlingen. In den Jahren 1550 und 1574 erhielten die aus der Halbinsel entflohenen Juden von den französischen Königen Heinrich ll. und IN. die Erlaubniß, sich in den Gouver- Bahonne niederzulaffen, wo sie in Saint-Jean-de-Luz und Saint-Esprit ihre Hauptsitze hatten. Jndeß waren die spanischen Könige sehr ungehalten über die Duldsamkeit gegen die von ihnen so grausam behandelten spanischen Flüchtlinge. Herr Dr. Marlin Philippson hat (1868, S. 769) aus dem Pariser Archive eine Denunciation eines spanischen Agenten vom Juli 1612 — es ist dieses Datum für unser Document von Wichtigkeit — an's Licht gezogen, in welcher dieser über eine bedeutende Colonie geflüchteter Marannen in Saint-Jean-de-Luz an den spanischen Staatsrath berichtet. Vielleicht in Folge derselben erhielt am Ende des Jahres 1612 der Herzog von Pastrava, welcher den Vertrag über die Doppelheirath zwischen dem spanischen und französischen Königshause unterzeichnen sollte, den Auftrag, im Namen seines Königs Philipp III. eine Uebereiukunst zu gegenseitiger Auslieferung flüchtiger Ketzer zu verlangen. Durch die Verzögerung des Vertrages kam auch eine solche Uebereinkunsl nicht weiter zur Sprache. Ob die Forderungen der Spanier nicht dennoch eine gewisse Wirkung, wenigstens betreffs neuer derartigen Ankömmlinge gehabt haben? Aus dem folgenden Documente geht wenigstens hervor, daß flüchtige Marannen aus Portugal einige Jahre später, nämlich um 1619, wenn sie in Saint-Jean-de-Luz anlangten, nicht wie ihre Vorgänger sich offen zum Judenthume bekannten, sondern unter Führung und Milhülfe eines Priesters aus ihrer Mitte scheinbar den katholischen Cultus beibehielten, wenn auch iu so laxer Weife, daß sie der Neigung zum Judenthume verdächtig wurden. Es muß also nach dieser Seite hin damals gerade ein gewisser Zwang vorhanden gewesen sein. Das Document ist überschrieben: Procesverbal sur le sacrilege commis par une Porlugoise ayant eracht'* lc saint sacrement tlans un mouchoir, eslant a la communion, en »late tlu 3Oe »!e Mars 1619. Wir erhielten dasselbe abschriftlich durch die Güte des Herrn M. Caplan (aus Minsk), des Herausgebers der von uns 1875, S. 6 besprochenen Schrift Via 4« Salvacion etc. von Jshac Acosta (Bayona, 1874). Das Document ist abgedruckt in der Revue a'Atpiitaine et iles Pyrenees 1868, S. 384 und lautet in wortgetreuer Uebersetzung wie folgt: Protocoll über die von einer Portugiesin begangene Hostienschändung, welche bei der Communion das heilige Sacrament in ein Schnupftuch gespieen am 30. Mär; 1619. Wir Michael Doiharard *), theologischer Canonicus der Domkirche Unser lieben Frauen zu Bayonne. Generalvicar und Official hiesiger Diöccse von Bayonne, thun zu wissen allen denen, die dieses sehen werden, daß in dem Wunsche, die Kirchenzucht in genannter Diöcese aufrecht zu erhalten und zu verhindern, daß kein Mißbrauch bei Ausübung derselben sich einschleiche, wir befohlen haben am letzten Tage des letztverfloffenen Monats Febr. 1619, daß alle Vicare und andere Priester, die sich damit abgeben, 1) Die Unterschrift ist, wie man weiter unten sehen wird, Dorharald.

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