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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-09-04 · Heft 106 (4.9.1838) · p. Seite 429

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 106 (4.9.1838)
Date
1838-09-04
Page
Seite 429 (sequence 3)
Language
German
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429 über Grundsätze und Betragen der jüdischen Nation geschrieben worden, und 6 bis 7 Jahre darauf wäre von dem südlichen Deutschland ein Verfolgungsgeist über die Juden sowol in Deutschland wie Ln Dänemark ausgegangen, der in Gewaltthätigkeiten ausartete. Seit der Zeit hätte aber, wie der königliche Commissarius angeführt, ein milderer und versöhnlicherer Geist sich gegen sie gezeigt, und dieses hätte wieder zur Folge gehabt, daß sie auffallend fortgeschritten wären in Aufklärung, Handlungsweise und Allem, was Achtung verschafft. Dieses erwachte Ehrgefühl wäre es, welches den Wunsch in ihnen erweckt habe, auch Zutritt zur Wählbarkeit zu erlangen, und er hätte die gewisse Hoffnung, daß, so wie die schlechte Behandlung und die Versagung aller bürgerlichen Rechte sie in Hinsicht auf sich selbst und unsere Nation herabwürdigte, die Achtung und die erweiterten Rechte, welche sie jetzt genießen, sie mehr und mehr heben und sie des Rechtes würdig machen würden, um das sie angesucht haben. Der königliche Commissarius mußte bemerken, daß die königliche Resolution vom 17. August 1813 keineswegs enthielte, daß der Name Jude nicht mehr von den mosaischen Glaubensbekennern gebraucht werden dürfe, wenn von ihnen im Allgemeinen gesprochen wird. Sie geht nur darauf aus, daß ein Mann von diesem Religionsbekenntniß, der eine bürgerliche Stellung hier km Staate hat, nicht in officiellen Ausfertigungen, die weder Religion noch ihre Gebräuche betreffen, nach seiner Religion benannt werden solle, sondern nach seiner bürgerlichen Stellung. Dieses wurde dadurch veranlaßt, daß die Benennung „der Jude N. N." zuweilen gebraucht wurde, um ein Individuum zu kranken, und es ist nach dem Inhalt der Resolution nicht weniger unrichtig, ihn Mosait N. N. als Jude N. N. zu nennen. Es war aus die Art keineswegs die Absicht der genannten Resolution eine Veränderung im Glaubenssystem zu bezeichnen, zu welchem die Gemeinde sich bekennt, welches Glaubenssystem auch nicht durch die Benennung Juden ausgedrückt wird. Auch kann man nicht annehmen, daß der Religionsunterricht bei den Juden sich auf das autorisirte Lehrbuch beschränke, wogegen auch Vieles aus dem Talmud benutzt wird, welcher neben mehreren schädlichen Lehren, Vieles enthält, was schön und tief ist. Daß zur Zeit nur dieses letztere benutzt wird, hat man übrigens guten Grund anzunehmen. Daß ein geringerer Grad von Aufklärung bei den preußischen Juden als bei den dänischen herrschen solle, oder eigentlich bei den berlinischen weniger als bei den kopenhagener, könnte gewiß nicht mit Fug behauptet werden. Wenn Commissarius mit Hinweisung auf das, was in andern Staaten gilt, angeführt hätte, daß es eine Singularität gewesen wäre, wenn die Verordnung vom 15. Mai 1834 den Juden Wählbarkeit eingeraumt, so hätte er keinesweges damit beweisen wollen, daß es unrichtig gewesen wäre, ihnen dieses Recht zu verleihen. Schon die ihnen eingeräumte Wahlberechtigung ist etwas Eigenthümliches. Nur hielte er dafür, daß jene Betrachtung zeigte, wie wenig die mosaischen Glaubensbekenner Grund hätten, sich über Zurücksezzung zu beklagen. Wenn ein Mitglied die Meinung geäußert, daß die Juden auch in Holland volle staatsbürgerliche Rechte genießen, so dürste Commissarius dem nicht bestimmt widersprechen. Insofern beständig als Grund für die Berechtigung der Juden zur Wählbarkeit angegeben wird, daß sie hier im Reiche' dieselben Steuern wie die übrigen Bewohner des Landes bezahlen, so würde zu bemerken sein, daß es keinen Staat gäbe, worin die Juden in Hinsicht der Steuern und Abgaben privilegirt sind, was auch eine große Sonderbarkeit sein würde, sondern daß sie dagegen in mehreren Staaten neben den allgemeinen Steuern noch besondere entrichten, z. B. unter dem Namen des Judenzolles. Ihre Stellung in genannter Hinsicht ist gewiß im hiesigen Lande so vortheithast wie in irgend einem andern. Proponent räumte ein, daß der Glaube der Juden gewiß mehr enthielte, als in dem früher von ihm genannten Lehrbuche angeführt ist, so wie er auch erkannte, daß der Talmud neben vielen vortrefflichen Lehren viel Schlechtes enthalte; der Unterschied aber zwischen den Juden in Preußen und Dänemark liege darin, daß die letzten den Talmud nicht so benutzen, daß sie dadurch bedeutend von dem Gesetze Mosis abwichen, und sie könnten daher mit Recht Mosaiten genannt werden. (Fortsetzung folgt.) Corresponderrzerr, Auszüge, Repliken. Aus Schlesien *). So geringfügig Manches an und für sich ist, so gewinnt eS denn doch Bedeutung, wenn man es in seiner Einwirkung auf das Ganze betrachtet. Deshalb fühle ich mich auch bewogen. Folgendes niederzuschreiben; und bitte ich, nie den Gesichtspunkt, unter dem ich eö aufgefaßt, außer Acht zu lasten, mich aber keiner kleinlichen Splitterrichterei zu beschuldigen. Die Stimmung des Volkes gegen uns, ist im Ganzen hier nicht sehr günstig, was sich auch durch Wort und Lhat darthut. Durch'S Wort: da darf man nur die Verhandlungen der schlesischen Ständeversammlungen durchgehen; — durch die Lhat aber, davon zeugen die vielen Vermächtnisse für verschiedene wohlthätige Anstalten und Schulen — die im Laufe des vorigen Jahres im Breslauer Regierungsbezirk allein sich nahe an Einhundert *) Durch Zufall merklich verspätet. Red.

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