Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1876)
- Date
- 1876-09-26
- Page
- Seite 633 (sequence 11)
- Language
- German
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633 der Dömitzer Synagogen-Angelegenheit sich ein neues Verdienst um das israelitische Cultwesen Mecklenburgs erworben habe." Dieser von allen Seilen hochgeschätzte Mann hat nun gestern, Sonntag, den 10. d., zum Bedauern seiner hiesigen Freunde und Bekannten unsere Stadt verkästen, um nach 43jähriger Thätigkeit als Bürger den Abend seines Lebens im Kreise seiner Kinder in Manchester zuzubringen. Sein biederer Charakter und seine Menschenfreundlichkeit, die er mit Hintansetzung aller persönlichen Jnteresten bei jeder Gelegenheit bethätigte, erwarben ihm Liebe und Hochachtung über die Grenzen Mecklenburgs hinaus. Als Rechtssreund stets ein wohlmeinender Rathgeber und gütlicher Vermittler, wird er auch von vielen Bedürftigen für seine hülssbereste Wohlthatigkeit gesegnet. Es kann daher kein Wunder nehmen, wenn bei seinem Scheiden aus Schwerin sich die Beweise jener Verehrung und Anerkennung häuften, deren Gegenstand er seit Langem gewesen. Als Herr Dr. Marcus der großherzoglichen Justizkanzlei seine Matrikel zurückgegeben hatte, erhielt er von dieser Behörde nachstehendes, unseres Wistens bisher noch nie ertheilres und daher bedeutsames Schreiben: „Indem die hiesige großherzogliche Justizkanzlei von Ihrer unterm 24. 25. d. M. eingezangenen Anzeige Kenntniß nimmt, kann dieselbe das Ausscheiden eines so besonders tüchtigen Advocaten, wie Sie sich stets bewährt haben, nur bedauern und findet sich veranlaßt, bei Ihrem Abgang noch diese Anerkennung auszusprechen. — Schwerin, den 26. August 1876. v. Scheve." Weiter folgte darauf im Laufe der letzten Tage der vereheliche Magistrat, welcher ihm das Ehrenbürgerrecht rer Stadt Schwerin durch eine Deputation, bestehend aus den Herren Senator Boß und Sladtsyndicus Bade, mit folgender Arreste überbringen ließ: „Der Magistrat der Residenzstat Schwerin ersucht den Herrn Advocaten Pr. juris Lewis Jakob Marcus als Anerkennung Seiner Verdienste um die Stadt in Seiner vieljahrigen Thätigkeit als Mitglied des Bürgerausschustes, Seiner seltenen Berufstreue und hohen Uneigennützigkeit als Rechtsanwalt, Seines langjährigen Wirkens in der hochgeachteten Stellung als Borstand der israelitischen Gemeinde Hierselbst bei Seinem Scheiden von hier nach mehr als vierzigjähriger Thätigkeit und als Ausdruck des Dankes und der hohen Verehrung das Ehrenbürgerrecht dieser Stadt mittelst der gegenwärtigen Urkunde annehmen zu wollen. Vollzogen Schwerin am 8. September 1876. Der Magistrat." In wie hoher Achtung er also bei dieser Behörde gestanden haben muß, beweist wohl am besten dieser Act, wodurch das . Ehrenbürgerrecht im hiesigen Lande, soviel uns erinnerlich, zum erstenmale einem Juden erlheilt wurde. Das Ehrendiplom selber ist von Herrn Frenz künstlerisch schön ausgeführt und gereicht dem Verfertiger zur höchsten Ehre. Ueberreicht wurde daffelbe in blauseidener Mappe mit Goldprestung, welche vom Hofbuchbinder Schnitze angefertigt ist. Auch der Bürgerausschuß wollte es sich nicht nehmen lasten, seinem scheidenden Mitgliede noch einige Worte der Anerkennung zu zollen, und ließ ihm deshalb ebenfalls durch eine Deputation die hierunter abgedruckte, von sämmtlichen Mitgliedern dieser Körperschaft Unterzeichnete Adresse überreichen: „Sie stehen im Begriff unsere Stadt zu verkästen, um in wohlverdienter Ruhe den Abend Ihrer Tage im lieben Kreise Ihrer Kinder und Enkel zu genießen. Wir wisten zwar, daß wir unter Ihren zahlreichen hiesigen Freunden nicht die ersten sind, welche Ihnen Ihr Bedauern auscrücken, einen so wackeren Mitbürger scheiden zu sehen. Als Mitglieder des Bürgerausschustes fühlen wir uns jedoch besonders berufen, Ihnen unseren Scheidegruß rarzubringen und die Gesinnungen aufrichtiger Hochachtung zu bekennen, von welchen wir durchdrungen sind. Namens der Bürgerschaft drücken wir Ihnen für die ersprießliche Thätigkeit und Pflichttreue, welche Sie seit 28 Jahren als Mitglied unserer Körperschaft den Geschäften der Stadtvertretung, im Besonderen seit 17 Jahren dem Amte eines stellvertretenden Vorsitzenden gewidmet haben. Sie haben sich dadurch um unsere Stadt wohlverdient gemacht. — Möge es Ihnen vergönnt sein, die ersehnte Ruhe bei ungetrübter Gesundheit noch rccbt lange zu genießen. — Schwerin, den 8. September 1876." Diese Schrift ward in einer hübschen Mappe von blauem Sammet mit reichen durchbrochenen Eckverzierungen in Goldbronze, den jetzigen Stadlsarben, übergeben. Herr Hofkalligraph Albrecht hatte sie in Neugothisch und Fraktur elegant ausgeführt. Auf der Mitte dieser Mappe war ein Schild angebracht, worin das Stadtwappen gravirt war. Oberhalb dieses Schildes sieht man eine Bürgerkrone (Mauerkrone mit ö Zinnen und sichtbarem Mauerwerk) und unterhalb derselben ein fliegendes Band mit den eingravirten Worten: „Dem scheidenden Collegen Herrn »>-. Marcus der Bürgerausschuß Schwerins." Diese von den Herren Goltermann & Pincus in kurzer Zeit besorgte Mappe fand allgemeine Anerkennung für ihre höchst geschmackvolle Ausstattung und Ausführung. Auch die Berufsgenosien widmeten dem Gefeierten eine Adreste in einer rothen Juchtenmappe, aus welcher ein von einem goldenen Lorbeerkranz umgebenes Bronzeschild die Worte trägt: „Dem scheitenden Collegen die Advocaten Schwerins." Die Adreste selber lautet: „An den Herrn Hr. jur. L. Marcus die Advocaten zu Schwerin. — Nach 43järiger Thätigkeit wollen Sie der ferneren Ausübung Ihres Berufs entsagen und, im Kreise der Ihrigen die Ruhe suchend, unsere Stadt verlassen. — Sie haben in Ihrer langjährigen. Praxis den großen Ausgaben, welche der Anwaltsberuf an uns stellt, Ihrerseits mit heiligem Ernst und nie rastendem Eifer obgelezen und Sie haben den Erfolg dieser Ihrer Bestrebungen in dem eminenten Vertrauen geerntet, welches Ihnen aus den weitesten Kreisen entgegengebracht worden ist. Wie wir dessen Zeuge sind, so sind wir auch der wahrhaft colle- 30*