Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1876)
- Date
- 1876-12-12
- Page
- Seite 803 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227069-3227120--34969-3304892- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
803 konnte, die sie in unseren Tagen erlangt hat, wodurch sie aber heute für die Erbauung bei der Gottesverehrung gerade noch wirksamer geworden ist." „Wie kann also hier von der Orgel, als von einem specifisch christlichen Instrumente, die Rede sein?" „Unser Gottesdienst unterscheidet sich ferner noch von dem Eurigen dadurch, daß in unserer Liturgie, seit bereits 32 Jahren und nicht erst seit der Einweihung unserer Synagoge, Gebete ausgeschieden worden sind, die ihr dem Herkommen gemäß beibehalten habet. Die von uns ausgeschiedenen Gebete gehören jedoch durchaus nicht zu den Pflichtgdbeten. Von diesen ist kein einziges weder gestrichen noch abgeändert. Es sind dies vielmehr zuerst Gebeistücke, die zu der Elaste der seit ungefähr 1000 Jahren veröffentlichten Piutim (die Piutim des Neujahrs- und Bersöhnungsfestes, wie die Hoschana-Gebete u. dgl. sind, wie Euch bekannt, von uns beibehalten) gehören und ursprünglich gar nicht für die Gemeindeglieder, sondern, als Ersatz für die mangelnde Predigt, zum Vorträge für den gelehrten Vorbeter bestimmt waren. Sie sind oft so dunkel und schwierig, daß sie — abgesehen von ihrem unseren Anforderungen an ein Gebet häufig gar nicht entsprechenden Inhalte — den sämmtlichen religi ons-gesellschaftlichen Rabbinern, ebenso wie mir selber, ohne Commentar gar nicht verständlich sind." „Sodann sind bei uns diejenigen Gebete ausgeschieden, in welchen die grausamen Verfolgungen, unter welchen unsere Vorfahren zu seufzen hatten, sich abspiegeln. Unsere so schwer heimgesuchten Väter und Vorväter suchten und fanden in diesen Gebeten ihren einzigen Trost in den so überaus traurigen Zuständen, in welchen sie lebten. Dürfen aber, können wir heute mit Gebeten vor Gott hintreten, in welchen wir Klage erheben, daß unser Eigenthum vor Raub und Plünderung nicht gesichert ist, daß wir jeden Augenblick zu gewärtigen haben, von dem heimischen Herde hinweggejagt und in die feindliche Fremde hinausgestoßen zu werben, daß wir wie Schafe zur Schlachtbank Hingetrieben werden? Solche ebenso lügenhafte wie wahrhaft gotteslästerliche Gebete würden gewiß nicht über euere Lippen kommen, wenn sie nicht in der hebräischen Sprache abgefaßt wären, die Euch unverständlich ist." „Auch wir, von denen ihr euch lossagen wollet, bekennen uns zu dem traditionellen Judenthume. Aber das traditionelle Judenthum, wie wir es auffaffen, gestattet uns nicht blos, sondern gebietet uns, religiöse Einrichtungen und Bräuche, die im Laufe der Zeit Verhältnisten und Anschauungen entsprungen sind, die mit den unserigen in schneidendem Gegensätze sind, die daher vielmehr geeignet sind, unser religiöses Gefühl zu verletzen ober abzustoßen, als es zu veredle» und für das Heilige empfänglich zu machen, aufzugeben und durch andere unfern Religionsgrundsätzen entsprechende zu ersetzen." „Unser traditionelles Judenthum, diese heilige Versicherung kann ich euch geben, hätte uns unter keinen Umständen gestattet, die weltlichen Behörden zu einer Einmischung in unser innerstes Religionsleben anzurufen; während euere Führer, die das traditionelle Judenthum stets im Munde führen, ganz entgegen unseren Religionögesetzen (das kann nicht scharf genug hervorgehoben werden), gemeinschaftliche Sache gemacht haben mit solchen, welchen sie nicht blos traditionelle, sondern das Judenthum überhaupt absprechen, um von den weltlichen Behörden ein ebenso eigenartiges wie verhängnißvolles Austrittsgesetz zu erstürmen. Eigenartig ist dieses Gesetz, weil es jedem Einzelnen gestattet, sich von der jüdischen Religionsgemeinbe loszusagen und in den Augen des Staates doch noch als Jude zu gelten, das heißt und kann nur heißen: dem Judenthume anzugehören und zwar — da das Judenthum einzig und allein durch die bestehende Religionsgemeinde vertreten ist, von welcher er sich lossagt — einem erst noch neu zu schaffenden Judenthume, das je nach den „religiösen Bedenken" eines jeden Austretenden selbstverständlich in den diametral verschiedensten Gestalten in die Erscheinung zu treten hätte. Das Gesetz stellt also hier den Grundsatz auf, daß man einer Religion angehören könne, für welche eine Gemeinde gar nicht vorhanden ist. Ein Grundsatz, der meines Wiffens auf anderen Religionsgebieten eine gesetzliche Geltung nirgends hat. Dieses Gesetz ist aber auch insofern ein verhängnißvolles, weil, wenn es die Folge haben würbe, die es haben könnte, unsere Gemeinden zerrissen und die Judenheit in drei, wo nicht in noch viel mehr, Seelen zerspalten würde. — Das ist vollbracht worden unter dem Aushängeschilde des traditionellen Judenthums. Der heilige Gott bewahre uns vor einem solchen traditionellen Judenthume! Und Er wird Israel gnadenvoll bewahren. Mögen auch einige saftlose, eine erquickende Frucht an dem „Lebensbaume" des Judenthums nicht verheißende, Zweige abfallen; im Ganzen wird der religiöse Gemeinsinn und das instinctive Gefühl, daß es sich hier um die Erhaltung des Judenthums handele, für welches unsere Vorfahren zu den größten Opfern stets bereit waren, die Parteileidenschaften besiegen und die bloße Verschiedenheit der religiösen Richtungen nicht zu einer Kluft erweitern, die wenigstens das deutsche Judenthum allmälig verschlingen würde." „Nach dieser kurzen Abschweifung, die ich mir zur Kennzeichnung gewiffer Bestrebungen nicht versagen konnte, wende ich mich wieder an euch, ihr Männer und Frauen der israelitischen Religionsges ellschaft." „Da unsere gottesbienstliche Verschiedenheit, welcher vielleicht viele unter euch im Herzen sogar zustimmen, als keine so starke Triebfeder erschien, um euch zur Lossagung von unserer Gemeinde zu bewegen, gab man euch als Partei-Losungswort das traditionelle Judenthum. Was unter diesem traditionellen Judenthume verstanden wird, ist bereits bemerkt worben. Es ist die unbedingte Anerkennung alles dessen, was bis in die neuere Zeit als religiöser Brauch, als religiöse Satzung und Anordnung