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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-01-02 · Heft 1 (2.1.1877) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 1 (2.1.1877)
Date
1877-01-02
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 worden. Wir haben an dieser Stelle die Frage selbst nicht naher zu erörtern, wollen jedoch hieraus bemerklich machen, daß aus dieser Controverse hervorgehl, die Streitfrage über Beibehaltung oder Beseitigung der Todesstrafe selbst ist eine Sache der Entwickelung, und ihre Entscheidung wird von der weiteren Entwickelung abhangen, in welcher Weise nämlich sich die Gesittung und das Rechtsgefühl eines Volkes zu ihr verhalt. Von diesem Gesichtspunkte aus gehen wir an die folgende Untersuchung. Die klassische Stelle im Talmud ist lMaccoth 1, 10. fol. 7, 1.): „Ein Sanhedrin, das in sieben Jahren eine Hinrichtung vollstrecken laßt, wird ein verderbliches genannt. R. Eleasar, Sohn Asarjah's, sagt: Eine in 70 Jahren. R. Tarphon und R. Akiba sagen: Wären wir in einem Sanhedrin gewesen, würde niemals ein Mensch hingerichtet worden sein. R. Simeon, Sohn Gamliel's, sagte: Auch diese (Lehrer) würden die Blutvergießer in Israel vermehrt habend)" — Der Talmud, fast noch mehr als die h. Schrift, spricht der Natur seiner Anlage gemäß im Lapidarstyl; er führt die Aussprüche der Weisen und Gelehrten in kurzen Sentenzen an, ohne uns ihre Gründe und Deductionen ausführlich mitzutheilen.' Wir haben uns diese, soweit es möglich ist, zu ergänzen. Dies ist auch in obiger Stelle der Fall. Fassen wir die zweite Hälfte derselben zuerst in's Auge. Was folgt daraus? Daß sich hinsichtlich der Vollstreckung der Todesstrafe zwei Meinungen gegenüberstanden: Die eine, durch R. Tarphon und R. Akiba repräsentirt, will jede Vollstreckung eines Todesurtheils Hintertreiben; die andere durch R. Simeon, Sohn Gamliel's vertreten, mißbilligt dies, will die in gerechter Weife gefällten Todesurtheile vollstreckt wissen, und zwar aus der Ansicht hervor, daß sonst die Furcht vor dem Begehen eines Mordes in der Masse mehr schwinde, also die Vermehrung der Tödtungen erfolge. Da die genannten Rabbi zu den hervorragendsten ihrer Zeit gehörten, so müssen wir ihre Aussprüche alfi Meinungen ganzer Parteien ansehen, und wir haben daher hier das Schauspiel der Streitfrage wie es in der neuesten Zeit innerhalb so vieler Parlamente und Juristenversammlungen sowie in der einschlägigen Literatur geboten worden. Ja, die Ähnlichkeit mit der jüngsten Debatte in der belgischen Kammer, die wir oben erwähnten, ist frappant. Die prinzipielle Abschaffung der Todesstrafe ist, wie aus obiger Stelle Aar hervorgeht, ebensowenig vom Talmud, wie vom belgischen Strafgesetz ausgesprochen. In Belgien ist seit Jahrzehnten die Vollstreckung der Todesurtheile durch consequente Begnadigung seitens des Königs verhindert worden, wie R. Akiba und R. Tarphon sie verhindert haben wollen, und die Gegner dort glauben daraus die Vermehrung der Mordthaten hervorgegangen, wie R. Simeon, 2) '-i .mabaan nat-ip: ms» inrr na-nnn ynnrrao 'ti yisnü '-1 .rr:ia a-'sasab ins -im« mty p “ir^bat .abim ans a-irta stb y-nnaaa Vas 2^721» wp? .banrra a-’TST ■•ddio ya'ia -zn rj» -ixn» «'Via*) (■jbmn von hart der etwas schädigt, verdirbt.) Sohn Gamliel's sie als eintretend ansieht, wenn die Meinung der Beiden praktisch durchgeführt würde. Die Frage entsteht hier nur, da auf dem Gebiete des Talmuds ein königl. Begnadigungsrecht nicht vorhanden, wodurch hätten Tarphon und Akiba, wenn sie in einem zur Fällung von Todesurtheile« berechtigten Sanhedrin gesessen, die Vollstreckung desselben verhindern wollen? Die Beantwortung dieser Frage ist für den Gegenstand, den wir behandeln, von entscheidender Wichtigkeit. Zuvor aber müssen wir uns die genannten Persönlichkeiten und ihre Zeit etwas näher ansehen. R. Akiba starb nach der Niederwerfung des von Bar- Cochba geleiteten jüdischen Aufstandes (135) noch unter Hadrian (starb 138) den grausamsten Märtyrertod in Folge seiner Gesetzestreue, welche ihm zur Pflicht machte, das Studium und den Unterricht im Gesetze trotz der kaiserlichen Verbote nicht zu unterlassen. Er soll einen wesentlichen Antheil an diesem Aufstande, besonders an der Vorbereitung desselben und an der Anerkennung des Bar-Cochba als Messias gehabt haben. Doch ist nicht zu erkennen, daß er den Tod unmittelbar wegen seiner Theilnahme an diesem Aufstande erlitt. Wie dem aber auch sei, Akiba übte vor diesem Aufstande (132) längere Zeit eine außerordentliche Lehrthätigkeit und eine entschiedene Wirksamkeit auf die Entwickelung des traditionellen Systems aus. Er stellte die bis dahin unbedingt anzunehmenden Traditionen fest, vermehrte dann aber auch die Anzahl der Regeln, nach welchen theils Traditionen auf die Worte der Schrift zurückgeführt, oder vielmehr an sie angeknüpft wurden, um ihnen einen biblischen Anhalt zu verschaffen, theils aber auch neue Sentenzen und Bestimmungen aus den vorhandenen deducirt und gefolgert wurden. In der ersteren dieser beiden Beziehungen begründete er eine Freiheit, die über alle Grammatik hinausging und selbst Partikeln, welche im Zusammenhänge eine ganz andere Bedeutung haben, als gültige Anknüpfungen beanspruchte. Außerdem war er der erste, welcher die ungeheure Masse der Traditionen sichtete, ordnete und in Abtheilungen brachte und die erste Mischna verfaßte, welche allerdings noch nicht niedergeschrieben, sondern dem Gedächtnisse der Jünger übergeben wurde. Wir haben somit in R. Akiba eines der genialsten, schöpferischesten und schwungreichsten Glieder in der langen Kette der Tanaim, dessen Wirksamkeit innerhalb des Judenthums sich bis auf unsere Tage erstreckt. Wer die Reste seiner Lehren, die uns geblieben, mustert, erkennt den edelsten Charakter, die hohe Gesinnung und selbst eine poetische Begabung. Daß sich daher in ihm die vorhandene Tendenz, die Vollstreckung der Todesurtheile möglichst zu vermindern, zu dem Höhenpunkte aufschwang, auf welchem diese ganz aufhören sollte, kann uns nicht verwundern. — Der Parteigenosse Akiba's war R. Tarphon. Er wird an unsrer Stelle jenem sogar vorangestellt, wie er denn auch, ein sehr hervorragendes Mitglied des damaligen Tanaimgeschlechtes, R. Akiba ftüher überlegen, später jedoch ein enthusiastischer Verehrer desselben

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