Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 42 (17.10.1876)
- Date
- 1876-10-17
- Page
- Seite 679 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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679 gekommen, da die Ereignisse von 1870/71 die Vollendung längere Zeit verzögert. Das Viertel, in welchem die n,«.- «Ics Tomucll»!» liegt, ist dasjenige, wo die Juden ursprünglich in Paris sich ansässig machten und ansammelten, so daß sie demselben z. B. am Sabbath ein bestimmtes Aussehen gaben. Von hier aus zerstreuten sie sich allmälig in Paris, aber das Viertel wurde durch den Anzug von Polen, Holländern und Elsässern immer wieder bevölkert, so daß in demselben sehr zahlreiche Berftuben bestanden. Für diese Bevölkerung ist nun die neue Synagoge eine bequeme und höchst anziehende Stätte res Gottesdienstes. Sie wurde am 15. Sept. durch den Großrabbiner Isidor, der in diesem Gebäude auch seine Amtswohnung erhalten hat, feierlich eingeweiht. Sie besaßt einen Flächenraum von 1400 Quadrat Meter. Der eigentliche Tempel ist 45 M. lang, 22 M. breit und 21 M. bis zum Gewölbe hoch. Er enthält Sitze für 1300 Personen unv hat ohne den Grund und Boden, welcher der Stadt gehört hatte, eine Million Francs gekostet. — Wie früher mitgetheilr, hatte ein Fräulein Flora Weil dem Hospital Rothschild zu Paris 100,000 Francs vermacht, der Universalerbe hatte die Auszahlung dieses Legates verweigert, aber das Consistorium gegen ihn Klage erhoben. Die Gerichtshöfe haben zu Gunsten des Hospitals entschieden. Italien. Rom, im Septbr. Zur Ergänzung des Berichtes unsres Correspondenten in Nr. 41 theilen wir hier die Uebersetzung des Schreibens des italienischen Ministers des Auswärtigen mit. Es handelt sich bekanntlich um den rumänischen Handelsvertrag, den Italien abzuschließen im Begriffe steht. An die Herren Vertreter der israelitischen Gemeinde in Rom Rom, 13. September 187 6. Meine Herren! Der Herr Deputirte Alatri hat mir die Eingabe vom 28. letzten August überreicht, durch welche Sie als Vertreter der israelitischen Gemeinde Roms, die Aufmerksamkeit der königlichen Regierung darauf richten wollen, daß in dem Fall, wo die rumänische Regierung einen Handelsvertrag mit Italien abzuschließen im Begrisie sei, diese eine ungleichartige Behandlung wegen Religionsverschiedenheit unter een Unterthanen des Königs, welche in dem Fürstenthume wohnen oder dasselbe bereisen, aufrecht erhalten wollte. Wie ich schon die Ehre gehabt, dem ehrenwerlhen Herrn Alatri zu erklären, hat sich die Regierung Sr. Maj. schon mit diesem ernsten Gegenstände beschäftigt und nicht verfehlt, rer Bukarester Regierung ihren festen Entschluß mitzutheilen, in dieser Beziehung treu den Grundsätzen zu bleiben, die bei uns nicht nur durch die Forderungen der Civilisation, sondern auch durch die Grundgesetze des Königsreiches geboten sind, welche die Gleichheit aller Bürger proclamiren. Ihre Eingabe, meine Herren, läßt unsren Absichten Gerechtigkeit widerfahren und ich habe meine, Befriedigung darüber dem Ueberbringer ausgedrückt. Es erübrigt mir nur noch hinzuzusügen, daß wir nichts vernachlässigen werden in unsren Verhandlungen mit Rumänien, so viel an uns ist, um eine Angelegenheit, deren Gerecbtigkeit 'Niemandem zweifelhaft sein kann, mit ebenso vieler Beharrlichkeit als Ueberzeugung zu fördern. Genehmigen Sie :c. Ter Minister der auswärtigen Angelegenheiten, gez. Melegari. Jedenfalls ist das italienische Ministerium bis jetzt das einzige, welches sich so unumwunden über den betreffenden Gegenstand ausgesprochen hat. Rumänien. Bukarest, 30. September. Es dürfte Sie interessiren, zu erfahren, daß jüngst eines unserer Tribunale abermals sich geweigert hat, den Ankauf eines Hauses seitens eines hier ansässigen österrelchischen Juden zu legalisiren, und zwar aus folgendem Grunde: „Die mit Oesterreich-Ungarn abgeschlosiene Handelsconvention," sagte der betreffende Richter, „gilt nur für die Dauer von zehn Jahren, das Haus aber wird für die Ewigkeit gekauft, demnach muß die Bitte zurückgewiesen werden, wofern der Jude sich nicht entschließt, das Haus für zehn Jahre bloß zu kaufen." Ob Gras Andrassy wohl über den Kniss lachen wird! —. Man schreibt rer „N. fr. Pr.^: Bekanntlich haben, nachdem der Handelsvertrag zwischen Oesterreich und Rumänien perfen geworden ist, auch England, Deutschland, Frankreich und Italien mit Rumänien Verhandlungen wegen Abschlusses von Handelsverträgen angebahnt, die aus Basis des mit Oesterreich geschlossenen Vertrages geführt «erden. Im Artikel l des letzteren Vertrages ist nun eine Beschränkung der Niederlassung unv des Rechtes des Güterbesitzes enthalten, indem derselbe ausdrücklich bemerkt, daß durch den Vertrag die diesbezüglichen Gesetze Rumäniens nicht derogirr werden sollen. Bekanntlich wird diese Beschränkung der Gegenseitigkeit in den Fürstenrhümern aus die Niederlassung und das Recht des Gülerbesitzes von Juden bezogen, und es liegt schon ein Fall vor, daß einem österreichischen Juden, Namens Lichter, verweigert wurde, ein in Galatz erworbenes Haus auf seinen Namen zu übertragen, „weil es den Municipal-Gesetzen Rumäniens zuwider sein würde, welche nicht durch einen internationalen Vertrag aufgehoben werden können, und da die einheimischen Juden gewissen Beschränkungen unterworfen stnv, so können (nach Entscheidung der rumänischen Behörden) fremde Juden davon nicht ausgenommen werden". Wie es heißt, verweigern Frankreich und Italien, einen Vertrag abzuschließen, der einer solchen Auslegung fähig ist, und verlangen, daß darin ausdrücklich bemerkt werde, daß die Gegenseitigkeit eine vollkommene sei, nicht durch unberechenbare Municipal-Gesetze ausgehoben werden könne, und besonders nicht durch das Glaubensbekenntniß beschränkt sein dürfe. In England geschehen Schritte