Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1876)
- Date
- 1876-11-21
- Page
- Seite 760 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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760 bei einer Ersatzwahl noch berücksichtigt werden, ist zweifelhaft, und ebenso zweifelhaft, ob sie sich dieses Vorgangs zur Zeit erinnern werden. Jedenfalls ist daraus zu ersehen, wie falsch immer die Behauptung der slavischen Stämme ist, die Juden hielten ohne Grund und Ursache mit den Deutschen, während die Slaven sie freundschaftlich behandeln würden! Pest, im November. (Privatmitth.) Herr Rabbiner Dr. M. Kayserling halt in diesem Winter vor Universitätshörern, circa 50 an der Zahl, meist Mediciner und Juristen, Vorlesungen über jüdische Geschichte und Literatur. Pest, 12. Nov.^ (Privatmitth.) Die „A. Z. d. I." hat über den mindestens sonderbaren Erlaß des Cultusministers Trefort berichtet, welcher jeden Uebertritt zum Judenthume, auch den in anderen Ländern, wo der Uebertritt zum Judenthume gesetzlich gestattet ist, wie z. B. in der anderen Hälfte des 'Kaiserstaates, geschehenen innerhalb Ungarns für ungesetzlich und ungültig erklärte, und brachte auch das Rechtsgutachten, durch welches die Ungesetzlichkeit dieses Ministerialerlasies nachgewiesen wurde. Die hiesige israelitische Cultusgemeinde hat nun durch eine Deputation eine nachdrückliche Petition dem Cultusminister überreichen lasten, in welcher die Rechisnachtheile vorgestellt werden, welche aus jenem Erlaß auch in ganz unverschuldeter Weise seitens der Betroffenen fließen. (Wir werden diese Petition in nächster Nummer bringen. Redaction). Der Minister erklärte der Deputation, er werde die Eingabe einer eingehenden Prüfung unterziehen. Schweiz. Zürich, 6. Nov. (Privatmitth.) Der (in Nr. 46 erwähnte) Decretsentwnrf über die Einbürgerung der aargauischen Israeliten in den Gemeinden Lengnau und Endingen lautet: §. 1. Die beiden israelitischen Corporationen Endingen und Lengnau werden jede zu einer besondern Ortsbürgergemeinde erhoben. Jeder bisherige Corporationsgenoffe wird Ortsburger der betreffenden neuen Ortsbürgergemeinde. §. 2. Die beiden neuen Ortsbürgergemeinden bilden unter dem Namen Neu-Endingen und Neu-Lengnau mit den bisherigen Ortsbürgergemeinden die politischen Gemeinden Ober-Endingen und Lengnau. 3. Der Regierungsrath wird die erforderlichen Verfügungen für Durchführung dieses Decrets treffen. Der Bundesrath erklärte mit Zuschrift vom 13. October, daß er mit Jntereffe von dem Decretsentwurf, betreffend Einbürgerung der aargauischen Israeliten, Kenntniß genommen habe und sich freue, demselben unbedingt zustimmen zu können; er hofft, es werde sowohl der Große Rath als die Bevölkerung die gleiche Anerkennung nicht versagen, sondern trachten, diese Angelegenheit in einer der Bundesverfaffung und Bundesgesetzgebung entsprechenden Weise zum Abschluß zu bringen. — Dagegen wird in schweizerischen Blättern Folgendes bemerkt: „Wie wir die Sache anschauen, so ändern die bisherigen jüdischen Corporationsgenoffenfchaften nur den Namen, d. h. sie werden umgetaust in israelitische Ortsbürgergemeinden und werden den bisher bestandenen christlichen Gemeinden gleichgestellt. Die beiden Ortsbürgergemeinden in Endingen und Lengnau aber werden in politischer Beziehung unter einen Hut gebracht. In politischen Fragen werden sie also nicht mehr getrennt handeln, sondern dieselben gemeinsam lösen. Werden sie nun aber auch ganz gleich sich gestalten, wie alle andern Einwohnergemeinden im Canton? Wird das Schulwestn unter einen Hut gebracht unv werden die Israeliten an die Polizeiauslagen wie die Christen beitragen? Werden die Israeliten wie bisher ihre eigene Vorsteherschast (Gemeinderath) haben und die Christen den ihrigen, oder wird die Einwohnergemeinde (Christen und Israeliten) sich gleich den andern Gemeinden einen gemeinsamen Gesammtgemeinderath bestellen?" „Diese und andere Fragen werden ohne anders gestellt werden und darum gut, wenn die Bevölkerung der beiden Gemeinden Lengnau und Endingen sofort klare Antwort erhalten und nicht im Finstern herumtappen müssen." Hierzu gestatten Sie mir folgende Bemerkungen. Faktisch werden die Juden als Cantons- und Schweizerbürger behandelt " und ist kaum eine Spur von bürgerlicher Zurücksetzung derselben wahrzunehmen. Einzig in den Heimathgemeinden der schweizerischen Israeliten, in den Dörfern Endingen und Lengnau, konnte man sich nicht dazu verstehen, trotz eines dasigen Aufenthaltes der Juden von mehreren Jahrhunderten und trotz der Anerkennung dieses Heimathrechtes von Seiten der Cantonal- und Bundesbehörden, die Juden als vollberechtigte Ortsbürger anzuerkennen. Der neue Gesetzesvorschlag will nun einen Bundesbeschluß vom Jahre 1863, der die Einbürgerung der Juden im Aargau verlangt, gerecht werden. Wenn auch dieser Umschlag in den bürgerlichen Verhältnissen der Juden immer noch eine Anomalie beibehält, da es etwas komisch aussieht, wenn die Juden eine besondere Ortsbürgergemeinde bilden, so ist in demselben der Fortschritt wenigstens enthalten, daß die Juden nicht mehr eine „Corporationsgemeinde" bilden wie bisher. Der größere Theil der aargauischen Juden wohnt außerhalb Endrngen unv Lengnau, und noch ein großer Theil ist bestrebt, sich von dort zu entfernen, und wird ihnen deshalb dieses Zwitterding von Gemeindebildung nicht besonders auf dem Herzen drücken. Aber auch für die in Endingen und Lengnau wohnenden Israeliten wird es besser sein, wenn sie ihren Gemeindehaushalt selber verwalten, als daß sie mit einer Gemeinde verschmolzen werden, deren Bürger im Jahre 1862 einen sehr handgreiflichen Beweis von Eifersucht auf ihre Ortsbürgerrechte gaben und bis jetzt sich von dieser Eifersucht nicht ganz befreit haben. St. Gallen, 7. Nov. (Privatmitth.) Das hiesige „Tagblatt" bringt aus den Verhandlungen des Regierungsrathes folgenden Beschluß: „Der Regierungsrath zeigt dem