Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1876)
- Date
- 1876-11-21
- Page
- Seite 754 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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754 des Verfassers erkenne«, daß derselbe nur andeuteu und fkizziren wollte und konnte, und deu Schluß daraus ziehen, wie reich und großartig alle diese Fächer von den Juden im Speciellen bearbeitet worden. Wir können daher die Abhandlung des Herrn Prof. Schleiden nur mit Dankbarkeit begrüßen, und wünschen, daß sie den Impuls gebe, durch weitere Studien auf diesem Gebiete den Juden endlich die Stellung in der Culturgeschichte anzuweisen, welche sie in Wirklichkeit eingenommen und die ihnen Borurtheil und Unwissenheit so lange vorenthalten haben. Wir sehen endlich, Laß die Arbeiten der neueren Juden, soweit sie ihre Geschichte und Literatur betreffen, nicht ohne Erfolg bleiben und der Bann schließlich doch gebrochen wird, in welchem sie bis jetzt gehalten worden. Die Folgen des Änstrittsgefehes. IH. Die Vorgänge in Frankfurt am Main hinsichtlich des Austritts aus der dortigen Gemeinde sind von mehrfachem Interesse. Sie bilden den ersten Fall, nachdem das Gesetz rechtskräftig geworden; sie haben den Mann zum Urheber und Lenker, der zu jenem Gesetze den eigentlichen Impuls gegeben, und sie enthalten die Durchführung eines Princips. Unsre Leser werden es daher billigen, wenn wir alle, diesen Fall betreffende Actenstücke ausführlich geben. Es sind bis jetzt in Frankfurt a. M. 13 unbedingte Austritte erfolgt, unter denen Rabbiner Hirsch mit seiner Familie; 62 folgten'), welche jedoch das in Nr. 46 mitgetheilte Schreiben an den Vorstand Unterzeichneten, auf welches die in Nr. 45 gegebene Antwort des Vorstandes erlassen worden. Hierauf nun ist am 6. November das hier unten folgende Schreiben an den Vorstand gerichtet worden. Dieses sehr geschickt, an einigen Stellen schlau abgefaßte Skriptum fordert eine Beurtheilung heraus. Da jedoch, wie uns mitgetheilt worden, am 9. November in einer Sitzung des Vorstandes die sachliche Entscheidung getroffen werden soll, so behalten wir uns die Kritik dieses Schriftstücks vor, bis diese Entscheidung uns bekannt geworden sein wird. Frankfurt a. M., den 6. November 1876. An löblichen Vorstand der israelitischen Gemeinde dahier. Im Besitze Ihrer geschätzten Zuschrift vom 25. v. M. haben wir Ihnen vor Allem für die Erörterung unserer Anträge und für die uns gemachten Vorschläge unseren Dank auszusprechen. — In einer baulichen Erweiterung des Compostellsaales und in der Errichtung einer rituellen Badeanstalt vermögen l) Nach dem Wortlaut des Gesetzes vertritt ein AuStrctcnder durch feine Erklärung nur feine Perfon und als Bater hiermit feine nnmiin- Ligen Kinder, wohl nicht aber feine Frau und feine majorennen Kinder. Wir möchten wißen, ob die obigen 7 L Ausgetretenen eben nur Männer sind? wir jedoch eine Beseitigung unserer religiösen Bedenken nicht zu fiuden; solche gellen vielmehr dem Reform gottesdienste in der Hauptsynagoge der Gemeinde, durch welchen wichtige Glaubenslehren verneint werden, sowie der den gleichen Principien geweihten Kanzel und der Schule der Gemeinde. Unsere religiöse Ueberzeugung gestattet uns nicht, durch fernere freiwillige Gemeindeangehörigkeit die Mitverantwortlichkeit hierfür zu tragen. Nach Len jetzt gültigen gesetzlichen Bestimmungen kann solche durch den uns proponirten Nachlaß eines dem Berhältniffe des Aufwandes für den Cultus und den Religionsunterricht der Schule entsprechenden Theils unserer Steuer nicht von uns abgelehnt werden. Durch eine Unterlassung des Austritts würden wir geradezu eine Billigung jener Verneinungen aussprechen. — Wenn wir demnach, bei aller Bereitwilligkeit Jhneu entgegen zu kommen, die uns vorgeschlagene Grundlage einer Bereinigung nicht anzunehmen im Stande sind, so wollen wir doch nicht verfehlen, unsere schon früher gestellten Anträge naher zu entwickeln und zu begründen, in der Hoffnung, daß solche dadurch als eine nicht zu verwerfende Basis einer Unterhandlung befunden werden mögen. Wir geben uns dieser Hoffnung um so mehr hin, als die Ablehnung Ihrem geehrten Schreiben zufolge weniger Ihrem Willen, als formellen Bedenken entsprungen ist. — Wir vermögen den Frieden zwischen unseren Glaubensgenossen nicht von der Mitgliedschaft der Gemeinde abhängig zu erachten. Wir haben eine viel zu hohe Idee von der dahier herrschenden Aufklärung, als daß wir durch unseren Austritt den Frieren und die Eintracht für gefährdet anfehen sollten. Wohl aber halten wir es wünschenswerth, daß ein ideelles Band zwischen unseren Glaubensgenossen erhalten bleibe, und hierin stimmen wir vollkommen mit Ihnen überein. Dieses ideelle Band finden wir jedoch in der gemeinsamen Betheiligung an Humanitären Zwecken. — Die Herstellung oder vielmehr Aufrechthaltung dieses ideellen Bandes ist der Zweck unserer Vorschläge. Solche laufen jedoch nicht darauf hinaus, uns, wie löblicher Vorstand anzunehmen scheint, materielle Bortheile zu sichern, die wir auf andere Weise nicht erlangen könnten. — Alle erforderlichen cultuellen Anstalten besitzen wir vollständig und ausreichend in der Religionsgesellschaft; wir haben sogar deren Mitbenutzung den Gemeindemitgliedern ebenso wie jedem Fremden gestattet, ohne ihnen lästigere oder andere Bedingungen vorzuschreiben als unseren eigenen Mitgliedern. Die humanitären Anstalten der Gemeinde beschränken sich unseres Wissens auf Hospital und Friedhof. Das Erstere vermögen wir ebenfalls zu entbehren, da die Georgine Sara von Rothschild'sche Stiftung uns auf Verlangen alles dasjenige leisten wird, was Las Gemeindehospital den Gemeindemitgliedern leistet. Ein von Seiten des Herrn Baron W. C.