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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-09-26 · Heft 39 (26.9.1876) · p. Seite 632

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 39 (26.9.1876)
Date
1876-09-26
Page
Seite 632 (sequence 10)
Language
German
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632 nicht unbenutzt lassen und haben dem Chef des auswärtigen Amtes gebeten, sich zu Gunsten ihrer Stammesgenofsen zu verwenden, die in Marokko arg mißhandelt werden. Spanien. Madrid, l 1. Sept. Die jüngsten Maßnahmen der Behörden gegen den protestantischen Gottesdienst und die protestantischen Schulen, daß sogar ein Präfect in einen melhodistischen Betsaal eindrang und das Absingen von Psalmen, weil es draußen gehört werke, als eine durch Art. 11 verbotene „öffentliche Kundgebung" untersagte, beweisen hinlänglich, was wir bei der Motivilung des Art. 11 aussprachen, daß in deffen zweideutiger Ausdruckswweise der hinlängliche Beweis läge, wie sehr die Tendenz der jetzigen spanischen Regierung aus Unduldsamkeit und die Alleinherrschaft der katholischen Kirche ausgehe. Spanien ist noch immer nicht das Land der Toleranz, um so weniger der Gleichheit der Culte. Eine so lange, dem dichtesten Dunkel anheim gefallene Berganzenheit läßt sich nicht so leicht zerstreuen, noch dazu bei einem Volke, welches noch heute jeder umfaffenden Volksschutbildung entbehrt. Ware nicht die Scheu vor Europa, wir würden in Spanien bereits wieder Religionsverfolgungen noch ganz anderer Art erleben. Der Klerus ist dazu geneigt. Türkei. Konstantiuopel, 5. Septbr. Wir wiffen sehr wohl, daß Worte und Verheißungen noch lange nicht Thaten sind. Jndeß hat die Art und Weise, wie sich ein Fürst bei seiner Thronbesteigung benimmt .und ausspricht, immerhin einige Bedeutung und engagirt gewissermaßen seine Tendenz wenigstens für die nächste Zeit. Und dies ist besonders in der gegenwärtigen Krise des türkischen Staates der Fall. In einer Corr. der „N. fr. Pr." heißt es: „Gestern empfing Sultan Abdul-Hamid II. sämmtliche Groß- und Kleinwürventräger vom Civil und Militär, das Corps der Ulemas und die Vorstände der christlichen und jüdischen Religionsgemeinden. Es fand eine förmliche Wallfahrt nach Dolmabagdsche statt. Als die geistlichen Häupter der nichtmuselmanischen Kirchengemeinden in den Thronsaal eingefuhrt wurden, erhob sich der Sultan und ließ ihnen eine sehr huldvolle Aufnahme angeveihen. Auf ihre Glückwunschansprachen antwortete er mit einigen herzlichen Worten und in stehender Haltung verharrend. „Mein lebhaftester Wunsch", äußerte er, „geht dahin , daß alle meine Unterthanen glücklich und zufrieden seien. Ich werde alle meine Bemühungen dahin richten, ihre Ruhe und ihre Wohlfahrt zu sichern. Sie, meine Herren, dürfen die feste Ueberzeugung davon mit sich nehmen." Zleuilletou. vr. Lewis Äacob Marcus in Schwerin (Mecklenburg.) Schwerin, 1-1. September 187 6. Wir ersuchen Sie, folgendem Referate in der „Mecklenburgischen Zeitung" vom 1 l. d. auch in der A. Z. k. Jud. einen Abdruck zu gewähren, da es hier ebenso gilt, einem Ehrenmanne die allgemeine Anerkennung auszusprechen, wie einen abermaligen Beweis zu erbingen, welche hochgeachtete Stellung Juden in unserer Zeit durch verdienstvolles Wirken einzunehmen vermögen. L>r. Lewis Jakob Marcus, ein Sohn des verstorbenen Kaufmanns Jakob Hirsch Marcus in Rehna, wurde daselbst am 17». October 1800 geboren. Er erhielt den ersten Unterricht in seiner Vaterstadt und kam mit 13 Jahren auf das hiesige Gymnasium Fridericianum, welches er nach 5 jährigem Besuch lein Jahr darunter in Selekta», 14. October 1828 verließ, um in Berlin, Jena und Rostock bis Ende 1831 sich dem Studium der Rechte zu widmen. Nach damaligem Recht bedurfte Marcus als Jude zur Betreibung der Advocatur einer besondern Erlaubniß, welche ihm nach vielfachem Petitioniren gleich dem Or. Aarons in Güstrow, welcher rer erste jüdische Arvocat in Mecklenburg gewesen, — nach Vernehmlassung res Landtages durch ein Allerhöchstes Rescripl vom 5. December 1832 ercheilr wurde. In demselben wurde Marcus ohne Folge für andere jüdische Glaubensgenossen dispensando gestattet, gleich einem christlichen «loeturi juiis bei den Landesgerichten die Advocatur zu betreiben; von jeder Ausübung des Richteramts bei dem Patrimonialgerichten, sei es nun als Justitiar oder als Substitut deffelben, blieb er jedoch ausgeschlossen. Inzwischen war ihm am 20. November 1832 nach vorgängigem Colloquium und auf Grund der Dissertation „Do privilogio libris mercatoriis concesso“ von der juristischen Facultät in Rostock die Doctorwürde verliehen, und erhielt er unter dem 13. März 1833 von der hiesigen Justizkanzlei die Advocatenmatrikel; am 6. Mai deffelben Jahres wurde ihm vom hiesigen Magistrat das Einwohnerrecht ertheilr. Seit dieser Zeit übte Marcus mit großem Erfolge die Advocatur in hiesiger Stadt. Im Jahre 1848 wurde er vom 32. Wahlbezirk zum Abgeordneten für den am 31. October hier eröffneten außerordentlichen Landtag gewählt; später war er auch Bicepräsident desselben und nahm als solcher den Schwur des Landesherrn auf die Verfassung entgegen. Mit Gründung des jüdischen Oberraths im Jahre 1840 trat er als Mitglied in diesen ein, auch war er langjähriger Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde und erwarb sich um seine Glaubensgenossen mannigfache Verdienste, was ihm insbesondere vom Oberrath unterm 9. April 1850 mit den Worten bezeugt wurde: „Daß er durch Ordnung

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