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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-08-29 · Heft 35 (29.8.1876) · p. Seite 563

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 35 (29.8.1876)
Date
1876-08-29
Page
Seite 563 (sequence 5)
Language
German
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563 mit so ungleichmäßigen Kenntnissen in diesem Gegenstand in den Unterricht, daß ein gedeihliches Wirken sich schwer ermöglichen laffe. Er schlage vor, den Schülern der untern und mittleren Claffen die Erlernung des Hebräischen auf privatem Wege zur Pflicht zu machen und in der Secunda mit hebräischer Lectüre zu beginnen, hier aber solle dasielbe obligatorisch sein. vr. Cohn (Oels) spricht sich gegen die nothwendige Zugehörigkeit des Hebräischen zum jüdischen Religionsunterricht aus. es sei dasselbe keineswegs ein integrirender Bestandtheil und würde überdies zu viel Zeit absorbiren, wenn es mit nur einigem Erfolg gelehrt werden sollte. Nicht nur die Lectionsstunden, sondern auch der Privatsleiß würde über die Maaßen in Anspruch genommen werden, um ans dem allein einzuschlagendem Wege der Grammatik den Schüler zum Verstandniß des Urtextes der heil. Schrift zu führen. — Uebrigens würde auch die Regierung damit nicht einverstanden sein, den Schülern zu Len vielen bisherigen Pflichten noch neue häusliche Arbeiten, die ja das Hebr.. fordern, aufzubürden. vr. Münz (Kempen) tritt der Ansicht des Vorredners mit Entschiedenheit entgegen. Seiner Ansicht nach sei das Hebräische nicht nur ein Theil, sondern der Hauptbestandtheil des ganzen Unterrichts, ohne die Kenntniß desselben könne der Schüler kaum zu der Innigkeit und Wärme des religiösen Gefühles gelangen, welches hauptsächlich das Ziel des Religionsunterrichts sei. Diese Gefühle theilen sich in ihrer Ursprünglichkeit nur demjenigen mit, der die Religionsquellen mit Verstandniß lesen könne. vr. Wiener (Oppeln) hält die Ansicht des Vorredners für ideal und auf die praktische Ausführung wenig anwendbar. Er theile mit dem Vorredner die Begeisterung für das Hebräische und spreche ihm auch jene Wirkung auf das Gemüth nicht ab, müsse indessen sich gegen die Aufnahme dieses Gegenstandes in den Lehrplan der höheren Schulen aussprechen, lediglich im Hinblick auf den der Gegenwart mangelnden Sinn für das Hebräische, der einen Erfolg nicht erwarten lasse. Hi-. Cohn (Kattowitz) stimmt dem Vorredner in keinem Punkte bei. Er schließt sich den Ausführungen des Dr. Münz an und hält es für die Pflicht der Religionslehrer, den mangelnden Sinn für das Hebräische aus alle mögliche Weise zu wecken. Gegen I)r. Cohn (Oels) bemerke er, daß die Regierung wohl auf das Hebräische Rücksicht nehmen würde, wie sie dies beispielsweise bei den jüdischen Elementarschulen thue. Silbermann (Brieg) theilt mit, daß auch am Brieger Gymnasium eine Einrichtung getroffen fei, durch welche die Schüler angehalten werden, außer dem im Gymnasium ertheilten Religionsunterricht' noch einige Stunden wöchentlich Hebräisch zu lernen. vr. Badt verwirft die Ansicht, nach welcher das Hebräische zum Mittelpunkte des Religionsunterrichts in den höheren Anstalten gemacht werden solle. Diese Anstalten haben weder die Bedürfnisse der Gemeinden, noch die Einführung in Specialfächer vor Augen, sondern lediglich den Zweck, dem Schüler eine allgemeine Bildung zu gewähren. In den Kreis dieser allgemeinen Bildung aber gehöre auch die Religion. Ein Armuthszeugniß aber für die jüd. Religion wäre die Behauptung, daß sie nicht vom Hebräischen losgelöst, gelehrt werden könnte. So wünschenswerth auch die Kenntniß des Hebräischen sei — der Schüler würde ja trotz alles religiösen Wissens ohne Verständniß des Hebräischen an dem Cultus der meisten jüd. Gemeinden nicht theilnehmen können, — so wenig empfehle sich die Aufnahme dieses Gegenstandes in den Lehrplan, schon deshalb nicht, weil bei der anerkannt vorhandenen, obgleich höchst unberechtigten, Abneigung mancher Eltern dagegen leicht eine^Mißstimmung und theilweise Reaction gegen den' ganzen Unterricht erzeugt werden könnte. Er spricht sich daher dafür aus, im Unterricht die Schüler von der Wichtigkeit der hebräischen Sprache zu überzeugen und so indirect auf die Eltern dahin zu wirken, ihren Kindern aus privatem Wege diesen Unterricht zu verschaffen. Es sei dies letztere um so weniger schwierig, als in allen Gemeinde-Religionsschulen Hebräisch tractirt werde. An den höheren Anstalten aber dürfe schon wegen der Verschiedenheit der Anschauung der Eltern das Hebräische nicht anders denn als Sprachunterricht angesehen werden. — Man wende ein, daß ja auch die Christen das neue Testament im Urtext lesen; aber diese machen sich dabei nur den Umstand zu Nutze, daß die Schüler Jahre hindurch in täglichem Unterricht es zu einer gewissen Fertigkeit in der Lectüre griech. Autoren gebracht haben. So sei es doch noch keinem Christen eingefallen, von jedem Schüler ohne Ausnahme Kenntniß des Hebräischen zu verlangen, obgleich ja auch das A. T. Grundlage der christl. Religion sei. Nur die künftigen Theologen lernen hebräisch, und dies auch außerhalb der üblichen Schulstunden. — Ueberdies sei ja bei der geringen Stundenzahl, die der jüdischen Religion an den meisten Anstalten eingeräumt werde, an einen Erfolg gar nicht zu denken, selbst wo das Hebräische auf Kosten der übrigen mindestens ebenso wichtigen Religionswissenschaften gepflegt werden würde, vr. Rosenthal habe zu seiner Ansicht nur durch den ausnahmsweise günstigen Umstand gelangen können, daß ihm wöchentlich l 2 Stunden eingeräumt seien; da ließe sich allenfalls auch an Hebräisch denken; was aber sollen die beginnen, die, wie;. B. der Redner selbst, in nur 4 Stunden wöchentlich das ohnehin große Pensum bewältigen müßten. Aus allen diesen Gründen schlage er vor, für den Unterricht im Hebräischen die Gemeinden außerhalb der höheren Anstalten in eignen Instituten sorgen zu lassen. vr. Rosenthal als Referent: Die scheinbar sehr gegensätzlichen Ansichten der Vorredner in Bezug auf das Hebräische convergiren in Wirklichkeit in der Anerkennung, daß die Kenntniß desselben nothwendig resp. wünschenswerth sei; nur locale Verhältnisse bestimmten die Gegner desselben, es nicht in den Lehrplan der höheren Anstalten aufzunehmen. Er glaube daher, auf einstimmige Annahme folgender These rechnen zu dürfen:

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