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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-10-24 · Heft 43 (24.10.1876) · p. Seite 693

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 43 (24.10.1876)
Date
1876-10-24
Page
Seite 693 (sequence 7)
Language
German
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693 verlangt mit einem Worte, das Missionswesen soll rationalistisch werden, iiian darf wohl kaum zweifeln, daß in diesem Falle dem Missionswesen die nothwendige Energie und wohl auch die Gelvunterstützung abhanden kommen würde. Der Bericbterstatter der „A. A. Z." glaubt daher selbst nicht, daß dieser Vorschlag der preisgekrönten Schrift Eingang finden werde. — Nur eine Bemerkung will ich noch hinzufügen. Buß klagt auch darüber, daß die Mifsioosanstalten von ihren Zöglingen keine gründliche Vorbildung, keine Universitätsstudien fordern, weshalb ihre Sendlinge von beschranktestem Geiste und Wiffen zu sein pflegen. Auch hierin fordert er Abhülfe. Dies werden aber die JudenbekehrungSgesellschasten nicht minder in den Wind schlagen. Eine große Zahl ihrer Sendlinge besteht in getauften polnischen Juden, und wenn sie abwarten wollten, bis diese eine wisienschaftliche Bildung erreicht hatten, würde ihnen nicht allein ein großer Kostenaufwand entstehen, sondern die Mehrzahl derselben wieder entlaufen, da ihnen dann befiere Carrieren offen stünden. Immerhin mag daS Buch des Herrn Buß den Misfionsgesellschaften einen Spiegel Vorhalten — eine Aenderung derselben ist wenig zu erwarten. Dies widerspricht ihrem eigensten Wesen, das voll geistlichen Hochmuths ist. Driburg, 15. October. (Privatmittheil.) Bei dem am 24. Mai d. I. stattzehabten großen Brande ging auch die hiesige Synagoge mit in Flammen auf. Seitdem diente in Ermangelung eines entsprechenden Raumes ein kleines Zimmer zum Gottesdienste. Da dieses indeß für die Jomtowim unzulänglich war, so stellte der Herr Graf v. Sierslorpfs auf Ansuchen der Gemeinde derselben an seinem hiesigen Bade nicht nur jedes am angemessensten erscheinende Local als Betsaal, sondern auch das nothwendige Meublement bereitwilligst zur Verfügung und so konnte die Gemeinde einen geräumigen, wirklich würdigen Tempel für die Feiertage improvisiren. Diese rühmenswerrhe Toleranz und Güte des Herrn Grafen verdient gewiß öffentliche Anerkennung, welchem Gefühle die Gemeinde hiermit dankbarsten Ausdruck verleiht. Wir knüpfen hieran den Wunsch, daß edle Glaubensgenossen uns durch reichliche milde Gaben behülflich sein möchten, den Tempel des Herrn bald wieder aufbauen zu können, da die Kräfte der Gemeinde allein dazu nicht ausreichen. Oesterreich - Ungarn. Wien, 7. Oct. In der Sitzung des Wiener Gemeinderathes brachte der Bürgermeister folgende von den drei Söhnen des verstorbenen Anselm Freiherrn v. Rothschild ausgestellte Urkunde zur Kenntniß der Versammlung: „Die Söhne Nathaniel Freiherr v. Rothschild, Ferdinand Freiherr v. Rothschild und Albert Freiherr v. Rothschild, sowie die Töchter Julie Freiftau v. Rothschild, Mathilde Freifrau v. Rothschild, Louise Baronin Francetti und Alice Freiin v. Rothschild haben, um den Namen ihres Vaters in der Stadt Wien dauernd zu erhalten und das Andenken an denselben auch in spateren Jahren mit einem Acte der Wohlthatigkeir in Verbindung zu bringen, beschlofien, aus dem Reste der zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Summe von 400,000 fl. ein Capital von 150,000 ft. Oesterreichischer Papierrente zu einer Stiftung zu verwenden, welche den Namen „Freiherr Anselm v. Rothschild'sche Waisenstiftung für die Reichshaupt- und Residenzstadt Wien" tragen soll. Bon dem Erträgnisse dieser Stiftung sollen auf ewige Zeiten zwei Dritttheile Waisen der christlichen Confession, welche dem Gemeindeverband der Stadt Wien angehören, zufallen. Die Verwahrung der Obligation von l 00,000 fl. für die Waisen christlicher Confession soll in der städtischen Hauptcasie erfolgen und die halbjährige Erhebung der Zinsen durch den jeweiligen Bürgermeister veranlaßt werden; die Obligation von 50,000 fl. für Waisen der jüdischen Confession soll in der Hauptcaffe der israelitischen Cultusgemeinde Wien verwahrt und . die Erhebung durch den jeweiligen Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde veranlaßt werden. Die Bertheilung der Interessen soll regelmäßig jedes Jahr am 27. Juli, dem Sterbetage des verewigten Freiherrn Anselm v. Rothschild, vorgenommen werden. Die zu betheilenden Waisen müssen von würdigen und armen Personen abstammen. Dem jeweiligen Chef des Hauses oder der Familie Rothschild in Wien soll in geeigneter Weise hierüber ein Borschlagsrecht Vorbehalten bleiben. lieber die weiteren, noch nicht festgestellten Modalitäten wird der zu errichtende Stiftbrief das Nähere enthalten. Grundsätzlich wird der Benag eines Stiftungsgenuffes auf 100 fl. festgesetzt und weiteres ausgesprochen, daß auf solche Waisen Bedacht zu nehmen sei, deren Vater entweder verarmte und nothleioende Handelsgenosseu oder aber auch Künstler oder das Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren, weil der Verstorbene sich stets dmch einen hervorragenden Sinn für Kunst, Kunstgewerbe und Kunstgewerke auszeichnete." Der Bürgermeister bemerkt zu diesem hochherzigen Act der Familie Rothschild, daß aus den bisherigen Interessen des Capitals die Staatsgebühren bestritten werden und daß am 27. Juli 1877 die erste Vertheilung an Waisen ungeschmälert vorgenommen werden kann. Der Gemeinderath erhebt sich zum Ausdrucke des Dankes von den Sitzen. BemerkenSwerth ist hierbei, daß der Staat von rein wohlthätigen Stiftungen so viel Abgaben erhebt, daß jahrelange Zinsen dadurch absobirt werden — eine Steuer, die also in obigem Falle armen Waisenkindern auferlegt ist! Frage: in welchen anderen Staaten ist dies auch der Fall? Wien, 9. October. In dem jüdischen Blinden - Institut „Auf der Hohen Warte" fand gestern die Jahresprüfung der Zöglinge statt. Es hatten sich zahlreiche Gaste eingefunden: der Statthalter Freiherr v. Conrad, ver Sections-Chef Ritter v. Fidler,

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