Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1876)
- Date
- 1876-12-05
- Page
- Seite 791 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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791 dienlich sein, da in dieser Antwort der Leser ohne Weiteres auf den rechten Standpunkt gestellt wird, um den Lug und Trug jener Pamphlete beurtheilen zu können. Wie ich weiß, ist man in Westphalen in gleicher Weise vorgegangen. Mainz, 22. Nov. (Privatmitlh.) Man hat es hier ungern vermißt, daß Sie dem in Nr. 47 mitgetheilten Antwortschreiben der Austretenden in Frankfurt a. M. nicht eine Kritik desielben hinzugefügt haben. Ist es doch offenbar mit einer jesuitischen Schlauheit abgesaßt, indem es in seinem Anfänge erklärt, daß es wider das Gewissen der Austretenden lause, noch ferner einer Gemeinde anzugehören, welche einige Glaubenssätze des Judenthums verleugne, daß es für sie gar nicht darauf ankomme, ob die Gemeinde auch für ihre orthodoxen Mitglieder vollständig Sorge trage, sondern überhaupt dieser Gemeinde nicht mehr anzugehören; d. h. doch mit anderen Worten: sie erklären die Gemeinde für außerhalb des Judenthums stehend. Dann aber drehen sie den- Spieß um und beschuldigen die Gemeinde der Verfolgunzssuchr, wenn sie ihnen nicht gestatte, zuwider der Bestimmungen des staatlichen Gesetzes, an gewissen Instituten ihren Antheil zu behalten! Diese Leute wollen also die Gemeinde ihnen gegenüber völlig wehrlos und von ihrer Willkür abhängig haben, wollen die Freiheit haben, ihren Fanatismus durch Achtserklärung zu genügen, Andere aber der Versolgungssucht zu zeihen, wenn sie einfach sagen: Gut, wollt Ihr nichts mehr mit uns zu thun haben, so wollen wir auch nichts mehr mit Euch zu thun haben, soweit das Gesetz dies gewährt. Aber dies war ja auch die Absicht der Separatisten: das Austrittsgesetz sollte für sie eine Waffe gegen die Gemeinden sein, diese aber ohne allen Schutz lassen, um sie um so mehr in der Gewalt der Ausgetretenen zu erhalten. Dies hätten wir dem Abdruck des qu. Schreibens sofort hinzugefügt gewünscht. Ueberhaupt müßte man einem gewissen Gebühren der Orthodoxen schärfer entgegentreten, welches vom Beginn der Cultur- und Reformbewegung noch bis zum heutigen Tage sich geltend macht. Jeden Fortschritt, jede Befreiung von einem mittelalterlichen Mißbrauch, von einer rabbinischen Uebertreibung und Spitzfindigkeit wird als eine Verletzung des Judenthums dargestellt, welche von den Orthodoxen verdammt, von den Schwankenden und Kleingeistern als eine durch die Dringlichkeit der Umstände entschuldigte Concession angesehen wird. Im Gegentheil: Das Judenthum wird durch derartige Fortschritte von dunkeln, ihm im finstern, den Extremen nachjagenden Zeiten aufgetragenen Flecken gereinigt, die Bekenner desselben von einem Joche befreit, und damit auch unsrer Religion die Zukunft ermöglicht und gesichert. Um dies zu erhärten, lassen Sie mich einen, an sich unbedeutenden, aber von echt religiösem Standpunkte aus sehr charakteristischen Vorgang aus den jüngsten Tagen erzählen. Ein jüdischer Fabrikherr, der einer streng orthodoxen Familie angehört, mußte nothwendig feine Fabrikgebäude erweitern, um seinem immer mehr erblühenden Geschäft genügen zu können. Er bestimmte dazu einen Theil seines Gartens. Auf demselben steht aber ein Fruchtbaum. Nun ist, anknüpfend an 5 Mos. 20, 19. 20., wo von der Belagerung einer feindlichen Stadt die Rede und das Umhauen der Fruchibäume, um sie zu Belagerungswerken zu gebrauchen, verboten wird, weil „du davon issest", der Fruchtbaum also für den Menschen ist, die Scheu, Fruchtbäume umzuhruen, bei den Juden eingewurzelt, und dies ist gewiß löblich. Der Fabrikherr steht an dem Platze, und weiß nicht, was er thun soll; das Bedürfniß für sein Geschäft drängt ihn zu sehr, und doch hält ihn jene Scheu noch zurück. Da kommt gerade ein bekannter Separatisten- Rabbiner vorüber und der Fabrikant ergreift die Gelegenheit, ihm den Fall vorzutragen. Die Antwort lautet: Er solle diesen Theil seines Gartens an einen Nichtjuden verkaufen mit der Bedingung, den Baum umhauen zu lassen, und mir dem Vorbehalt, das Grundstück nach kurzer Zeit gegen ein mäßiges Aufgeld zurückkaufen zu können. Dies war dem schlichten Manne doch zu viel und er erwiderte: „Herr Doctor, das heißt doch unsren Herrgott uzen!" Jener antwortete: „Sie haben mich gefragt, ich habe geantwortet, nun thun Sie was Sie wollen." Am anderen Tage wurde der Fruchtbaum mit Uebereinstimmung der Familie umgehauen. Es erinnert mich dies an ein anderes Stückchen. Ein jüdischer Specereihänvler hatte nach bekanntem Brauch den Schlüssel zu seiner Niederlage über Pessach verkauft. Ein Freund machte ihn aufmerksam, daß der Käufer des Schlüssels während des Festes in die Niederlage gehen und etwas herausnehmen könnte. „Dafür habe ich schon gesorgt, lautete die Antwort, ich habe ihm einet! falschen Schlüssel gegeben." Dies stellt einen doppelten „Uz" vor. Ein Jeder, der wahrhaft religiös und sittlich gesinnt ist, und im Volke eine lautere religiöse und sittliche Anschauung waltend wünscht, muß den Männern danken, welche uns von solchen Auswüchsen befreit haben und befreien, und wird die Reform des Judenthums als eine wohlthätige Lenkung der Vorsehung betrachten. Er wird sich überzeugt halten, daß das Judenthum mit Ansichten, Lehren und Vorschriften, wie sie in der Antwort des Separatisten-Rabbiners sich aussprechen, auf eine dauerhafte Existenz in den Culturländern nicht rechnen Oesterreich - Ungarn. Wien, 20. November. Heute wurde die Entscheidung des Verwaltungs - Gerichtshofes über die Beschwerde des Leopold Kolban, Gutsbesitzers in Domaslowitz in Schlesien, publicirt. Der Beschwerdeführer hatte bei Anlaß der Besetzung der erledigten Pfarre zu Domaslowitz als Patron der Kirche und Pfründe daselbst das Präsentalionsrecht in Anspruch genommen und den Erlaß des Cultus- und Unterrichtsministeriums vom 28. Mai d. I., welcher ihm dieses Recht abgesprochen, angefochten. Der Verwaltungs-Gerichtshof erkannte nun zu Recht, daß die Beschwerde gegen diese Entscheidung des Ministeriums zurück- 49