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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-09-12 · Heft 37 (12.9.1876) · p. Seite 595

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 37 (12.9.1876)
Date
1876-09-12
Page
Seite 595 (sequence 5)
Language
German
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595 ' ^ettuAigdii/öccßtxc&tew/. Deutschland. Berlin, im August. (Privatmitth.) Das eben ausgegebene Juliheft des „Centralblattes für die gesammte Unterrichtsverrvaltung in Preußen" enthält die „Zuwendungen im Ressort der Unterrichtsverwaltung. welchen die landesherrliche Genehmigung ertheilt worden ist" aus dem letzten halben Jahre. Unter 26 Nummern finden wir auch 4 für jüdische Institute, nämlich: 2: Der Kaufmann Bärwald zu Nakel im Regierungsbezirke Bromberg hat der von ihm errichteten Stipendienstiftung für israelitische Studirenve (s. Centrbl. pro 1874 Seite 410 Nr. 126.) zur Bestreitung des Schulgeldes für arme und fleißige Schüler des Progymnasiums daselbst 3000 Mark in Werthpapieren zugewendet. 15. Der zu Wiesbaden verstorbene Rentier M. Brock hat den Baruch-Auerbach'schen Waisenerziehungsanstalten für jüd. Knaben und Mädchen zu Berlin die Summe von 7500 Mark zugewendet. 16. Der Heimann-Breßler-Stiftung zur Gewährung von Stipendien an Studirende der Medicin auf der Universität zu Berlin ist von einem Wohlthäter, der ungenannt bleiben will, die Summe von 6000 Mark in Werthpapieren zugewendet worden. 25. Die verwittwete Rentnerin Rosine Stern geb. Ellissen zu Frankfurt am Main hat der Siegmund Stern'schen Waisenstiftung daselbst die Summe von 70V0 Mark geschenkt. —. Aus zuverlässigen Quellen erfährt man, daß der Entwurf eines Unterrichtsgesetzes sehr rasch vorwärts schreitet. Bei der überaus großen Wichtigkeit desselben können wir zu den bevorstehenden Wahlen die Beherzigung des ausführlichen Leitartikels in Nr. 31 dieser Zeitung nur dringend empfehlen. Berlin, 27. Aug. (Berichtigung.) Herr vr. Nager! Da Sie in der vorigen Woche am 22. d. M. erst den Bericht aus der „Tribüne" vom 4. August 1876 brachten, die Nummer vom 10. August aber nicht berücksichtigten, so setze ich voraus, daß Sie letztgenannte Nummer erst 4 Wochen später in Wronke zu Gesicht bekommen, sonst würden Sie wohl den Versuch gescheut haben, den Beweis der Wahrheit in diesem Proceß erleichtern zu wolle», denn Sie hätten ja gewußt, daß die den Beweis der Wahrheit anzutteten beabsichtigen, von dem Corporationsvorstand aus Birnbaum in mehreren Zeitungen zu Lügnern gestempelt werden, und so was muß doch auf einen Rabbiner selbst in Wronke unangenehm wirken; Sie tragen daher selber die Schuld daran, wenn ich Ihnen von hier aus dieses Sturzbad zukommen zu lassen mir erlaube. Uebrigens bin ich so frei zu bemerken, daß ich bereits am 6. August eine öffentliche Berichtigung brachte, daß nämlich Herr Cand. Richter nicht im Entferntesten die Absicht hatte, den Beweis der Wahrheit anzutreten. — Nr. 2: Die Mittel, die Herr Richter anwandte, sind bekannt, was aber den Zweck anbetrifft, der durch Anwendung derselben erreicht werden soll, ist mir, und wahrscheinlich auch vielen Anderen mit mir. unklar — etwa Vertilgung der Orthodoxen?!! I>r. Moritz Singer. Gießen, 28. August. (Privatmitth., Vom großherzoglichen Ministerium ist eine Verfügung erflossen, nach welcher „die Kinder israelitischer Religion die Schule auch am Sabbath und den nicht mit den ordnungsmäßig festgesetzten Feiertagen zusammenfallenden jüdischen Feiertagen zu besuchen haben, daß jedoch auf die religiösen Ansichten der Juden in soweit Rücksicht zu nehmen ist, daß die israelitischen Kinder an den bezeichneten Tagen, sofern es deren Ellern wünschen, nicht zum Schreiben angehalten werden." — Man kann sich denken, daß über diese Verfügung ein sehr großer Theil der jüdischen Bevölkerung, besonders in den Landgemeinden, höchst aufgeregt ist und Abhülfe verlangt. Man erkennt in dieser Verfügung allgemein einen Religionszwang, wie er in unsrer Zeit nicht mehr geübt werden sollte, und nur als eine Auflage ftüherer Tendenzen in einer neuen Gestalt erscheint. In Deutschland — in anderen Ländern nicht — erkennt man den Schulzwang als ein Recht des Staates an, aber doch nur soweit er die religiöse Ueberzeugung der Einzelnen nicht verletzt und schädigt. Man erwäge, daß mit dem Schulbesuch am Sabbath und an Festtagen auch der Besuch des jüdischen Gottesdienstes für die jüd. Schuljugend völlig aufgehoben wird. Ellern daher, die ihre Kinder religiös erziehen wollen, muß dies in ihrem Gewissen tief verletzen. Wenn bei etwa einer größeren Anzahl jüdischer Zöglinge in einer Schulanstalr von dieser in der Anordnung der Lehrgegenstände einige Rücksicht genommen wird, so können die Nachtheile für die jüdischen Kinder, wenn sie des Sabbaths Vormittag die Schule nicht besuchen, nicht groß sein. Wenn in der Verfügung von „ordnungsmäßig festgesetzten Feiertagen" die Rede ist, so hätte man doch deutlicher und unumwundener sagen müssen „christliche Feiertage", warum hat man sich gescheut, dies so zu sagen, wie es in der Thal ist? Fühlte man heraus, daß es doch mit der Gerechtigkeit nicht übereinstimmt, den jüd. Kindern die Feier der jüdischen Feiertage zu versagen, während man sie zwingt, an den christlichen Feiertagen zu ruhen? Hoffentlich wird man in geeigneter Weise eine Abänderung dieser Verfügung herbeizuführen suchen. .Schönebeck, 31. August. (Privatmitth.) Die Leser werden sich erinnern, daß bei der außergewöhnlichen Ueberfluthung der Elbe im verflossenen Frühjahr unsre Stadt furchtbar gelitten und auch die hiesige Synagoge dem Einsturz nahegebracht wurde. Die Gemeinde sah sich genöthigt an die Erbauung einer neuen Syna-

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