Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1876)
- Date
- 1876-12-26
- Page
- Seite 833 (sequence 3)
- Language
- German
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833 einem solchen papiernen Krieg. Der moderne Staat und die moderne Gesellschaft sind bereits zu fest in dem Boden des Rechts und der Humanität eingewurzelt, um von derartigen Gepolter, besten Zweck gar nicht in der Niederwerfung der Juden lag, erschüttert oder gar umgestaltet zu werden. Die ultramontanen Hetzereien blieben in allen anderen Ländern ganz ohne Anklang, nur in Deutschland fanden sie eine Zeitlaug in vielen Individuen einen Wiederhall. Aber gerade dies weckte das allgemeine Gewissen, und eine entgegengesetzte Strömung trat ein, die durch ihr Gegengewicht die friedliche Entwickelung wieder herstellt. — Hiermit sind wir aber noch nicht zu Ende. In einem Theil der Judenheit, in den Gemeinden des preußischen Staates brachte das Jahr seiner Sucht nach Consticten noch ein besonderes Opfer. Es konnte nicht ausbleiben, daß der verjüngende Geist der Neuzeit in Verbindung mit den gänzlich veränderten Lebensverhältnisien der Juden einen umgestaltenden Einfluß auf das Judenthum übte, welches eben nicht blos in einigen formulirten Dogmen besteht, sondern das ganze Leben seines Bekenners erfaßt und ausprägt. Was nun die Lebensweise der Einzelnen betrifft, so besitzt im Judenthume jedes Individuum die Möglichkeit, jene nach seiner persönlichen Ueberzeugung oder Neigung einzurichten. Anders aber liegt die Sache für die Institutionen der Gemeinde, namentlich für den Gottesdienst, an welchem Alle gemeinsam betheiligt sind. Jemehr sich da eine Verschiedenheit der Richtung und des Bedürfniffes entwickelte, mußte die Reform jenes ein Gegenstand des Streites werben. Der Eine wollte durchaus conserviren, der Andere reformiren; der Eine fand keinen Geschmack am Chorgesang und verstand die deutsche Predigt nicht, der Andere konnte sich an dem anvachrslosen Geschrei nicht erbauen und verstand das Hebräische nicht mehr; der Eine fand die Orgel zulässig, der Andere verabscheute sie. Entbrannte deshalb ein heftiger Streit Zeitweise bald in dieser, bald in jener Gemeinde, so fand man doch zuletzt überall Auswege, um das friedliche Nebeneinander wieder herzustellen. Nur an sehr wenigen Plätzen gelang es einigen hyperorthodoxen Rabbinern, kleine separirte Gemeinden für sich zu Stande zu bringen, und diese bemühten sich auf die Gesetzgebung einen Einfluß zu gewinnen, um die bestehenden Gemeinden spalten und in das Judenthum Sectirerei hineinbringen zu können. Der Abgeordnete Laster machte sich zu deren Organ, und so kam in der Mitte des ablaufendeu Jahres das vielversprochene Austrittsgesetz zu Stande. Die Wirkung desselben hat bis jetzt den Erwartungen der Separatistev-Rabbiner noch nicht entsprochen; denn selbst innerhalb ihrer eigenen kleinen Gemeinden hat nur eine beschränkte Zahl ihrer Getreuen den Weg des Austritts befchritten. Außerdem ist die Zahl der Fälle, wo der Austritt einiger Mitglieder aus Gemeinden statlfand. noch gering. Ist demnach die Erbschaft, welche das neue bürgerliche Jahr antritt, nicht sehr beneidenswerth, so wollen wir doch mit frischem Muthe die Hoffnung hegen, daß es ihm gelingen werde, die obschwebenden Schwierigkeiten ohne allzu große Opfer zu beseitigen. In unsrem eignen Kreise mögen wir bei aufrichtigem Eifer für Das, was wir als wahr und recht erkennen, den Geist der Liebe und des Friedens in uns festhalten und in Wort und Thal wirken lassen! Die Folgen -es Anstrittsgesetzes. VII. Wiesbaden, 11. December. Um die Entscheidung des Herrn Oberpräsidenten allgemeiner bekannt zu machen, und die Frage zu beantworten, welche Folgen der Austritt einer beträchllichen Zahl Mitglieder für die Synagogengemeinde haben werde, theilen wir hier Folgendes mit: Gestern Bormilrag fand in dem Saale des Gemeindehauses die Versammlung der israel. Cultusgemeinde dahier statt. Die Versammlung war von circa 100 Mitgliedern besucht und lieferte den Beweis, daß, wenn es sich um wichtige Interessen der Gemeinde handelt, diese zusammensteht und der Jnbifferentismus schwindet. Der Präses des Vorstandes eröffnete die Sitzung mit einer kurzen Ansprache und machte die Versammlung in einem beinahe eine Stunde andauernden Vortrag mit dem bekannt, was der Vorstand zur Wahrung der Interessen der Gemeinde gegenüber den ausgetretenen Mitgliedern der Religionsgesellschaft und insbesondere über die fernere Benutzung des israelitischen Todtenhofes seitens der ausgetretenen Juden seither gethan. Es wurden wörtlich verlesen: der Bescheid des königl. Verwaltungsamts, der königl. Polizeidireciion, der kgl. Regierung und endlich der Erlaß des königl. Oberpräsidiums zu Kassel, welcher auf erhobenen Recurs der Religionsgesellschaft ergangen und der übereinstimmt mit der Verfügung der königl. Regierung. Die klaren Entscheidungsgründe des Herrn Oberpräsidenten lauten: „Die in Betracht kommende Bestimmung irn § 6 des Gesetzes vorn 28. Juli dieses Jahres, betr. den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden, wonach den Austreienden die Mitbenutzung des Begräbnißplatzes nur so lange verbleibt, als ihnen nicht die Berechtigung zusteht, einen anderen Begräbnißplatz zu benutzen, findet ihre zuverlässige Erklärung in den Verhandlungen des Landtages, durch welche die Einfügung dieser Bestimmung in den ursprünglichen Gesetzentwurf herbeigeführt worden ist. Die stenographischen Berichte über die 19. Sitzung des Herrenhauses vom 20. Juni 187 6 (Verhandlungen rc. Seite 325 ff., namentlich Seite 334), sowie über die 7 6. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 28. Juni 1876 (Verhandlungen :c. S. 2169) lassen es unzweifelhaft erscheinen, daß mit der Erlangung der thatsächlichen Möglichkeit, einen anderen Begräbnißplatz zu benutzen, insbesondere auch beim Vorhandensein eines allen Einwohnern des betreffenden Orts gleichmäßig zugänglichen Com-