Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1876)
- Date
- 1876-12-12
- Page
- Seite 804 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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804 betrachtet wurde. Zu welchen Ungeheuerlichkeiten dies führt, haben wir bereits ebenfalls gehört." „Gehen wir nun in euere Synagoge. Hier wird deutsch . gepredigt. Eine Reform, gegen welche man vor etwa einem halben Jahrhunderte ebenso heftig eiferte, wie gegen die Einführung der Orgel. Euere Copulationen finden nicht mehr, wie früher und wie vorgeschrieben, unter freiem Himmel, sondern in der Synagoge oder in einem Privathause statt. Also eine Reform. Ein Glas, wie herkömmlich, je nach den Umständen verschieden gestaltet, wird bei eueren Copulationen nicht mehr zerbrochen. Eine Reform. Ihr scheuet euch auch nicht, euch zur Zeit des abnehmenden Mondlichtes trauen zu lasten, was gegen die bestehende Satzung und herkömmliche Sitte. Eine Reform. Ihr feiert euere Copulation an einem Sonntag, was sogar im Talmud schon untersagt ist'). Eine Reform. Der Braut ist es gestaltet, bei der Copulation in ihrem Haarschmucke zu erscheinen. Eine Reform. Euere Frauen erscheinen mit unverhülltem Haupthaare in euerer Synagoge, aus welcher sie im Anfänge dieses Jahrhunderts, als man sich, wie einer euerer Wortführer sich ausdrückte, von dem Religionsgesetze noch nicht entfernt hatte und auf das Gebiet der Reform noch nicht übergetreten war, ohne Umstände hinausgewiesen worden wären. Eine Reform. Dies Alles geschieht nicht nur bei euch, sondern auch in anderen Religionsgesellschaften mit Zustimmung der betreffenden Rabbiner. Soll ich nun auch noch erwähnen, daß beispielsweise einer euerer Hauplanführer zu Frankfurt a. M. am Chol-hammoöv (Festwoche) einer Dame, die nichts weniger als fromm in religions-gesellschaftlichem Sinne war, den bestehenden Religionssatzungen ganz entgegen, eine Leichenrede gehalten?" „Die hervorgehobenen öffentlichen Kundgebungen in den Uebungen des Cultus genügen, um auch den Blödsinnigsten den schreienden Widerspruch erkennen zu lasten, in welchem sie mit dem verkündigten religions-gesellschaftlichen „traditionellen Judenthume" stehen, das auf dem Gebiete des religiösen Cultus jedwede Abweichung von den herkömmlichen Religionsgebräuchen und Satzungen, also jede Neuerung, jede Reform verpönt. Sind die religions-gesellschaftlichen Rabbiner demnach keine Reformrabbiner, und die Gemeinden, die sich solche Reformen gefallen lasten, keine Reformgemeinden? Kommt es doch nicht darauf an, wie viel oder wie wenig Reformen, sondern darauf, ob Reformen zulässig sind." „Das ausgegebene Parteiwort res traditionellen Judenthums mit seiner Unantastbarkeit aller altherkömmlichen religiösen Satzungen unv Bräuche ist darum eitel Täuschung und Blendwerk, das Jeder, der nicht absichtlich die Augen verschließt, auf den ersten Blick erkennen muß." 1) Es hängt dies mit der christlichen Sonntagsfeier nicht zusammen. „Wenn ihr demnach, bei euerem beabsichtigten Lossagen von unserer Gemeinde, gegen unsere gottesdienstlichen Reformen, trotz der nachgewiesenen Zulässigkeit und dringenden Nothwendigkeit derselben, darum religiöse Bedenken erhebet, weil man euch eingeredet hat, daß auf dem Boden des traditionellen Judenthums Reformen ein für allemal unzulässig seien; so werdet ihr euch nun eingestehen, daß ihr selber mit eueren gleichfalls reformistischen Neuerungen in euerem Cultus auf diesem Boden ebenso wenig stehet wie wir." „Stehen wir so mit unseren Cultusübungen auf gemeinschaftlichem religiösen Boden, so tritt diese Gemeinschaft noch entschiedener hervor bei euerem Verhalten in dem alltäglichen Leben. Es kommt mir dabei nicht in den Sinn, in euer häusliches Leben einzudringen, so wenig wie es mir oben, als ich über die religionsgesellschaftlichen Rabbiner sprechen mußte in den Sinn kommen konnte, die Vorgänge in den Wohnungs- und Herzenskammern derselben, selbst wenn sie mir bekannt wären, in Betracht zu ziehen. Was ihr aber öffentlich und ohne Scheu thuet oder unterlastet, daran darf wohl, ohne indiscret zu sein, hier erinnert werden." „Ihr begegnet uns an den Sabbathtagen, und der Eine trägt einen Stock, der Andere seinen Regen- oder Sonnenschirm in der Hand. Wir treten in eine Wirthsstube, da sitzet ihr unbedeckten Hauptes, esset, ohne vorher die Hände gewaschen zu haben und trinket eueren Wein, obgleich ihm der wundersam wirkende Koscher-Stempel eines religions-gesellschaftlichen Rabbiners fehlt. Das und noch gar vieles Andere, das ihr euch selbst sagen möget, ist doch wahrlich ganz entgegen den Satzungen und Bräuchen eueres vorgeblichen traditionellen Judenthums; und ihr thut'es dennoch, ohne religiöse Bedenken zu haben. Und doch wollet ihr hintreten vor den Richter und euere Lossagung von der Gemeinde mit der feierlichen Versicherung anzeigen, daß ihr als Bekenner eueres traditionellen Judenthums religiöse Bedenken habet mit uns länger in religiöser Gemeinschaft zu bleiben? Fürwahr, ein Schauder muß jeden Unbefangenen ergreifen, wenn er sieht, wie die Flamme der Parteileidenschaft, wenn sie von rührigen Händen gehörig geschürt und gepflegt wird, am Ende die Augen in so hohem Grade verblendet, daß die von dieser Parteileidenschaft Ergriffenen einen solchen grellen Widerspruch gar nicht sehen und nur blindlings dem Commando ihrer Parteiführer Folge leisten!" „Ueber anderthalb Jahrtausende leben die Juden als eine blos religiöse Gemeinschaft zerstreut in allen Ländern. Die religiösen Richtungen gingen oft weit auseinander unv die Parteien stießen zuweilen auf das Heftigste zusammen; aber p -nnxn sich lossagen von der bestehenden Gemeinde und eine eigene Gemeinde zu gründen, das wurde stets als das gröbste Verbrechen gegen vie jüdische Gesammtheit (m-irr bb3) betrachtet unv kam darum auch Keinem jemals in den Sinn."