Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 44 (31.10.1876)
- Date
- 1876-10-31
- Page
- Seite 709 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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709 soll nach der Beschwerde dem Synagogenbezirke Pleß angehören. Da in diesem ein jüdischer Prediger fungirt, so muß vorausgesetzt werden, daß daselbst sich eine nach Vorschrift des Gesetzes vom 23. Juli 1847 constitunte Synagogenzemeinde gebildet hat und ihr nach §37 oder auch Corporationsrechle verliehen worden. Die Handlung der Denunciation war also gegen einen religiösen Act der Mitglieder dieser Gemeinde und nicht, wie nach Ihrem Berichte vom 26. v. Mis. angenommen worden, gegen das Judenthum überhaupt gerichtet.l) Unter solchen Umständen kommt es also nicht wesentlich aus den Ort. wo die religiöse Handlung vorgenommen, vielmehr im Sinne des § 166 res Reichsstrafgesetzbuchs und darauf . an, ob dieselbe als eine Einrichtung oder als ein Gebrauch der jüdischen Religionsgemeinde zu Pleß anzusehen, und ob diese durch die ineriminirte Handlung der Denuncianlin beschimpft worden oder die getraute Braut öffentlich beleidigt worden. Jedenfalls ist selbst bei einem zweifelhaften Resultate der zu veranlaffenden Beweisaufnahme, wenn sich darnach die Beschuldigungen überbaupr nicht als unwahr erweisen sollten, die Sache zum gerichtlichen Austrage zu bringen und mir von dem Ausfälle der Untersuchung seiner Zeit Anzeige zu leisten. Ratibor, den 1. Juli 187 6. Der Oberstaatsanwalt An < ge;.) Hantel mann, den Kgl. Herrn Staatsanwalt in Pleß. Mt. Endresultat: Die betreffende Häuslerfrau wurde zu einer Woche Gefängniß verurtheilt, und zwar wegen Vergehens wider die Religion. Frankfurt am Main, 16. October. (Privatmittheilung.» Rach Ablauf des 12. Rechnungsjahres hielt gestern die Verwaltung der Achawa, des Vereins zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelit. Lehrer, Lehrerwiltwen und -Waisen in Deutschland, ihre Jahressitzung. Aus dem vom Vorsitzenden erstatteten Bericht entnehn,en wir, daß im abgelaufenen Geschäftsjahre, welches sich in Folge des in der vorjährigen Sitzung gefaßten Beschlusses nur bis Ende September erstreckte, die Summe von Mark 456 aus dem Reservefond vertheilt wurde, und daß sich zum Bezug einer Jahrespension 30 Petenten (in 3S l/-> Quoten) angemeldet hatten. Da sich die zur Vertheilung gelangende Summe auf Mark 5512 beläuft, so ergiebt sich für jede einzelne Quote eine Summe von ungefähr Mark 143, die noch im Laufe der Woche an die betreffenden Petenten versandt werden. Außerdem wurden aus dem Refervefond noch Mark 246 an drei unterstützungsbedürftige Lehrer bewilligt. — Ferner entnehmen wir aus dem Berichte, daß der Anfangs dieses Jahres in Bingen am Rhein verstorbene 1) Und wenn eine Verletzung „des Judenthnms überhaupt" staltgcfundcii, so wäre sic nicht strafbar? Aedaction. Rentner, Herr Samuel Friedberg, in seinem Testamente eine „Samuel Friedberg'sche" Stiftung gegründet und diese Stiftung zu Gunsten der „Achawa" mit vier Legaten belastet hat, die sich in Form von viermal im Jahre auszuzahlenden Renten zusammen auf fl. 03 oder Mark 15:). 43 Pf. beziffern. Auf weitere Einzelheiten res Berichtes werden wir noch zuruckkommen, sobald derselbe im Druck erschienen fein wird. Einstweilen glauben wir die israelitischen Lehrer und Rabbiner unseres Vaterlandes ganz besonders dringend auf diesen so segensvoll und erspießlich wirkenden Verein Hinweisen zu müssen, der jedem beitretendcn ordentlichen Mitglieee die Aussicht eröffnet, in Tagen der Roth Unterstützung zu finden und die Gewißheit bietet, den Abend des Lebens vor den drückendsten Rahrungssorgen gesichert zu sehen. — Frankfurt am Main, l8. Qet. (Privaimilth.) Es wird wird berichtet, daß bei der, vergangenen Sonntag stattgehabten Generalversammlung der israel. (Huscheschen) Religionsgeseüschaft 70—So Mitglieder sich für den Austritt aus der hiesigen Gemeinde erklärt haben: diese bestehen aus dem Herrn Hirsch und seiner Familie, den Vorstehern der Religionsgeseüschaft, den Lehrern an deren Schule, den Metzgern, Bäckern, Milchverkäufern und sonstigen Schleppenträgern der Führer dieser Gesellschaft, denen wohl noch manche Abhängige folgen mögen. Dagegen haben Ursrankfurler — jene obengenannten sind meistens nur sei kürzerer oder längerer Zeit hier angezogen (Hirsch und Familie nicht ausgenommen) — sehr Anstand genommen, ihren Austritt zu erklären. Die Austrittserklärer werden sich nun voraussichtlich an die hierzu bestimmte Behörde — das Stadtgericht 11 — zu wenden haben, von wo aus nach den erfüllten Formalitäten dem Vorstande der israel. Gemeinde die osficielle Mittheilung werden wird. Die Erfüllung dieser Formalitäten wird jedenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen; diese Zeit nun wollen die Religionsgesellschafter benutzen, um Verhandlungen mit dem Vorstände der israel. Gemeinde zu pstegen, in welcher Weise eine Vereinbarung zu treffen sein dürfte, damit sie, unker Richtbekheiligung an den Kosten des Cultus und der Realschule, zu den Kosten des Friedhofes, des Hospitals und sonstiger humanitärer Anstalten, natürlich gegen das Recht des Mitgebrauchs dieser Anstalten beitragen könnten. Was an allen diesen Berichten richtig oder übertrieben fei, vermag ich noch nicht bestimmt zu sagen. Wenn aber sich alles so verhallen sollte, so wüßte ich — und ich kenne die Verhältnisse sehr genau — kaum, wie hier eine Verständigung selbst mit Opfern von Seilen des Vorstandes für den nicht-orthodoxen «größeren) Theil der Gemeinde zu Stande kommen kann! Paderborn, 16. Oct. (Privatmilth.» Der Herr Sanitärsrath llr. Bamberger in Berlin hat bei der am 1. October ftattgesundenen Berheirathung seines einzigen Sohnes der hiesigen