Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 43 (24.10.1876)
- Date
- 1876-10-24
- Page
- Seite 695 (sequence 9)
- Language
- German
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695 des Congreffes äußerst verdient gemacht habe. Ihm galt auch der letzte Toast auf dem Banquette. Bei dem hohen Alter Crömieux' ist sein Eifer für vre allgemeine Wohlfahrt unv für Förderung wahren Fortschrittes höchst anerkennenswerth. — Wir haben die Begeisterung geschildert, mit welcher in Algerien vie zum ersten Male dem neuen Wehrgesetz gemäß ausgehobenen Rekruten der eingeborenen Juven von dort nach ihren Garnisonen in Südfrankreich entlassen wurven. Es ist sehr natürlich, daß diese jungen jüdischen Soldaten an den eben verflossenen hohen Festlagen die Synagogen besuchten und hier freunvlichst aufgnommen wurden. Es ist aber doch wohl übertrieben, wenn wie in einer Chronik ausführliche Schilderungen aus allen Orten, wo sie dies thaten, unv was für Ansprachen an sie gehalten wurden, veröffentlicht werden. Die allgemeine Wehrpflicht führt jetzt die jüdische Äugend in allen Ländern unter die Waffen; in Preußen geschieht dies seit 6ö Jahren, in Oesterreich dienen Juden seit einem Jahrhundert schon in der Armee. Für Algerien hatte es nur die Bedeulnng, daß hiermit der letzte Zweifel an der Naturalisirung der eingeborenen Juden geschwunden ist. Auch war es nützlich den Beweis zu führen, daß ein großer Theil dieser jüdischen Bevölkerung diesen Act mit Freuden begrüßt hat. Hiermit konnte man sich aber begnügen. Bordeaux, im September. Am 16. August wurde am hiesigen Civilgerichtshofe ein eigenthümlicher Proceß verhandelt. Einer der reichsten Juden von hier, Herr Osiris Jffla, der, wie wir jüngst berichtet haben, der portugiesischen Gemeinde zu Paris eine Synagoge auf seine Kosten bauen laßt, hatte 1863 auf dem hiesigen jüdischen Friedhof für 1660 Frcs. den Raum von 10 Grabstätten gekauft, Nr. 195—204, über die ihm das Recht zustand, zu bestimmen, wer in ihnen begraben werden solle. Der uralte Gebrauch in der hiesigen Gemeinde ist nämlich, daß alle Mitglieder der Gemeinde in der Reihenfolge ihres Todes nebeneinander begraben werden, und zwar so, daß zwischen den Grabstätten ein Zwischenraum von 0,35 Centim. bleibt. Ein Jever hat aber das Recht, für je 100 Frcs. eine Begräbnißstätte neben der eines soeben begrabenen Verwandten zu kaufen, so daß diese für ihn reservirl bleibt. Wie gesagt, Jffla halle 10 solcher Begräbnisstätten erkauft, wollte aber jetzt diesen Raum in ein großes Gewölbe verwandeln und ein Mausoleum darüber errichten lasten, in welchem die Särge mit den Gliedern seiner Familie beigesetzt werden sollten. Dies wollte ihm jedoch die Gemeinde nicht zugestehen, weil sie ihre bisherige Sitte und Begräbnißordnung nicht verletzt und abgeändert sehen wollte. Das Tribunal entschied zu Gunsten der Gemeinde, weil diese die Plätze nur nach Maßgabe ihres alten Brauches, nicht aber zu willkürlicher Benutzung des Käufers an riesen veräußert habe. Jffla will Berufung einlegen. Eigenthümlich war es, baß bei diesem Proceffe das öffentliche Ministerium und der Berlheidiger, ebenso wie die Parteien, jüdischer Religion waren. — Der hiesige Maire hat am 15. Sept. ein Verbot erlasten, in der Schlacht- Halle der hiesigen Stadt großes Vieh anders als mit dem Bruneau'schen Apparat zu tödten, ausdrücklich jevoch das für die Juden bestimmte Schlachtvieh ausgenommen, welche auch fernerhin das Recht behalten, das Vieh nach ihrem Ritus zu schlachten. Rumänien. Fokschani, im Oct. (Privatmitth.) Wenn sich die europäische Preffe, wie es aus dem von Ihnen mitgetheilten Pariser Corresponvenzartikel hervorzugehen scheint, mit der Lage der rumänischen Juden zu beschäftigen wieder anfinge, so wäre dies überaus erwünscht und könnte uns, und dies ist glücklicher Weise der Sache des Rechts und der Humanität, von großem Nutzen sein. Allein dann müßte sie von vielen Borurtheilen sich freimachen, welche sie theils aus sich, theils aus den Insinuationen unsrer Gegner hinsichtlich der rumänischen Juden gefaßt hat. Es ist gewiß nicht wahr, daß die letzteren unpatriotisch gesinnt seien. Wenn wir, als unsre Mißhandlung und ras Zurückwerfen selbst aus den mäßigen Rechten, die uns früher zustanden, begann, ein wenig laut nach Hilfe von außen riefen, so war dies gewiß verzeihlich und galt es ja nicht etwa, eine Execution, sondern nur das diplomatische Eintreten für uns zu fordern, und zwar auf Grund des Vertrages, aus welchem die Existenz Rumäniens hervorgegangen. Es kann uns nicht verwehrt werden, die Angelegenheit unsrer bürgerlichen Rechte als einen Theil der Wohlfahrt unsres Staates anzusehen und besten Gestaltung so lange für unvollendet zu. halten, als einem nicht unbeträchtlichen Theile rer Bevölkerung die unveräußerlichen Menschenrechte verweigert werden. Das Streben nach Gleichstellung ist wahrhaft patriotisch, und wenn wir von unfern Haftern als „Fremde" bezeichnet und behandelt werden, wir aber rumänische Bürger sein wollen: so glauben wir, daß der Patriotismus auf unsrer Seile ist. Wir sind ebenso gewillt, wie das übrige rumänische Volk, für unser Vaterland Gut und Blut herzugeben; wir sind es selbst jetzt, wo es uns so stiefmütterlich behandelt. — Nicht minder falsch ist es, wenn man die rumänischen Juden der Bildung baar hält. Man darf die rumänischen Juden nicht mit den, in den Banden ihrer Rebbe's liegenden galizischen und russischen Juden gleichstellen. Auch in religiöser Beziehung sind wir vielmehr geneigt, den Forderungen der Cultur und des Lebens zu entsprechen. Die meisten unter uns können lesen und schreiben,, während es noch vielen rumänischen Gemeindebeamten schwer wird, die an sie erflostenen Schriftstücke zu entziffern. In einem großen Theile von uns herrscht der Drang vor, unsren Kindern eine tüchtige Schulbildung zu verschaffen und die jüdischen Eltern lasten gern ihre Kinder unterrichten, wenn auch in manchen Orten sich der Stteit noch um die Frage dreht, ob die h. Schrift in reinem Deutsch oder im Jargon unterrichtet werden soll. Rumänisch sprechen und schreiben lernen fast alle jüdischen Kinder, j— Zu übersehen ist auch nicht, daß ein sehr großer Theil der 43