Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 106 (4.9.1838)
- Date
- 1838-09-04
- Page
- Seite 428 (sequence 2)
- Language
- German
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428 der Bürger sieht in dem Geschwornen seinen Mitbürger, traut ihm den höchsten Grad von Unparteilichkeit zu. und legt gerne sein Schicksal in seine Hand; ja man betrachtet dieses Gericht mit einer gewiffen Pietät, und zollt ihm die höchste Achtung. Der Bürger saugt die Ueberzeugung mit der Muttermilch ein, daß von den Assisen wenigstens keiner unschuldig verdammt wird, und in der Thal ist das vor den Schranken der Assisen nicht gut möglich, denn hier wird nur nach faktischen Beweisen und nach gesunder Vernunft geurthcilt, die moralische Ueberzeugung ist unwesentlich. Wenn man nun die Juden zu den Geschwornen-Gerickten zieht, wo es sich über Leben und Tod, über Besitz und Nichtbcsitz, mit einem Worte über schuldig und unschuldig handelt, documentirt das nicht das lebendigste Vertrauen zu dieser Bürgerklasse? Und muß es für den Juden nicht höchst schmeichelhaft sein, daß man einsehen gelernt hat, er sei dieses Vertrauens in jeder Beziehung würdig? Daß die Regierung, als bei ihr dieses Recht zu Gunsten der Juden geltend gemacht wurde, auf der Stelle und mit Freude darauf einging, gereicht ihr zur Ehre, wunderte aber Niemanden, der es weiß, mit welcher wahrhaft väterlichen Liebe diese hessische Staats-Regierung von jeher den Angelegenheiten der Juden zugethan war; daß das Obergericht selbst, besonders sein höchstachtbarer Präsident, sich lebhaft zu Gunsten dieser Sache aussprach, muß jeder als ehrenwerthes Zeugniß der Toleranz und der Loyalität hinnehmen, von welcher diese Männer beseelt sind. Es giebt Gegenstände, die, scheinbar unwichtig, von den wohlthätigsten Folgen für die Zukunft sind. Gerade so denke ich von dem Ereignisse der Zuziehung israelitischer Bürger zu den Geschwornen - Gerichten. — 4. Verhandlungen der Provinzialstände für Rord-Zütland. (Aus dem Dänischen der Ständezcitung.) (Fortsetzung.) Proponent erwiederte: er müsse das Gegründete in den Aeußerungen des königlichen,Commissarius erkennen, daß die Regierung bei der Anordnung der Stande-Institution Veranlassung hattt, den Mosaiten keine Wählbarkeit zuzugestehen, da die Institution zunächst nach der Preußischen Ständeeinrichtung geordnet werden sollte. Hierbei sei jedoch zu bemerken, daß die in Preußen ansässigen Israeliten sich sehr genau an den Talmud halten, welches Sr. Maj. der König von Preußen in einem veröffentlichten Dokument ausgesprochen hat, und so müßte man annehmen, daß sie in einem bedeutenden Grade vom Mvsaismus abweichen, während die in Dänemark ansässigen Mosaiten sich an diesen halten, (wie das für sie königlich autorisirte Lehrbuch der Religion beweist) und deshalb mit Recht Mosaiten heißen; so wie auch ein Gesetz bestimmt, daß sie Mosaiten und nicht Juden genannt werden sollen. - Indessen dürfte man wol einräumen, daß die Regierung seiner Zeit Veranlassung gehabt habe, den Bekenner» der mosaischen Religion Wählbarkeit nicht einzuräumen, ohne daß man es deshalb ansehen müsse, als sei es eine bedenkliche Veränderung in der Stände-Jnstitution, um welche man petitioniren wolle, wenn man darum anhielte, daß sie ihnen jetzt zugestanden werde; denn, wie der königliche Commissair selbst geäußert, hätte der Volksgeist, der sich seiner Zeit so stark gegen dieselben aussprach, sich nun dahin verändert, daß er der Billigkeit und Gerechtigkeit huldige. Würde auch die Einräumung der Wählbarkeit in andern Ländern als eine Singularität betrachtet werden, würde man doch kaum unterlassen, ihr das Prädikat ehrenvoll beizulegen. Den weniger glücklichen Vergleich zwischen Stimmgebung in geistlichen Sachen und Mildthätigkeit gegen Kirchen, welcher in dem vorgelesenen Antrag enthalten, würde Proponent weggewünscht haben; da ec aber augenscheinlich ein Ausbruch des gekränkten Gefühls wäre, so könnte man ihn, seiner Meinung nach, nicht verdammen. Eben so wenig könnte Proponent den im Anträge aufgestellten Satz theilen, daß die Ständeversammlung in der Regel sich mit materiellen Interessen beschäftige. So wie jeder Bestimmung, welche materielle Interessen betrifft, geistige Rücksichten zum Grunde liegen müssen, so hätten auch beide vorige Versammlungen mehre Sachen behandelt, die das Reingeistige zum Objekt hatten. Der Mosckit in Dänemark aber, der zum Deputirten gewählt würde, wäre ohne Zweifel ein so gebildeter und geistesreifer Mann, daß er eine wohlbegründete Meinung über die Sachen haben könnte, welche in der Versammlung unter Behandlung kommen dürften. Schließlich müßte Proponent bemerken, daß es vermeintlich ein Anderes wäre, wenn man im Ganzen die Juden aus einem Lande entfernt hielte, und ein Anderes, wenn man ihnen bürgerliche Rechte vocenthallen wollte, wenn sie einmal da wären. Oberst Brock bemerkte, daß es vollkommen wahr wäre, daß die Juden in Norwegen nicht geduldet werden; sie wären vor der Regierungsveränderung davon ausgeschlossen gewesen , und der gemeine Mann daselbst hätte einen eben so unrichtigen Begriff von dieser Nation, wie der gemeine Mann im Süden von den Bewohnern des Nordens, und dieses wäre die wahrscheinliche Ursache, daß in der Eidsvolks- Constitution ihnen auf immer der Aufenthalt im Lande versagt wurde. Soviel der Redner wüßte, hätten die Juden in Holland, und zwar schon seit beinahe 100 Jahren, alle bürgerlichen Rechte genossen. ES wäre auch wahr, daß vor ungefähr 25 Jahren in Dänemark viel Unvortheilhaftes