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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-08-29 · Heft 35 (29.8.1876) · p. Seite 561

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 35 (29.8.1876)
Date
1876-08-29
Page
Seite 561 (sequence 3)
Language
German
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561 Aber mehr noch. Kann eine juristische Revision vor sich gehen, ohne eine scharfe Prüfung der Belastungszeugen, ohne die Frage zu beantworten, welche Glaubwürdigkeit diese einzig vorhandenen Belastungszeugen beanspruchen können? Wenn Mayer diese Untersuchung unterläßt, um, wie er sagt, religiöse Meinungen nicht zu verletzen, so haben wir nichts dagegen einzuwenden, muffen ihm aber die Möglichkeit absprechen, diesen Prcceß zu revidiren. Denn kein Gerichtshof kann sich daraus einlaffen, einen Proceß zu revidiren, ohne die vorhandenen Belastungszeugen zu prüfen. Nun bestehen diese nur in außergerichtlichen Erzählungen, welche ein Jahrhundert später zu religiös-dogmatischen Zwecken und mit einer nachweisbaren Tendenz gerade hinsichtlich dieses Proceffes abgefaßt worden und sich noch dazu in allen Einzelnheilen widersprechen. Der kritische Standpunkt ist also auch für den Juristen hier gar nicht zu entbehren, wenn seine Revision irgend einen Werth haben soll. Schließlich ist Mayer's Resultat gänzlich dem unsrigen gleich, nur daß wir noch die Unhaltbarkeit jener Erzählungen über den Gang des Proceffes nachwiesen.2) Wir Hallen uns von dem Werthe und Nutzen des besprochenen Werkes so überzeugt, baß wir den lebhaftesten Wunsch weiter Verbreitung und vielfacher Benutzung für daffelbe ausfprechen. Dem Verfasser ist durch die Veröffentlichung seines nachgelaffenen Werkes ein ehrendes Andenken gesichert worden. Der jüdische Religionsunterricht an höheren Lehranstalten. Wir halten diesen Gegenstand für so wichtig und bei den Schwierigkeiten, die er noch zu überwinden hat, der öffentlichen Aufmerksamkeit für fv empfohlen, daß wir glauben, unsre Leser für das vollständige Protocoll der Versammlung jüdischer, an höheren Lehranstalten thätiger Religionslehrer aus den Provinzen Schlesien und Posen, von deren Abhaltung am 1. August wir bereits berichteten, interessiren zu müssen. Am Beginne unsrer publizistischen Laufbahn stellten wir bereits den Satz auf: „Eine Religion, die nicht gelehrt wird, hat keine Zukunft!" Die Durchführung dieses Axioms schreitet vorwärts, und man kann sich glücklich preisen, daß der Kampf um die Erlangung der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte so weit entschieden ist, um den Anstrengungen für den ausgiebigeren und gründlicheren Unterricht in der Religion des Judenthums genügenden Raum zu gewähren. 2) Wir bemerken hierbei, daß der Notorietät unsrer Broschüre, die in 9 Sprachen übertragen worden, gegenüber unS keine einzige wirkliche Widerlegung zu Gesichte gekommen ist. Die Än, wie das jetzt Alt-, damals Römischkatbotischc Lilcraturblatt mit wenigen Worten sic abwieS, sowie das gegen sie erschienene Buch eines protestantischen Pfarrers, welches lediglich vom unbedingten Glauben an die Evangelien auSging, kann nicht als eine Widerlegung angesehen werden. Die Wichtigkeit des Gegenstandes rechtfertigt uns wohl, wenn wir ihn bei dieser Gelegenheit hertzorgehoben haben. BreSlau, 14. August 1876. Sitzungsbericht der am D i e n st a g, dem 1. A u g u st 1 8 7 6 abgehaltenen Versammlung jütischer Religicnslehrer an den höheren Schulen Schlesiens und Posens. Die Sitzung wirb um 10 '/> Uhr von l>r. Bari mit einigen einleitenden Worten eröffnet, in denen er die Motive angiebt, welche die Unterzeichner der Einladung zur Berufung der Versammlung bewogen. Es seien dies hauptsächlich drei Punkte, über welche eine Verständigung und gemeinsame Entschließung der Collegen erwünscht wäre. Ties wäre erstens die Stellung des jüd. Religionsunterrichts zu den übrigen Unterrichtsfächern der höheren Lehranstalten, dann der Umfang des Lehrstoffs, der, so viel er höre, in den einzelnen Anstalten ungemein disserire, und endlich eine möglichst gleichmäßige Verkheilung des zu vereinbarenden Stoffs auf die einzelnen Elaffen durch Ausarbeitung eines Normallehrplans. Bon den Unterzeichnern der Einladung wären deshalb über diese drei Punkte, wenn die Versammlung es gestalte, Referate in Aussicht genommen, über die man nachher in Berathung treten könne. — l)r. Badt schlägt darauf die Wahl eines Vorsitzenden vor und wirb selbst durch Acclamation für dieses Amt gewählt. Zum Schriftführer wird Herr Hamburger (Groß-Strelitz) bestimmt. Der Vorsitzende constatirt zunächst, daß rer Zweck der heurigen Versammlung von fast allen Collegen aus den beiden Provinzen freudig begrüßt worden sei und legt eine Anzahl von Entschuldigungsschreiben derjenigen Collegen vor, die durch Badereisen oder Amtsgefchäfte an der Thcilnahme an dieser Versammlung verhindert sind. Nur ein Schreiben ist eingegangen, welches sich mit der Absicht der Versammlung nicht einverstanden erklärt. Nachdem daffelbe verlesen, wird es von dem Vorsitzenden, dem sie. Cohn (Oels), tw. Cohn : Kattowitz) und llr. Wiener (Oppeln) einer widerlegenden Besprechung unterzogen. Es erhält hierauf das Wort: l)r. Cohn (Oels): Derselbe referirt über die Ziele, die der jüd. Religionsunterricht an höheren Lehranstalten sich stecke, und über die Mittel, die zur Erreichung dieser Ziele anzuwenden seien. Er sinder dieses Ziel in der Mntheilung nicht nur des gewöhnlich in den Religionsschulen Gebotenen, welche die Ausgabe haben, ihren Zögling in verhältnißmäßig kurzer Frist in Las Leben der Gemeinde einzuführen und ihm ein gewissermaßen nur elementares Verständniß den Religion niitzutheilen, sondern auch einer wissenschaftlichen Auffassung der Religion und eines Einblicks in das ganze Gebäude der Religionswissenschaft. Tie gewöhnliche Religionsschule entspreche der Elementarschule, der Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten entspreche eben den übrigen Zielen dieser Anstalten. Um diese Ausgabe zu erfüllen, müsse aber vor allem der Lehrer der jüd. Religion auch äußerlich seinen christlichen Collegen gleichgestellt werden, sein Unterrichtsgegenstand nicht mir anderm Maß gemessen werden als die entsprechenden christlichen. Das sei leider bis jetzt nicht der Fall. 35*

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