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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-10-10 · Heft 41 (10.10.1876) · p. Seite 660

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 41 (10.10.1876)
Date
1876-10-10
Page
Seite 660 (sequence 6)
Language
German
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660 Harmonia für philanthropische Zwecke 3060 Mark und für die katholischen und evangelischen Armen der Stadt je 1500 Mark. Karlsruhe, 27. Sept. Än dem, nach der Entlassung des Ministerpräsidenten Dr. Jolly neugebildeten Ministerium, ist der Finanzminister Staatsrath Ellstätter (jüdischer Religion) verblieben, und ist zum Geheimrath erster Ordnung mit dem Prädicat „Excellenz" erhoben worden. — Am 21. d. ist das Gesetz über die Simultanschule publicirt worden, welche nunmehr von Ostern 1877 an im ganzen Lande obligatorisch wird. Wir werden hierüber einiges Nähere mittheilen. Breme», 25. Sept. (Privatmitth.) Bei Gelegenheit der Einweihung unsrer Synagoge erhielten wir vom Pastor prim, am hiesigen St. Petri Dom, der verreist war, eine Zuschrift, welche eine so erhebende Gesinnung zum Ausdruck bringt, daß sie gewiß sämmtlichen Lesern dieses Blattes zur Freude gereicht. Der Vorstand der israelit. Gemeinde. Hochgeehrte Herren und Mitbürger! Gotha, 10. September 1876. Sie haben mir eine Einladung zur Feier Ihrer Synagoge zugehen lassen, ich danke Ihnen von ganzem Herzen. Leider bin ich am 13. d. noch nicht in Bremen und kann also der Feier in Person nicht beiwohnen, habe aber meinen Amtsbruder, Pastor Frichhöffer, gebeten, die Geistlichen des St. Petri-Doms zu vertreten und bitte die Herren, demselben eine Eintrittskarte zu senden. Die Einladung Ihrerseits an mich begrüße ich freudig als Beweis jener Toleranz, die alle Culte miteinander in der höheren Einheit des Glaubens an den Einen treuen Gott und Vater, sowie in der Liebe zueinander verbindet. Seit meinen theologischen Studien ist mir die Weihrede des Salomo stets als ein hehres Denkmal weihenden Segens erschienen. Der Gon Abrahams ist auch unser Gott, die Gebote des Herrn unsere Gebote, die Psalmen Davids — unsere Gebete in Jubel des Herzens, wie im schweren Kreuz! ich reiche Ihnen Allen im Geiste die Bruderhand und bete mit Ihnen und für Sie um Gottes Gnade, um Gnade und Heil für Bremen, für alles Volk, das den Namen des Herrn auf Erven anruft! p«. W. Schmelzkopf, Copie. Pastor prim, am St. Petri-Dom in Bremen. Gießen, 25. September. (Privatmitth.) Mit Bezug auf daS in Nr. 37 mitgerheilte Ministerialrescript haben die Großh. Rabbiner zu Gießen und Darmstadt folgende Petition an das Ministerium gerichtet, sich auf bas möglich Erreichbare beschränkend. „Mehrere unsrer Gemeinden haben uns klagend mitgetheilt, daß, während bis daher die jüdischen Kinder an Sabbachen und jüdischen Festtagen die Schulen nicht zu besuchen brauchten, Großh. Ministerium d. I., Abtheiluug für Schulangelegenheiten unterm 21. Juli d. I. verfügt habe: „Daß die Kinder israe- „litischer Religion die Schule auch am Sabbath und den, nicht „mit den verordnungsmäßig festgesetzten Feiertagen zusammen- „fallenden, jüdischen Feiertagen zu besuchen haben rc." Es sei dadurch, schreibt man uns, den Kindern die Möglichkeit benommen, an Sabbathen und Festen den Gottesdienst zu besuchen, und uns, den Rabbinern, liege es ob, Remedur dieser Verfügung zu erbitten. Wenn es nun auch vielleicht des möglichen Nachtheils wegen, den es für manche Schulen, besonders die höheren, haben könnte, nicht angehen möchte, die jüdischen Kinder ganz allgemein vom Schulbesuch an Sabbathen und jüdischen Festen zu dispensireu; so dürste dieser Nachtheil doch in den meisten anderen Schulen, namentlich denen auf dem Lande, so gering sein, daß er reichlich durch den Bortheil aufgewogen würde, den die religiöse Erziehung der jüdischen Kinder davon hätte. Jedenfalls würde dieser Nachtheil sich auf ein minimuoi reduciren, wenn den jüd. Kindern an diesen Tagen 1—1 lk Stunden zum Besuche der Synagoge steigegeben würde. Vor Allem aber dürfte es sich empfehlen, sie an den jüd. Festtagen ganz vom Schulbesuch zu dispensiren, welche Tage ja ohnehin zumeist in die Zeiten der christlichen Festtage und allgemeinen Schulferien fallen, so daß es sich dabei durchschnittlich nur um einige Tage des Jahres handelt. Jüdische Eltern, die allermeisten wenigstens, werden eher die größten Strafen über sich und ihre Kinder ergehen lassen, als daß sie sie z. B. an den jüdischen Neujahrs- und BersöhnungStägen zur Schule schicken. Unsre unterthänigste Bitte geht nun dahin: Großherzogl. Ministerium wolle gnädigst verfügen, 1) daß da, wo es ohne Nachtheil für die Schule geschehen könne, die jüdischen Kinder, auf Anttag ihrer Eltern, vom Schulbesuch au Sabbathen zu dispensiren seien; 2) daß da, wo es nicht geschehen könne, den jüdischen Kindern möglichst allsabbathlich 1—l1/* Stunden zum Besuche der Synagoge freigegeben werde; 3) daß an den jüdischen Feiertagen die jüdischen Kinder ganz allgemein vom Schulbesuch zu befreien seien. vr. Levi für sich und im Aufträge seines Collegeu Dr. Landsberger in Darmstadt. Oesterreich -Ungarn. Pest, 22. Sept. Nicht geringes Aufsehen erregte, wie sich unsre Leser aus Nr. 33 erinnern werden, die vom Minister für Cultus und Unterricht anläßlich eines vorgekommenen Falles vor einigen Wochen gebrachte Entscheidung, daß der Ueberkritt von der katholischen zur mosaischen Confesston in Ungarn gesetzlich nicht geschehen könne, und wenn ein solcher im Auslande geschah, derselbe hier als ungiltig zu betrachten ist, daß ferner die zwischen einer vom Katholicismus zum Judenthum übergetretenen Person

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