Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1876)
- Date
- 1876-12-19
- Page
- Seite 824 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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824 Rumänien. Bukarest, 5. Dec. (Privatmitth.) Auch die englische Regierung hat mit unserem Lande provisorische Bertragsartikel auf die Bedingungen der meist begünstigten Nationen abgeschloffen (allerdings nur bis zum Mai 1877) geltend), und wird wohl das deutsche Reich folgen. Wir haben dann auf der einen Seite die förmlichen Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn und Rußland, in welchen die jüdischen Unterthanen dieser beiden Länder beschränkenden Clauseln unterworfen worden, und auf der andern Seite die provisorischen Bertragsartikel mit Frankreich, Italien, England und Deutschland, in welchen solche Clauseln nicht vorhanden. Es ist dies in der Thal ein Meisterzug rer rumänischen Schlauheit. Jene vier genannten Regierungen hatten solche, eine Claffe ihrer Unterthanen, noch dazu aus blos confessionellen Gründen beschränkende Clauseln nicht unterzeichnet und nicht unterzeichnen dürfen. Aber es braucht den Rumänen hieran auch gar nichts gelegen zu sein, denn sie wiffen, daß französische italienische, englische oder deutsche Juden zu einem dauernden Aufenthalte oder gar zur Erwerbung von Grundbesitz gar nicht nach Rumänien kommen, während dies von österreichischen und russischen Juden sehr häufig geschieht. Ferner, wenn von den ersteren wirklich Etliche kommen sollten, so können sich die Rumänen auf die Bedingungen der meist begünstigten Nationen, nämlich auf die Clauseln im österreichischen und russischen Vertrage berufen. Entsteht aus einem solchen Falle eine diplomatische Verwickelung, so wird man sich schon zu helfen wiffen. Wir Juden haben daher aus jenen provisorischen Conventionen nur den negativen Bonheil, daß das Princip der Gleichberechtigung nicht formell verletzt worden, wie im österreichischen und russischen Handelsverträge. Die Sachlage ist dieselbe geblieben. Rumänien steht übrigens in diesem Augenblicke an einem sehr bedeutsamen WendepunNe. Die türkische Suzeränität war nichts mehr als eine Formalität, die Selbständigkeit und Unabhängigkeit Rumäniens entschieden, besonders durch den Abschluß jener Handelsverträge, welche eine Anerkennung Seitens der Großmächte enthalten. Mit dem Augenblicke aber, wo die russischen Heere Rumänien zu durchziehen beginnen, um in die Türkei einzurücken, wo also Rumänien seine Neutralität aufgiebt, die Mächte auch diese Beseitigung der Neutralität zulaffen, wird die Suprematie Rußlands constituirt, und die rumänische Selbständigkeit eine Fiction. Daß eine russische Suprematie etwas ganz Anderes besagt, als eine türkische, braucht nicht ausgeführt zu werden. Daß diese tiefgreifende Veränderung so glatt vor sich geht, höchstens mit einem scheinbaren Proteste, wird den nicht in Verwunderung setzen, der die rumänischen Wortführer kennt. Er wird sich an den Ausruf Jugurtha's über Rom erinnern, als dieser auf die weltbeherrschende Stadt scheidend von der letzten Hohe zurückblickte. Es zeigt sich da recht klar, mit welchem Rechte die Rumänen den Juden ihres Landes Gewinnsucht vorwerfen, während diese letzteren doch niemals die heiligen Güter des Lebens zum Kauf stellen. Amerika. Bonn, 16. Nov. (Privatmitth.) Bon jeher und so auch in unsren Tagen haben die Feinde der Juden die Ansicht aufrecht zu erhalten und zu verbreiten gesucht, daß die Bekenner des Judenthums als ein „fremder" Bestandtheil der Bevölkerung auch besondere politische und sociale Zwecke verfolgten, darum eine gesonderte Partei, und vermittelst einer engen und umfassenden Organisation „einen Staat im Staate", „eine Ration in der Nation" bildeten. Die Juden haben hiergegen stets protestirt. Wenn sie ein gemeinsames Interesse als Juden haben, so besteht dies lediglich in der Erlangung der Gleichstellung im Staate, und wo diese erlangt worden, in der Erhaltung derselben. Da also, wo die Gleichstellung aller Bürger in der Gesetzgebung eines Staates fest begründet ist, hat jedes besondere politische Interesse für die Juden als solche aufgehört; sie sind eben nichts als Bürger, und theilen als solche die Ansichten und Bestrebungen aller Anderen, je nach den Meinungen der Individuen; sie gehören den verschiedenen Parteien an, die zur Zeit in dem Staate bestehen. Sollte in einem solchen Staate die gesetzliche Gleichstellung der Juden von irgend einer Seite her bedroht werden, dann erst werden die Juden in ihrer Mehrzahl dagegen ankämpfen. Hierzu bedarf es keiner Organisation, sondern jeder Einzelne fühlt sich von selbst dazu bewogen, und zwar als Bürger und Jude zugleich. Daß es sich so und nicht anders verhält, hat sich praktisch überall bewährt. Es existirt keine jüdische Organisation; bestehen doch nur locale Gemeinden für die religiösen und wohlthätigen Zwecke, und ist der innere Kitt selbst in vielen derselben lange nicht so stark, wie man voraussetzt, und ebenso finden sich Juden da, wo ein heftiger Parteckampf erstanden ist, in der Mitte aller Parteien, mit Ausnahme derer, welche irgend wie eine neue Ausschließung der Juden beabsichtigen, z. B. der ultramontanen aller Länder oder der Agrarier und Feudalen in Preußen. So liegen denn auch die Verhältnisse in der Nord amerikanischen Union. Wo die Gleichstellung und die Trennung von Staat und Kirche eine so vollständige ist wie in diesem Freistaate, da haben die Juden auch nicht den entferntesten Anhalt, als Juden eine politische oder sociale Rolle zu spielen, einen politischen oder socialen Zweck zu verfolgen. Allerdings giebt es dort auch eine ultramontane nnd protestantisch-pietistische Partei, und beide würden, wenn sie irgend eine Gewalt erlangten, gern wieder Ausnahmegesetze gegen die Inden Hervorrufen. Aber jene sind für den gesammten Staat noch völlig ohne nachhaltige Bedeutung, und wenn sie, was allerdings schon geschehen, in der Presse ihre Absichten aussprechen, und Anträge in Vorschlag bringen, so werden sie sofort von der öffentlichen Meinung zurückgewiesen und vermögen keinen