Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1876)
- Date
- 1876-09-05
- Page
- Seite 585 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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585 Departement um viele hundert Familien handelt, daß man ihnen eine Räumungsfrist von nur 10 Tagen, bisweilen von nur 24 Stunden gewahrt, um sich eine annähernde Vorstellung von dem Elende zu machen, welches sich hier schon für die nächste Zeit vorbereitet. Die Absicht der Regierung, das Licenz-Gesetz in ein Steuergesetz umzuwanbeln, hatte den rumänischen Juden wieder einige Hoffnung eingeflößt. Aber sie hatten nicht mit dem Ministerpräsidenten Bratiano und dem Minister des Auswärtigen Jonescu gerechnet, welche unumwunden aussprachen, daß sie die Juden durch Hunger ausrotten wollen. Der Artikel 8 wird unter allen Umständen aufrecht erhalten, und in der angegebenen Weise ausgelegt und angewendet: es sollen nur die wahlberechtigten und wahlfähigen Rumänen mit Spirituosen handeln dürfen. Man geht bereits noch einen Schritt weiter. Ein vor 36 Jahren gegen „Fremde", d. i. damals wirkliche Ausländer, erlassene fürstliche Decret, welches diesen alle Sensal- und Maklergeschäfte verbietet, und das übrigens niemals zur Ausführung kam, soll jetzt hervorgeholt und auf die Juden angewendet werden. Man hat damit bereits in Braila und Galatz angefangen. Dies wird selbstverständlich für zahllose Juden ein Todesstoß sein, noch dazu da man nach rumänischer Weise bald jegliche Art von Zwischenhandel darunter verstehen wird. Ob unter solchen Maßnahmen das Land verarmen, der Handel vielfach in's Stocken gerathen und selbst die Finanzen des Staates geschädigt werden, darnach fragen diese Männer nicht, wenn sie nur ihrem Vorurtheil und Haß gegen die Juden genügen. Damit die Leser nicht glauben, daß ich nur aus Angst und Befürchtung referire, will ich einige Thatsachen aus dem hiesigen Bezirke anführen. Aus unsrem Districte Putna sind bereits 5 Juden von den Dörfern vertrieben worden; vor einigen Tagen aber wurde allen Juden dieses Districtes mündlich der Befehl zugestellt, die Dörfer binnen 10 Tagen zu verlaffen. Auf die den Präsecten vorgetragene Bitte mehrerer Juden, sie doch in ihren Wohnungen zu belasten, da sie doch gar nicht mit Spirituosen handeln, wurde ihnen die Antwort, daß sie unbedingt sofort gehorchen müßten. Nur an einer Stelle konnten die Juden vom Unterpräsecten durch ein starkes Honorar in Dukaten Nachsicht erlangen. An anderen Orten verweigern die Bauern, den Juden ihre Schulden zu bezahlen, indem sie behaupten, von den Berwaltunzsbeamten hierzu mündlich berechtigt worben zu sein. Ich kann dies Alles mit Namen und Zahlen belegen. Der District Putna besteht aus 84 Dörfern, in welchen mehr als 300 jüvische Familien wohnen. Im Dorfe Gatinesei wohnt ein Jude Berl Jsaac Brennholz, ein Bäcker. Am 31. v. M. sandle er seinen Sohn mit einem Wagen Brod und anberm Gebäck nach den benachbarten Dörfern zum Verkauf. Im Dorfe Serbesei überfiel ihn der Schankwirth mit einigen Bauern, raubten die 300 B'rove und bas übrige Gebäck und nahmen Wagen und Pferde weg. Auf die Klage des Bäckers antwortete der Subpräsecl: „Weißt Du nicht, daß die Juden in einem Dorfe weder wohnen noch handeln dürfen?" Er erhielt denn auch, nebst anderen Juden im Dorfe, den Befehl, binnen 24 Stunden das Dorf zu verlaffen, und zwei Gendarmen wurden in jedes dieser Häuser gelegt, um die pünktliche Erfüllung dieses Befehls zu überwachen. Ein Jude, Namens Marcu Salmen, betreibt seit 20 Jahren in rem Dorfe Knipicesei eine Ziegelbrennerei und lebt mit den Lauern in größter Eintracht. Der SubprLfect befahl ihm, die Ziegelbrennerei einzustellen und das Dorf zu verlassen. Biele Bauern wurden bei jenem vorstellig, erhielten aber die Antwort: „Wollt Ihr zuerst in's Gefängniß geworfen werden? Ich will es einmal so!" Dies sind nur einzelne Fälle, während derer sich sehr viele anführen ließen. Hervorheben will ich noch, daß die rumänischen Behörden sich auschicken, auch die Bestimmungen des österreichischen Handelsvertrages zu mißachten. Bekanntlich räumt dieser den österreichischen llnterthanen das Recht ein, Grundstücke in Städten zu erwerben. Zwei solcher, nämlich Juden, die Herren Lichter und Bujes, wohnhaft in Galatz, kauften daselbst Häuser und verlangten vom dortigen Tribunal die Legalisirung der Kausacle, wobei sie natürlich ihre österreichische Staatsangehörigkeit dccumentirten. Das Tribunal wies sie dennoch ab, weil sie Juden sind. Die Herren haben Berufung bei dem hiesigen Appellhose angemeldet. Die Verhandlung sollte am 11. d. stattsinden, wurde aber aus den 21. d. verschoben.^ Ich lege Ihnen mehrere Documente, namentlich auch über das beabsichtigte Verbot des Sensal- und Maklergeschäftes, sowie einen Artikel des rumänischen Blattes „Lumina" gegen diese alle Verhältniffe zerrüttenden Maßregel bei, um Sie von der Züchtigkeit und Genauigkeit aller meiner Angaben zu überzeugen. - Jacob Freimann. 1) Wir bitten dringend, uns den Ausgang dieser Anqclegenheir mitzuth eilen. Redacrion. Feuilleton. Ein Curiosum aus dem Jahre 1677. Unter den ersten Begründern der berliner Judengemeinde nimmt Benjamin Wolf eine hervorragende Stellung ein, sowohl durch seine Wohlhabenheit wie durch seine Gelehrsamkeit. Versah er doch nach dem Tode des ersten Rabbiners Chajim Jahre lang das geistliche Amt. Er scheint in nähern Beziehungen zum großen Kurfürsten (Friedrich Wilhelm) gestanden zu haben da er denselben im Jahre 1677 zu der langwierigen Belagerung des damals schwedischen Stettin begleitete. Hierbei hatte er ein Abenteuer mit einem angeblichen tartarischen Gesandten, der aber nach seinem armseligen Auftreten ein Jndustrieritter gewesen 36*