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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-11-28 · Heft 48 (28.11.1876) · p. Seite 775

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 48 (28.11.1876)
Date
1876-11-28
Page
Seite 775 (sequence 9)
Language
German
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775 deutung dieser Bedenken kann übrigens erst die Erfahrung belehren, und werde ich Ihnen über die praktische Anwendung des Gesetzes den Israeliten gegenüber zeitweise Mittheilungen zu machen mir erlauben. Unstreitig hat das neue Gesetz für die jüdischen Gemeinden und Schulen und Lehrer manche Nachtheile, und habe ich sogleich nach Erscheinen des Gesetzes als Entwurf zur Vorlage' an die Kammern an maßgebender Stelle auf dieselben, jedoch ohne Erfolg, hingewiesen; ebenso blieb eine an die Kammern von den israelitischen Gemeinden des Landes eingereichte Collectiv-Petition erfolglos. Insbesondere sind die israelitischen Gemeinden gegen früher auch noch im Nachtheil, 1) daß sie in der Ortsschulbehörde außerhalb des Rabbinatssitzes keine confessionelle Vertretung haben, wo man ihnen nicht freiwillig eine solche einräumt; wahrend früher jede isr. Schule ihren israel. Ortsschulrath hatte; 2) haben die Gemeinden, in welchen seither öffentliche Confessionsschulen bestanden, nunmehr, wenn wegen der geringen Zahl ihrer Kinder kein Lehrer ihrer Confession angestellt wird, für einen Religionslehrer zu sorgen, wahrend früher der öffentliche Lehrer, der von der politischen Gemeinde besoldet wurde, auch den Religionsunterricht ertheilte. Trier, im November. Die hiesige Zeitung enthält einen Artikel über Brand-Nothrufe und Versicherungen, der auch von vielen anderen Blättern wiederholt worden und für jüdische Kreise eine nicht geringere Bedeutung hat. Was darin gesagt ist, sollten sich Vorsteher unv Lehrer in den kleinern Städten zu befördern angelegen sein lasten. Er lautet: „Die Anzahl der im Laufe der letzten Jahre veröffentlichten Hülserufe, namentlich bei Bränden aus dem Lande, hat sehr bedeutend zugenommen und verdient der noch so vielfach vorkommende Leichtsinn in Unterlaffung der Versicherung gegen Feuersgefahr mit vollem Rechte getadelt zu werden. Wir erkennen es gerne an, daß die Behörden und Notabeln der Gemeinden sich in Brandunfällen der Bedrängten hilfreich annehmen; wir sind aber der Meinung, daß sie in ihrer nächsten Umgebung viel mehr nützen würden und könnten, wenn sie dieselben bei Zeiten aus die etwaigen Folgen versäumter Versicherung aufmerksam machten und sie zur Versicherung anhielten. Das Verbreiten guter, gesunder, wirthschaftlicher Grundsätze ist die wahre Wohlthätigkeit und einer der glücklichsten Siege im Kampfe gegen Thorheit und Indifferenz. Jeder Leser weiß, wie sehr die Privatwohlthätigkeit für unverschuldetes Elend in Anspruch genommen wird; kein Wunder darum, daß die Brand-Nothrufe mit zunehmender Zahl an Wirkung verlieren, wie solches jedem Leser unsrer öffentlichen Blätter auch im Laufe dieses Jahres klar geworden sein wird. Wenn daher, wie dies geschehen, ein großer landwirthschaftlicher Verein durch seine Statuten seine Mitglieder verpflichtet, keinem auf Brandbettelbrief Reisenden seine Unterstützung zu geben, so klingt solches allerdings hart, ist aber im Grunde nur ein Act der Nothwehr. Unsere deutschen Feuerversicherungsgesellschaflen haben die Prämien so geringe bemeffen, daß dieselben gegen die Ruhe und Sicherheit, die man genießt, ganz von der Bildfläche verschwinden." Neheim a. d. Ruhr, im October. (Privatmitth. Verspätet.) Wenn auch eine Synagogenweihe, da sie überall in der gleichen Form vollzogen wird, eine genauere Beschreibung wohl nicht mehr zuläßt, so ist die hiesige werth, nicht ganz unerwähnt gelaffen zu werden, weil sie einen opferfreudigen Sinn erweist, den man hochzuschätzen hat. Eine kleine Gemeinde von 12 Familien erbaut sich aus eigenen Mitteln ein stattliches Gotteshaus mit Thurm und maurischer Kuppel, und fügt angemeffene Räume für Schule und Lehrerwohnung hinzu. Eine solche Thatsache spricht für die Anhänglichkeit an der väterlichen Religion mehr als viele Worte. Nicht unerwähnt wollen wir lasten, daß allerdings ein Geschenk aus städtischen Mitteln, sowie von den jüdischen Gemeinden^ Dortmund, Bochum, Gladbach, Köln und Aachen der Herstellung des schönen Werkes förderlich war und warmen Dank verdient. Die Weihe fand unter vielfacher Betheiligung der hiesigen Bürger und Behörden und der Glaubensgenoffen aus den umliegenden Ortschaften statt, und wurde in ergreifender Weise von dem Rabbiner, Herrn llr. Frank in Köln, vollzogen. Seine gehaltvolle und vortrefflich vorgetragene Weiherede brachte einen tiefen Eindruck auf alle Hörer hervor, und ist ihm der wärmste Dank zu sagen, da er dieses Amtes auf die uneigennützigste Weise waltete. Zur Kennzeichnung der hiesigen Zustände mag es dienen, daß bei der Ueberreichung des Schlüffels an den Herrn Bürgermeister der Gemeindevorsteher, Herr Noa Wolf, seine Ansprache mit folgenden Worten beginnen konnte: „Dieser Neubau wird Zeugniß ablegen von der Opferwilligkeit und dem einheitlichen Bestreben einer kleinen Gemeinde von zwölf Familien; ihrer Anstrengung ist es gelungen, wenn auch nach ihrer Anzahl in kleinem Rahmen, zu den beiden großen schönen Gotteshäusern (einer katholischen und einer evangelischen Kirche), welche unsere liebe Stadt besitzt, ein drittes nach Kräften würdig an die Seite zu stellen. Wenn auch von den drei Religionsgesellschaften jede in ihrem besondern Kreise sich bewegt, so hindert das nicht, daß sie im bürgerlichen und geselligen Lebensverkehr auf gemeinsamem Boden wandeln, auf dem sie ihre Parität und Zusammengehörigkeit friedlich und einträchtig bethätigen und den confessionellen Frieden üben; eine Wahrnehmung, die für alle Theile ehrend, wie für den Menschenfreund erfreulich ausgenommen werden wird." Oesterreich-Ungarn. Wien, 7.Nov. (Privatmitth.) Herr vr. Böhm, früher in Pest, ist zum Oberstabsarzt und Leiter des Militärspitals in Temesvar und der Concipist, Herr Bernhard Frankl in Wien, zum Polzeicommiffar ernannt. Es ist dies der erste Fall, 48

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