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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-12-12 · Heft 50 (12.12.1876) · p. Seite 802

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 50 (12.12.1876)
Date
1876-12-12
Page
Seite 802 (sequence 4)
Language
German
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802 und euerem Gewissen, ob das wirklich euere heilige Ueberzeugung ist, die euch unwiderstehlich zwingt, euch von uns loszusagen. Fragt euch vor Gott und euerem Gewissen, ob ihr, wenn euer Austritt vollzogen sein sollte, es als euch religiös untersagt brtrachtet, bei irgend einem unter uns sich zu Tische zu setzen, um mit ihm zu speisen. Fraget euch vor Gott und eueren Gewissen, ob ihr, wenn ihr euch von uns losgesagt haben werdet, aus religiöser Scheu eine eheliche Verbindung zwischen eueren Söhnen und Töchtern mit den unfrigen nicht zugeben könnet." „Dies und Aehnliches ist, wenn euer Austritt ein heiliger Ernst und nicht ein Werk der frivolsten Art ist, die unvermeidliche Folge eines solchen Schrittes." Hierauf bespricht er die Gründe, die zu solchem Verfahren veranlassen können. „Nur bei der feierlichen Versicherung, daß der Austritt einzig und allein aus religiösen Bedenken stattfinde. und der weitere Verbleib in der Gemeinde eine unerträgliche Belastung des Gewissens sei, ist der Austritt zulässig. Der Gesetzgeber setzt bei dieser Versicherung ebenso wie bei einem Eidschwure, voraus, daß sie nur nach reiflicher Ueberlegung, der Wahrheit gemäß, gegeben, und daß der. welcher eine solche Versicherung abgiebt, mit seiner Religion, als dem Heiligsten, was der Mensch besitzt, keinen frevelhaften Spott treiben und nicht ehr- und gewissenslos lügen werde." „Frage sich also ein jeder von euch vor Gott und seinem Gewissen: Folge ich bei der Absicht, mich von der Gemeinde loszusagen, blos dem drängenden Gebote meines Gewissens, oder sind es ganz andere Ursachen, die mich zu diesem verhängnißvollen Schritte verleiten?" „Erklärt ihr nun: Ja, es sind in Wahrheit religiöse Bedenken, die es uns unmöglich machen, dem bestehenden Gemeindeverbande länger anzugehören; so frage ich euch: Was sind das für religiöse Bedenken? Wird euch in unserer Gemeinde etwa irgend ein Zwang auferlegt, etwas zu glauben oder nicht zu glauben, etwas zu thun oder etwas zu lassen? Ihr wisset recht wohl, daß unsere Gemeinde einen solchen Gewissenszwang nicht kennt und nicht übet." „Die religiösen Bedenken können sich also nur auf die Gottesverehrung in unserer Synagoge beziehen. Diese kann freilich nicht nach dem Geschmack und den religiösen Anschauungen und Meinungen eines jeden Einzelnen sich richten; denn dadurch würde eine gemeinschaftliche Gottesverehrung geradezu unmöglich gemacht. Hier kann nur, unserem Religionsgesetze gemäß, der ausgesprochene Wille der Mehrheit entscheiden, und die Minderheit hat sich, wie in jedem anderen Gemeinwesen, der Mehrheit zu fügen." „Aber, sagt ihr oder läßt man euch sagen, wir können den Gottesdienst in der hiesigen Synagoge alseinen jüdischen gar nicht anerkennen." „Sehen wir daher nach, worin die Unjüdischkeit unseres Gottesdienstes besteht." Zunächst wegen der Orgel. Der Verfasser zeigt nun, daß die Separatisten längere Zeit gar nichts gegen die Orgel eingewandt, und sich erst spater einen separaten Gottesdienst eingerichtet haben. „Welche Gründe hat man euch nun angegeben für die Unzulässigkeit der Orgel bei dem Gottesdienste? Man hat euch gesagt, daß das Spielen eines musikalischen Instrumentes an Sabbath- und Festtagen eine Arbeit sei, die man weder selbst verrichten, noch auch durch einen Nichtjuden verrichten lassen dürfe. Beides ist falsch. Denn nach der unbestrittenen Erklärung unserer Religionsgesetzlehrer ist das Musiziren nicht als Arbeit, die verboten, sondern als eine Kunst zu bettachten, die erlaubt ist. Nur wollen Einige dem Juden das Musiziren deßwegen verboten wissen, weil während des Spielend das Instrument möglicherweise beschädigt werden, und der Spielende, in der Zerstreutheit an Leu Sabbath vergessend, den Schaden repariren und somit eine Arbeit verrichten könnte. Ihr Alle ohne Ausnahme habt daher auch niemals Anstand genommen, euch an Sabbath¬ und Festtagen zum Tanze aufspielen zu lassen. Und was im Wirthshause für den Tanz erlaubt ist, das sollte für die Gottesverehrung in der Synagoge verboten sein?" „Würdet ihr übrigens verttauter sein mit dem Inhalte unserer heiligen Schrift, dann würdet ihr wissen, daß von David viele Hunderte von jüdischen Musikern angestellt worden sind, die an Sabbath- und Festtagen namentlich die Psalmen, die nicht blos gesagt, sondern gesungen wurden, mit ihrem Spiele begleiteten und die Tempelbesucher zur tiefsten Andacht stimmten. Und was in dem Tempel einst den Gottesdienst verherrlichte, das sollte den Gottesdienst in der Synagoge schänden?" „Doch die Abneigung gegen das Orgelspiel sucht man auch vorzugsweise dadurch zu erregen, daß man die Orgel als ein specifisch christliches Instrument bezeichnet und darum ihre Anwendung bei unserer Gottesverehrung als unstatthaft ausgiebt." „Aber das ist nicht minder falsch. Zuerst ist es schon deswegen durchaus unrichtig, die Orgel für ein specifisch christliches Instrument auszugeben, weil die christliche Gottesverehrung Jahrhunderte hindurch ohne Orgel stattgefunden hat. Sodann haben sich anfangs die christlichen Anhänger an dem Altherkömmlichen ebenso gegen die Verwendung der Orgel bei dem kirchlichen Gottesdienste gesträubt, wie dies heutzutage bei uns geschieht. Endlich hat die russisch-griechische Kirche bis auf den heutigen Tag die Orgel, als eine Neuerung, von ihrem Gottesdienste ferne gehalten; und selbst in dem gebildeteren Abendlande hat in dem vorigen Jahrhunderte noch die reformirte Kirche nicht allenthalben die Orgel zugelassen." „Dazu kommt, daß nach dem Berichte des Talmud bereits im zweiten Tempel eine Orgel vorhanden war, die damals nur noch nicht in der künstlerischen Vollkommenheit hergestellt werden

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