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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-08-15 · Heft 33 (15.8.1876) · p. Seite 535

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 33 (15.8.1876)
Date
1876-08-15
Page
Seite 535 (sequence 13)
Language
German
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535 Der Weg, der zu dieser Verfälschung deS Äudenthmns führt, wird durch die Unwissenheit, in welcher die Christen über das Judenthum erhalten werden, erleichtert, und riese ist auch die einzige Entschuldigung für alle solche oberflächlichen Schriftsteller. Höchst charakteristisch ist es, daß die Rumänen in allen Verlegenheiten, wenn sie nicht mehr wissen, was sie antworten, wie sich rechtfertigen sollen, das Wort zur Hand haben: ..Apoi de!“ — ein Ausdruck, der allen philologischen Erklärungen trotzt. Geben wir einige Beispiele, die aus den veröffentlichten Gerichtsverhandlungen gezogen oder anderweitig verbürgt sind, weil eben ein solches Deckmittel für jede Art ungerechtfertigter oder verbrecherischer Handlung den Volkscharakter am zutreffendsten bezeichnet. Eigentlich bedeutet „Apoi de“ soviel wie „Nachher", seinen'ganzen Sinn erhalt es aber durch die Betonung, mit welcher es ausgesprochen wird. * Richter: „Nachdem Du also selbst eingestanden", sagte der Richter zum Angellagten, „daß Du nur eine gewinnsüchtige Absicht aber keinen Mord gegen Hrn. N. im Schilde führtest, warum schlugest Du ihn todt?" „Apoi de!“ ist die Antwort des Angeklagten. — Ein Bauer tövtete den anderen Bauer auf freiem Felde. Richter: „Was fandest Du beim Ermordeten vor?" Angeklagter: „drei Piaster und acht Para (etwas mehr als eine Mark), eine Flasche Branntwein und etwas Maslines (Oelbeeren)". Richter: „Was thatest Du mit all' diesen Dingen?" Angeklagter: „Das Geld eignete ich mir an, mit dem Branntweine löschte ich mir den Durst, und die Masline warf ich weg, weil es Freitag war". Richter: „Wenn Du den Genuß von Oelbeeren am Freitag für eine Sünde hieltest, wie wollte es Dir nicht einfallen, daß ein Menschenmord eine weit größere Sünde sei?" — ,,Apoi de!“ lautet die Antwort des Angeklagten. — Ein Jude erkennt bei einem Rumänen ein ihm gestohlenes Pferd, der Rumäne, sobald der Jude von seinem Pferde wieder Besitz ergreifen will, schlägt ihn schonungslos aufs Haupt, der Jude schreit um Hülfe und fällt ohnmächtig zu Boden, der Rumäne aber fährt fort in des Juden Barl und Haupthaare zu wühlen, — ein ungeheurer Zusammenlauf entsteht von allen Windrichtungen. — Publikum: „Was ist geschehen?" — Ein Rumäne, welcher der Scene von Anfang zugesehen, erzählt: „Der arme Christ hat dem Juden <Jiran> ein Pferd gestohlen, der Jude hat's erkannt und er schlägt ihn". — Publikum: „Warum schlägt er noch den Juden, nachdem das Pferd ihm gehört?" „Apoi de!" erwiedert ganz naiv der Rumäne. — „Wie konnten die Geschworenen den Hrn. . . . völlig freisprechen, nachdem deffen Schuldbarkeit bis zur Evidenz bewiesen war?" Mehrere Geschworene: „Apoi de!“ — Ein Passant (begegnet dem Bürgermeister in einem Seitengäßchen): „Aber Herr Bürgermeister, man steckt hier ja über die Knöchel im Morast und Korh, kehrt vielleicht die Sündfluth wieder? warum lasten Sie keine Chaussee bauen?" — Bürgermeister (sucht dem Kothe seinen tief im Moraste versenkten Schuh zu entreißen): „Apoi de!“ — „Herr Präfect, warum dulden Sie, Laß das Unrecht ungeahndet bleibe, indem Sie jenen ... des Weges ziehen ließen?" Präfect: ..Apoi de!" — Ein Mitglied des Casiationshofes (im Berathungszimmer; Handlung: der Recurs der drei das Communalrecht verlangenden Juden aus Bukarest): „Aber meine Collegen, warum sollen wir die jüdischen Donoren mit ihrer im Geiste des Ccmmunalgesetzes gemachten Forderung zur Thüre weisen? sie sind Landeskinder so gut wie wir, haben die vom Gesetze geforderten Eigenschaften aufzuweisen, ja einer von ihnen (l)r. Rosenthal) hat sogar ein kleines medicinisches Werkchen in unserer Sprache geschrieben, wir handeln ungerecht, wenn wir ihnen dieses kleine, vom Gesetze der Bildung zugesagte Privilegium (Communalrecht) versagen“. — Der Präsident und die übrigen Mitglieder einstimmig: ..Apoi de!" Deputation: „Herr Minister, der Bauer seufzt unter dem Alpdrücke der Steuern, rasche Abhülfe ist dringend". — Minister (die Achsel zuckend): ..Apoi de!“ — Und so geht es mit dem Gebrauche des rumänischen ,,Apoi de“ bis in's Unendliche fort. I. Freimann in Fokschani. Zu der im Feuilleton Nr. 6 besprochenen Frage über das Fischessen der Juden beim Eingang des Sabbaths, füge ich die Talmudstelle hinzu, welche im Anschluß an Jesajas 58, l3 folgert, daß man durch Fischessen den Sabbath ehrt.») Außerdem hat der Talmud den Namen eines Lehrers aufbewahrt, der am Freitag mit der. Zubereitung der Fische aus Sabbath sich selbst beschäftigte.-) Rabbiner Nager in Wronke. „Bon der Weser" erhielten wir jüngst eine Correspondenz, in welcher über die Misere unsrer jetzigen jüdischen Presse geklagt wird. Da wir jedoch nicht gern Staub aufwirbeln, nocki weniger Skandal lieben, noch dazu, da wir schwerlich dadurch 1) Talmud Babl. Sabbath 118 b:? rrr ->72irr ->7? 5:2? roob nsnpi -127« «irres :-irt brs b-rasro ne« .... rvnrr m nsa , reo 2) Sabbath 119a; Kivduschin 41a: .«wl^D NV12 «21

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