Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 42 (17.10.1876)
- Date
- 1876-10-17
- Page
- Seite 680 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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680 von den Handelskammern in gleichem Sinne, und das deutsche Reich erhebt seine Stimme ebenfalls zu Gunsten eines so gerechten Verlangens. Rußland. Brody, 1. Oclober. Eine der letzten von der russischen Polizei in Radziwilow getroffenen Verfügungen verordnete, daß den fremdländischen Juden der Aufenthalt im Grenzbezirke in der Entfernung von 50 Werst untersagt fei. Än^Folge dieser Verordnung haben die hierdurch betroffenen Kaufleute die Intervention der Brovyer Handelskammer angerufen. Bevor sich die Kammer zu dem erbetenen Einschreiten herbeiließ, beschloß sie, im Wege des Präsidiums das Gendarmerie-Commando in Radziwilow um Auskunft über den Sachverhalt anzugehen. Das Gendarmerie-Commando holte sich zur Ertheilung einer Antwort die Instruction vom Gouverneur in Zytomir ein, auf Grund deren die Verfügung folgendermaßen lautet: „Auf Grund unserer Gesetze ist den russischen, sowie den ausländischen Juden das stabile Wohnen im Rayon von 50 Werst längs der österreichischen und preußischen Grenzen nicht gestattet. (Band XIV, §. 23) Eine Ausnahme bilden jene russischen Juden, welche vor Kundmachung dieser Beschränkung im Grenzgebiete gewohnt haben. Die Paßgesetze bestimmen, daß den Reisedocumenten ausländischer Juden die Bemerkung angefügt werde, es sei ihnen der Aufenthalt nur in den Gegenden gestattet, in denen überhaupt Juden stabil wohnen dürfen. Es wurde aber die Erfahrung gemacht, daß die aus dem Auslande kommenden Juden ohne Rücksicht auf die in den Paffen notirte Beschränkung sich auf den Grenzlinien aufhalten, weshalb ich mich gezwungen sah, den Polizeiämtern den Auftrag zu erlheilen, die Paßinhaber jüdischer Confession auf die bestehende Vorschrift aufmerksam und sie für etwaige llebertretungen verantwortlich zu machen." Es wäre in der Thal Zeit, daß unser Ministerium des Aeußern als theilweises Aequivalent für die vielen Rußland gemachten Concessionen die Aufhebung der dort bestehenden Paßplackereien und Beschränkungen, unter denen unser Handel so sehr leidet, ernstlich anstrebe! (Man sieht, die russischen Behörden identificiren den Aufenthalt des Reisenden mit dem „stabilen Wohnen", und gründen auf das Verbot des letztern das Verbot des ersteren. Welcher Unterschied ist nun zwischen Rußland und Rumänien? Was man übrigens von der Energie des österreichischen auswärtigen Amtes Rußland gegenüber zu erwarten habe, giebt deffen Nachgiebigkeit gegen Rumänien hinlänglich zu ermeffen.) Südafrika. Kimberley, im September. Am 23. August hat eine jüdische Dame Hierselbst den Grundstein zu einer Synagoge gelegt. Die Behörden und viele Notabeln der Stadt und Umgegend waren anwesend. Sir Henry Barkley, der Gouverneur, hielt eine Ansprache, in welcher er sagte, daß das Land einen Theil seiner glücklichen Verhältniffe den jüdischen Colonisten verdanke, weil die thätigsten und unternehmendsten unter den ersten Ansiedlern dieser Religion angehört haben. Nordamerika. Aus der Union, im Oclober. (Privatm.) Sie haben es vor einiger Zeit in einem Artikel bestritten, daß die amerikanische Union in Gefahr stehe, durch ihre unbedingte Religionsfreiheit, welche den Ultramontanen einen unbeschränkten Spielraum laffe, dem Culturkampfe anheimzufrllen und dadurch die größten Zerrüttungen zu erfahren. Wenn Sie hiermit meinten, daß die Ultramontanen hierzulande nicht Alles versuchten, um ein Stück Culturkampf aufzuspielen, so würden Sie geirrt haben. Behaupten Sie jevoch, daß diese Versuche vermöge des Geistes unsrer Constitution und unsrer Bevölkerung stets mißlingen, und es daher zu einem wirklichen Kampfe gar nicht kommt, so haben Sie vollkommen Recht. Einen schlagenden Beweis lieferte jüngst Collorado. Dieses Territorium sollte durch Congreßbeschluß als Staat in die Union eintteten, wozu es sich eine Berfaffung geben und deshalb eine Verfaffungs-Convention wählen mußte. An diese Convention richtete nun der katholische Bischof von Collorado Macheboeuf eine Eingabe, in welcher er im Namen der „Katholiken und Bürger" verlangte, daß in die Convention ein Paragraph ausgenommen werde, nach welchem ein Theil des vom Staate für die öffentlichen Schulen bestimmten Fonds für die katholischen Confessionsschulen bewilligt werde. Der Bischof verfolgte hiermit den doppelten Zweck, seinen schwächlichen Confessionsschulen den Bestand zu sichern und zugleich eine Bevorzugung der Katholiken in die Berfaffung hineinzubringen, obfchon dies der Constitution der Union geradezu widerspricht. Der Bischof ging noch weiter. Er fügte seiner Eingabe die Drohung hinzu, Laß, falls man ihr nicht entspräche, die Katholiken gegen die Berfaffung stimmen würden, wodurch es Collorado unmöglich wäre, als Staat in die Union einzutteten. Diese Verwegenheit des Herrn Bischofs vereitelte aber seine Bemühungen. Hatten viele Mitglieder der Convention die heikle Frage umgehen und späterer Legislatur überlasten wollen, so sah man sich jetzt vor die Alternative gestellt. Eine große Maffe von Protesten erschien gegen die Anmaßung des Bischofs, und man beschloß, die Frage ein für allemal abzuthun und einen Paragraph in die Berfaffung aufzunehmen, daß der öffentliche Schulfonds niemals zu Gunsten einer oder der anderen religiösen Sekte getheilt werden dürfe, kein Theil der Steuern, kein Theil der durch die Bundesregierung gemachten Landschenkungen für Sektenschulen irgend welcher Art verwendet werden dürfe. Die angesehensten Kacholiken er-