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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-12-26 · Heft 52 (26.12.1876) · p. Seite 835

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 52 (26.12.1876)
Date
1876-12-26
Page
Seite 835 (sequence 5)
Language
German
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835 diese Traditionen haben selbst bezüglich der Verpflichtungskrast eine Auswahl aus den Vorschriften der Bibel getroffen. Ihre Niederschrift schon hob das biblische Gesetz „Nichts hinzu und Nichts davon!" auf. Der Ausspruch z. B., daß die Gebete die Opfer ersetzen, war völlig unbiblisch, da die Bibel von vorgeschriebenen Gebeten gar nichts weiß, und durch die Beseitigung der Opfer ein großer Theil der biblischen Vorschriften außer Anwendung kam, was auch mit einem anderen umfänglichen und bedeutendem Theile derselben ebenfalls geschah. Ja, in der Bibel selbst werden Vorschriften außer Kraft gesetzt. Der Prophet Ezechiel stellt (Cap. 40 ff.) Gesetze auf, welche den mosaischen geradezu widersprechen, und Moses selbst hob ein Gesetz, das für die Wüste galt, auf, als er mit dem Volke an der Landesgrenze stand. Es kann also nicht bestritten werden, daß die talmudische Tradition eine Auswahl aus den biblischen Gesetzen, die codificirenden Rabbiner eine Auswahl aus der talmudischen Tradition, die späteren Rabbiner eine Auswahl aus den codificirten Gesetzen, und Herr S. R. Hirsch eine Auswahl aus diesen in seinem „Horeb" machen, und sicherlich hütet sich selbst die kleine Schaar der Anhänger des Herrn Hirsch, seine ausgewahlten Vorschriften vollständig zu acceptiren und auszuführen, sie wählt selbst wieder aus. „Die ewig unverbrüchliche Verpflichtungskraft der jüdischen Religionsgesetze" ist also nichts als Blendwerk und Schein, denn zuerst müffen wir da ftagen, welcher jüdischen Religionsgesetze? zweitens erkennt auch die Orthodoxie nicht die Verpflichtungskrast aller „auf der Bibel und Traditiou beruhenden" Religionsgesetze an, und drittens erkennt das reformirte Judenthum mit ganzem Herzen ebenfalls Religionsgesetze an, die auf Bibel und Tradition beruhen. Es ist nichts als eine trügerische List', wenn die Bezeichnungen „Orthodoxie und Neologie" hereingebracht werden. Das erstere wie das letztere Wort sind durchaus unzutreffend, und es ist wiederum nur eine jesuitische List zu sagen, die Neologie bilde die Grundlage der zeitgenössischen Reformgemeinde. Die jüdischen Gemeinden, welche hier als „Reformgemeinden" zu bezeichnen dem Herrn Hirsch beliebt, haben sich niemals von Bibel und Tradition entfernt oder gar losgesagt. Von den Lebenssitten der Individuen, sowohl wie sie zu den Orthodoxenals auch zu den sg. Reformgemeinden gehören, kann hier nicht die Rede sein. Unter Beiden giebt es solche, die sich über fast alle jüdischen Religionsgesetze hinwegsetzen. Es handelt sich also blos um die Synagogen und ihren Gottesdienst. Geht nun hinein in die Synagoge einer sg. Reformgemeinde, Ihr findet da den Sabbath und die Festtage ganz nach biblischer Vorschrift gefeiert; Ihr hört die Thora und die Propheten wortgetreu im Original verlesen; Ihr findet da den Gottesdienst nach den Vorschriften der Tradition abgetheilt und geordnet; Ihr findet da die Gebete, wie die Tradition sie angeordnet und wie sie zum Theil später abgefaßt worden; Ihr findet da Gebetmantel, Schophar, Lulaf u. s. w. u. s. w., die nur aus der Tradition so und so gestaltet sind. Der Ausspruch des Herrn Hirsch, baß die Reformgemeinde die jüdischen Religionsgesetze leugnen, die orthodoxen sie unverbrüchlich bejahen, ist also durchaus falsch; doppelt falsch, weil auch die Gemeinden des Herrn Hirsch ihren Gottesdienst nicht mehr so hallen, wie unsre Väter vor hundert Jahren. Aber wie? Giebt es nicht außer diesen den Gottesdienst und die äußere Lebensweise betreffenden Religionsgefetzen auch andere Religionsgesetze, deren ewig unverbrüchliche Verpflichtungskrast Niemandem auf beiden Seiten zweifelhaft ist? Wir meinen alle die sittlichen und socialen Gesetze, für deren erste und hauptsächlichste der größte der traditionellen Weisen, Hillel, „liebe deinen Nächsten wie dich selbst" erklärt hat, so daß also ohne die Uebung dieses die Uebung der anderen kein Seelenheil schafft. Und gehen wir weiter: Enthalt das Judenthum nichts weiter als Gesetze? Heißt es nicht vor Allem rr-nn? Bilven nicht seine Erkenntnißlehre ein Hauptmoment? Charakterisirt nicht die Traditton selbst den Juden durch das s»w? Giebt es aber eine „Reform"-Gemeinde, welche die Einzigkeit Gottes, die ganze Gotteslehre, wie die heil. Schrift sie aufstellt, die Tradition sie festgehalten, verlaffen hat? Wird nicht in ihnen allen die göttliche Offenbarung anerkannt, die Lehre von „Lohn und Strafe" gepredigt? Da also Reform- und orthodoxe Gemeinden in allen Hauptmomenten der Religion, sowohl in Lehre als in Gesetz einig sind: wie kann man behaupten, daß sie „sich einander völlig ausschließende Gegensätze" seien, daß „was die Einen bejahen, die Anderen verneinen"? Ist dies nicht eine völlig unwahre Behauptung? Im langen Laufe unsrer Geschichte haben es die Verhältnisse und die Entwickelung herbeigeführt und veranlaßt, daß bei treuem Festhalten des ursprünglichen Religionsbodens doch hinsichtlich des Gesetzes, soweit es die äußeren Verrichtungen und Beziehungen des Menschen betrifft, in seinen einzelnen Bestimmungen vielfache und große Veränderungen vor sich gegangen sind. So schon in der biblischen Zeit; so durch die traditionelle Auslegung, so bei der Fixirung derselben durch die Schrift in Mischna und Gemara, so bei der Codificirung bis zum Schulchan-Aruch, so in der Zeit nach dem letzteren, so in der neueren Zeit bei Orthodoxen und Reformern. Es handelt sich hierbei also nicht um solche Gegensätze, die sich einander ausschließen, denen also der Eine Alles bejaht, der Andere Alles verneint, sondern immer nur um Meinungen über einzelne Gesetzesbestimmungen, um eine Auswahl die der Eine so, der Andere so trifft. -Daher stimmten selbst in der Zeit des größten Stillstandes die Rabbiner nicht überein und stimmen auch die Reformrabbiner durchaus nicht miteinander überein. Dort wie hier wird bejaht und verneint in mannichfacher Weise. Sind hiermit die begründenden Sätze und Voraussetzungen des Herrn Hirsch als durchaus falsch erwiesen, so müffen seine Folgerungen von selbst als unrichtig und gemacht fallen. Der Mann hat sich eine völlig unbegründete Basis zurechtgemacht, auf welcher er Zwietracht und Spaltung in die Gesammtheit des Judenthums und der Juden hineinbringen will. Jndeß können

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