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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-01-02 · Heft 1 (2.1.1877) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 1 (2.1.1877)
Date
1877-01-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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"Allgemeine Zeitung -es Tudenlhums. Ein unparteiisches Organ für alles indische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps-» m Bonn. Lerlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. Beilagen werden mit 1 Mark 5t» Pf. pro Hundert berechnet. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 viS 2'/. Bozen. Preis Gierte!jährig 3 2)iark. Inserate werden mit 2u Pf. für die Pctitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditione» nehmen Bestellungen an. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich au Ui. Philippson in Bonn; binpchrlich des Bezugs und der Inserate an Laumzärlner's LuchKan-luny inLeipzig. Inserate, welche dis vouuerLtag cingeben. finden inderraraufi'olzeaden Nummer Berücksichtigung. 41. Jahrgang. Leipzigs den 2. Januar 1877. i. Zuhalt. Leitende Artikel: Der Talmud und die Todesstrafe. I. — F. v. Hellwald's Culturgeschichte und die Juden, l- — Die Folgen des preußischen Austrittsgesetzes. VIII. — Literarischer Wochenbericht: Potsdam. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Oldenburg. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Von der Donau. — Frankreich: Paris. — Türkei: Konstantinopel. — Rußland: Brüssel, Odessa. — Feuilleton: Zwei charakteristische Vorgänge. -Cei/fcciiSe' (3Lxlikei. Bonn, 27. December. Der Talmud und die Todesstrafe. I. Mit aufrichtiger Befriedigung beginnen wir den einundvierzigsten Jahrgang dieses Blattes mit einer eben so interessanten wie wichtigen Untersuchung. In jüngster Zeit ist es mehrmals ausgesprochen und nachdrücklich betont worden, daß der Talmud bereits die Todesstrafe ausgehoben habe. Diese Behauptung mußte dem Vorsichtigen auffallen. Zunächst mußte dieser sich fragen, ob sie nicht etwa ein Ausfluß der, bisweilen übertreibenden Apologetik des Talmuds sei, welche durch die immer wiederholten heftigen, oft schamlosen Angriffe auf dieses Schriftwerk sehr erklärlich und gewissermaßen berechtigt ist. Erinnert er sich, daß der Talmud die verschiedensten Aeußerungen aus einer sehr langen Zeitperiode nebeneinander enthält, so muß er sich die Frage vorlegen, ob für die Aufhebung > der Todesstrafe ein entschiedener Beschluß oder nur die Aeußerung eines Einzelnen im Talmud vorliege, und in letzterem Falle, wie sich hierzu die allgemeine Richtung auf diesem Gebiete im Talmud verhielt. Gedenkt er fernerhin, wie viel im Talmud über die Todesstrafe selbst verhandelt wird, wie z. B. die Mischna Sanhedrin an der Spitze des 7. Abschnittes sagt: „Vier Arten der Todesstrafe sind dem Gerichte übergeben worden: Steinigung, Verbrennung, Schwert und Erdroffelnng *)", und die Art der Ausführung dieser Todesstrafen ausführlich festsetzt, wie ferner der Talmud sich doch von dem Boden des biblischen Gesetzes, das die Todesstrafe unzweifelhaft verhängt, nicht so gänzlich entfernen konnte — so erscheint ihm die Sache immer zweifelhafter. Eine sorgfältigere, unparteiische Untersuchung wird ihm deshalb willkommen sein, und vielleicht die Frage um so interessanter und bedeutender machen. — Die Beibehaltung oder Aufhebung der Todesstrafe ist bis jetzt für eine moderne Frage gehalten worden, und auch in unsren Tagen noch nicht zur Entscheidung gelangt. Auf beiden Seiten stehen gewichtige objective Gründe, und nur eine subjective Parteinahme kann denselben auf der einen oder der anderen Seite die Berechtigung vollständig absprechen. Ebenso stehen sich noch die Ueberzeugungen auch in praktischer Beziehung gegenüber. Wenn z. B. von den Gegnern der Todesstrafe die Abschreckungstheorie geradezu geleugnet und behauptet wird, daß die Hinrichtungen vielmehr die Verwilderung der Gefühle im Volke befördern: so hat man in voriger Woche in der belgischen Kammer den Beweis geliefert, daß seitdem in Belgien die Todesstrafe nicht mehr ausgeführt wird, was seit einer Reihe von Jahren der Fall ist, die Menge der Tödtungen und gefährlichen Körperverletzungen in erschreckendem Maße zugenommen hat, und wollte dies darauf zurückführen, daß die Furcht vor der Todesstrafe in der rohen Masse nicht mehr hemmend wirke. Ebenso ist in vielen Staaten die Todesstrafe, wo sie bereits abgeschafft war, wieder eingeführt 1) prni 2->n rrsnia nb*>po yn mrP73 sn-irr (fol. 49, 2.)

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