Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-01-02 · Heft 1 (2.1.1877) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 1 (2.1.1877)
Date
1877-01-02
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227123-3227125--35026-3304950
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

3 war. Reich und mildlhätig, wird er zugleich als von heftigem Charakter, heißblütig und gegen Sektirer zelotisch geschildert. Er ereiferte sich bis zu der Behauptung, daß, wer von R. Akiba abweicht, weiche von seinem ewigen Leben ab. und legte den Deutungen jenes einen gleichen Werth mit den Ueberlieferungen bei. Dieser seiner Meinung und seinem feurigen Charakter gemäß sehen wir ihn denn auch gemeinsam mit Akiba für die Beseitigung jeder Vollstreckung eines Todesurtheils eintreten. Ebenso waren Tarphon und Akiba in der, nach dem Eintritt der Hadrianischen Verfolgungen zu Lhdda abgehaltenen berühmten Versammlung der übriggebliebenen Gesetzeslehrer, welche den bekannten Beschluß faßte, daß, um das Leben zu erhalten, alle Religionsgesetze übertreten werden dürften, mit Ausnahme von Götzendienst, Unkeuschheit und Mord. Auch hierin documentirt sich die Geistesenergie, mit welcher Akiba bis an die Grenze zu gehen vermochte, und in der ihm Tarphon getreulich folgte. — Ganz anders erscheint uns das Bild ihres Gegners, des R. Simon, Sohn Gamliel's. Er, der Sohn des Patriarchen Gamliel, aus den Verfolgungen fast wunderbar gerettet, und nach ihnen bald der Mittelpunkt der sich wieder sammelnden Gesetzeslehre und als Patriarch eingesetzt, als welcher er bis gegen 164 wirkte, war von conservativer Haltung, mehr der Aufbewahrung und Feststellung des Ueberlieferten als der Weiterbildung unv der Aufstellung neuer Deductionen zugeneigt. Er stellte das Sanhedrin wieder her, und verlangte für deffen Oberhaupt, also auch für seine Person, besondere Ehrenbezeugungen, trat auch dem wachsenden Ansehen der babylonischen Schule scharf entgegen, um so die Einheit in der Gesetzeslehre, die zu zerfallen schien, wieder herzustellen. Wie sein Wahrspruch war, daß die menschliche Gesellschaft auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden beruhe, so zog er auch die schiedsrichterliche Ausgleichung dem Festhalten des Richters am strengen Recht vor. Aus dieser Gesinnung heraus wird es uns erklärlich, daß er mit der extremen, immer doch einer Neuerung gleichkommenden entschiedenen Verhinderung der Vollstreckung der Todesurtheile nicht übereinstimmte, deren Wirkung als schädlich erachtete und somit die Gegenpartei aufrecht erhielt. Dies also ist es, was wir als das Endziel der talmudifchen Entwickelung in Bezug auf die Todesstrafe erachten müssen: Milderung res Strafrechts erkennen. Aber hiermit nicht genug, Eleasar, Sohn Asarjah's, erklärte, daß dieselbe Bezeichnung dem Sanhedrin zukomme, welches in 7 0 Jahren eine Hinrichtung zum Vollzüge bringe. Daß von hier ab bis zur gänzlichen Beseitigung der Todesstrafe durch die Verhinderung ihrer Ausführung nur ein Schritt war, ist einleuchtend. Wer war Eleasar, Sohn Asarjah's? Er gehörte zu den bedeutendsten Gesetzeslehrern zur Zeit des Patriarchen Gamliel. Als der bekannte Streit zwischen dem, die Alleinherrschaft anstrebenden Gamliel mit den angesehensten Mitgliedern seines Sanhedrins ausgebrochen, und jener seiner Würde entsetzt ward, wurde, da Akiba noch nicht Ansehen genug besaß, Eleasar an seiner Stelle gewählt, und als Gamliel um Verzeihung gebeten und wieder eingesetzt worden, wurde doch dem Eleasar der Vorsitz in einer unter vier Wochen Vorbehalten. Er war reich, vornehm, bei den römischen Behörden angesehen, aber noch sehr jung, als er zur gedachten Würde erkoren wurde. Er mußte sich also bereits außergewöhnlich hervorgethan haben, und sein bedeutendes Rednertalent ist uns besonders durch einen längeren Bortrag bezeugt, der uns aufbewahrt geblieben. In seinen sonstigen Aussprüchen giebt sich ein Streben nach harmonischer Ausbildung kund, in welcher Gesetzeskunde mit Weltbildung, Weisheit mit Gottesfurcht, Verstand mit Einsicht, und diese alle mit Verwirklichung in guten Werken und Ausübung praktischer Thätigkeit sich vereinigen. Er drang darauf, daß ein Jeder die Gründe der Meinungen bei deren Verschiedenheit prüfe, sich seine Ansicht entschieden bilde, der Mehrheit sich aber unterwerfe. Als ein Ausfluß seiner Humanität und Entschiedenheit zugleich ergiebt sich denn auch fein Ausspruch in der obschwebenden Frage. — Wir haben hiermit die Hauptzüge der Discussion: auf der einen Seite für Beseitigung der Todesstrafe Eleasar, Sohn Asarjah's, Akiba und Tarphon, auf der anderen für Erhaltung derselben auf dem Grunde des allgemein gültigen Satzes von der Verderblichkeit eines Sanhedrins, das schon binnen sieben Jahre mehr als eine Hinrichtung zum Vollzug gebracht, der Patriarch Simon, Sohn Gamliel's. Die Allgemeingültigkeit des gedachten Satzes geht auch aus dem hervor, was ihm vorangeht: daß ein Unheil des Sanhedrin ebenso außerhalb des h. Landes wie in demselben Gültigkeit hat, daß die Flucht des Verbrechers das nicht die principielle Aufhebung derselben, sondern die Discussion! gefällte Unheil nicht aufhebt u. s. w. Hiermit wäre auch der über dieselbe durch den Bestand zweier Parteien, von denen die! Einwand nicht stichhaltig, daß zur Zeit der angeführten Diseine die Vollstreckung der Todesstrafe unmöglich gemacht, die cussion das Sanhedrin längst nicht mehr das Recht der Execution andere möglichst vermindert haben wollte. Die Stationen der | in Capitalsachen besaß. Hierdurch ward allerdings der Discussion letzteren giebt uns der erste Theil der citirten Stelle an. Als j die schließliche Lösung entzogen, weil die thatsächliche Veranlassung die bereits ältere und allgemeine Ansicht wird aufgestellt, daß ein Sanhedrin, welches in sieben Jahren (eine Jahreswoche) eine Hinrichtung zur Vollstreckung bringt, ein verderbliches, schädliches genannt werde. Wer die Zahl der Todesurtheile, welche selbst unter den modernen Straftechten ein Gerichtshof eines beschränkten Bezirkes fällt, hiermit vergleicht, wird in diesem als gültigen Grundsatz angesehenen Ausspruch schon die äußerste 1 für eine solche fehlte. Aber sie selbst war der Ausfluß einer alten factischen Entwickelung. Dieser nachzugehen und hiermit auch die oben aufgeworfene Frage zu beantworten: durch welche Mittel denn die außerordentliche. Verminderung der zu fällenden und zu vollstreckenden Todesurtheile herbeigeführt wurde, und Akiba die Verhinderung aller Todesstrafen herbeizuführen gedachte, soll die Aufgabe des folgenden Artikels bilden. 1*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.