Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1876)
- Date
- 1876-12-05
- Page
- Seite 790 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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790 bwccc&xAddtzAh. Deutschland. Berlin, 2t. November. (Privatmilch.» In der gestrigen Sitzung des Reichstages kam zum ersten Male innerhalb der Berathung über die neuen Äustizgesetze die Eidesform zur Verhandlung. Sie betraf allerdings nur erst den Eid für die Schöffen. Aber der Beschluß des Reichstages über Liesen giebt den Maßstab für die zu erwartende Eidesform überhaupt ab. Die große Mehrheit stimmte für die Eingangsworte „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" und die Schlußworte „So wahr mir Gott helfe!" sowie für die Erhebung der rechten Hand beim Schwur. Der bayerische Abg. Herz und Genoffen hatten den Antrag gestellt, die Formel auf die Worte „Ich schwöre" zu beschranken. Derselbe erhielt nur die Mehrzahl der Fortschrittspartei für sich. Die Einzelheiten der Discussion gehören nicht hierher. Man machte geltend, daß die immense Mehrheit des deutschen Volkes einen Eid ohne die Erwähnung Gottes für keinen Eid erachten werde und daß man daher dieser ungeheuren Majorität Len religiösen Eid und die dadurch bewirkte Steigerung des Vertrauens auf die Wahrhaftigkeit um eines verschwindenden Bruchtheils willen, welcher vorgiebt, nicht an Gott zu glauben, nehmen würde. Wir sagen „vorgiebt", denn es wurde von einer Seite bemerkt, daß Diejenigen, welche behaupten, nicht an Gott zu glauben, sich doch nur selbst täuschen: der Glaube an Gott lebe dennoch in ihnen. Von conservativer Seite wurde für die dritte Berathung ein Amendement angekündigt, nach welchem es jedem Einzelnen freigestellt sein soll, der gedachten Schwurformel eine confefsionelle hinzufügen. Herz berief sich darauf, daß man in Italien den religiösen Eid abgeschaffr und nur „Ich schwöre" beibehalten habe. Man erwidert einfach, daß dies italienisch sein möge, deutsch wäre es nicht. Was wäre denn auch der Sinn der ganzen Form? denn um nur die Verpflichtung, die Wahrheit zu bezeugen oder das Amt gewiffenhafl zu erfüllen, auszusprechen, bedarf es keiner Formel; Liese Verpflichtung versteht sich von selbst. Der Sinn eines Eides überhaupt kann allein in der Anrufung des höchsten Wesens bestehen, welches die Wahrheit da erkennt, wo das menschliche Auge nicht ausreicht. —. Es ist nach dem bisherigen Usus in Preußen nicht ohne Bedeutung, daß nach dem höheren Orts genehmigten Zeitunv Arbeitsplan des k. statistischen Bureau aus der vorjährigen Volkszählung die Auszählung nach dem Religionsbekenntnisse diesmal nicht stattgefunden und auch später nicht stallfinden wird. Sollten diese Nachweise von den Behörden dennoch verlangt werden, so können sie nur gegen eine außerordentliche Entschädigung für den zu ihrer Ermittelung nothwendigen Zeitaufwand geliefert werden. Berlin. 22. Nov. (Privatmitth.) Am 18. Jan. 1877 sind es fünfundzwanzig Jahre, daß der auch in weiteren Kreisen bekannte und um das Schulwesen der jüdischen Gemeinde Berlins hochverdiente Herr Rector Horwitz die Leitung und Reorganisation der dortigen Gemeinde-Knabenschule übernommen hat. In einer zahlreichen Versammlung von ehemaligen Schülern, Freunden und Verehrern des Jubilars ist beschlossen worden, eine Horwitz-Süftung in's Leben zu rufen, deren Bestimmung ihm selbst überlassen werden soll. Da auch Auswärtige sich gern bei der zu veranstaltenden Sammlung werden betheiligen wollen, so theilen wir mir, daß der Vorsitzende des Comitü's, der Lehrer Dr. Max Simon, Prenzlauerstraße 53/55, sowie der Schatzmeister, Herr Louis Bamberger, Königstraße, Beitrage in Empfang nehmen. Berlin, 23. Novbr. Hiesige Blätter berichten Folgendes: Seitens des Vorstandes der jüdischen Gemeinde ist an den Magistrat die Frage gerichtet worden, ob auf den beiden städtischen Kirchhöfen in der Friedensstraße und-auf dem Wedding jeder Einwohner Berlins ohne Rücksicht auf seine Confeffion beerdigt werden könne. Ohne Zweifel ist die Frage gestellt worden, weil die jüdische Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet ist, Juden, welche ihr nicht angehören, dann auf ihren Kirchhöfen beerdigen zu lassen, wenn Gemeindekirchhöse ohne confesfionellen Charakter vorhanden sind. Beide städtischen Kirchhöfe haben nun in der That keinen confesfionellen Charakter; abgesehen von den Armen kann auf ihnen Jedermann beerdigt werden, für den die festgesetzten Gebühren gezahlt werden. Die oben erwähnte Anfrage zur Feststellung des bezüglichen Verhältniffes kann nur gegen die aus der Gemeinde Austrelenden gerichtet sein, da nach dem Gesetze die Austtetenden so lange das Anrecht auf den jüdischen Friedhof behalten, als sie nicht anderweitig begraben werden können. Wir sind noch nicht unterrichtet, ab der Schritt des Vorstandes gegen bereits geschehene oder gegen beabsichtigte Austritte gezielt ist, da vor einigen Wochen, wie uns damals berichtet wurde, noch keine Austrjttsanzeigen aus der Gemeinde in Berlin erfolgt waren. Auö Oberschlefien, 24. Nov. »Privatmitth.) Nachdem die Ulrramontanen ihre Schmutzproducte von Münster und Paderborn genügend in Westphalen und der Rheinprovinz abgelagert haben, verpflanzen sie dieselben auch nach dem kathol. Schlesien und Posen und suchen sie möglichst daselbst zu verbreiten. Als ein gutes Hülfsmittel dagegen ist „Die kurze Antwort an Prof, vr. Rebbert" zu empfehlen, welche Sie in Nr. 40 diesem Skribenten haben angedeihen lassen. Es ist deshalb diese bereits in vielen Localblättern abgedruckl worden, z. B. auch in der „Oberschlesischen Grenz-Zeitung", die in Beuchen erscheint; und wo jene Schandpreffe zum Vorschein kommt, kann dies nur zweck-